3569/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Manfred Lackner

und Genossen

an den Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend "Kennzeichnung von Separatorenfleisch "

Separatorenfleisch wird bei der Herstellung verschiedener Fleischwaren (z.B Knackwürste)

in Österreich - aber ohne entsprechende Kennzeichnung - verwendet (siehe Test des VKI).

Unter Separatorenfleisch ist Fleisch zu verstehen, das ohne jeglichen Zusatz maschinell von

den Knochen abgepreßt wird; der Nachweis erfolgt über den Kalziumgehalt (z.B. Wurst) und

daraus kann auf den mengenmäßigen Zusatz geschlossen werden.

Aufgrund einer Anfrage im Europäischen Parlament bezüglich Etikettierung teilte der

zuständige Kommissar Bangemann 1996 mit, daß nach Erörterung durch den ständigen

Lebensmittelausschuß Separatorenfleisch im Einklang mit der Etikettierungsrichtlinie als

Zutat in der Zutatenliste zu deklarieren ist.

Diese Schlußfolgerung wurde bereits im September 1996 den betroffenen Verkehrskreisen in

Wirtschaft und Gesellschaft zur Kenntnis gebracht.

Diese Deklaration erfolgt in Österreich aber in dieser Form nicht! Dies widerspricht der

europäischen Rechtslage und wäre außerordentlich wichtig, daß Verbraucher erkennen, ob

,,Separatorenfleisch“ für die Herstellung von Wurst oder von anderen Fleischwaren verwendet

wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz nachstehende

Anfrage:

Teilen Sie diese Rechtsauffassung der Kommission hinsichtlich der Kennzeichnun2

von Separatorenfleisch?

2 Wenn ja ist sie auch für Österreich gültig?

3. Sind legistische Maßnahmen notwendig, um diese europäische Rechtsposition zur

Verbesserung der Verbraucherinformation durchzusetzen?

4. Wenn nein, welche Maßnahmen sind von Ihrer Seite geplant, um gegenüber der

fleischverarbeitenden Wirtschaft die Einhaltung dieser Kennzeichnungsvorschriften

durchzusetzen?