3569/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Manfred Lackner
und Genossen
an den Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend "Kennzeichnung von Separatorenfleisch "
Separatorenfleisch wird bei der Herstellung verschiedener Fleischwaren (z.B Knackwürste)
in Österreich - aber ohne entsprechende Kennzeichnung - verwendet (siehe Test des VKI).
Unter Separatorenfleisch ist Fleisch zu verstehen, das ohne jeglichen Zusatz maschinell von
den Knochen abgepreßt wird; der Nachweis erfolgt über den Kalziumgehalt (z.B. Wurst) und
daraus kann auf den mengenmäßigen Zusatz geschlossen werden.
Aufgrund einer Anfrage im Europäischen Parlament bezüglich Etikettierung teilte der
zuständige Kommissar Bangemann 1996 mit, daß nach Erörterung durch den ständigen
Lebensmittelausschuß Separatorenfleisch im Einklang mit der Etikettierungsrichtlinie als
Zutat in der Zutatenliste zu deklarieren ist.
Diese Schlußfolgerung wurde bereits im September 1996 den betroffenen Verkehrskreisen in
Wirtschaft und Gesellschaft zur Kenntnis gebracht.
Diese Deklaration erfolgt in Österreich aber in dieser Form nicht! Dies widerspricht der
europäischen Rechtslage und wäre außerordentlich wichtig, daß Verbraucher erkennen, ob
,,Separatorenfleisch“ für die Herstellung von Wurst oder von anderen Fleischwaren verwendet
wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz nachstehende
Anfrage:
Teilen Sie diese Rechtsauffassung der Kommission hinsichtlich der Kennzeichnun2
von Separatorenfleisch?
2 Wenn ja ist sie auch für Österreich gültig?
3. Sind legistische Maßnahmen notwendig, um diese europäische Rechtsposition zur
Verbesserung der Verbraucherinformation durchzusetzen?
4. Wenn nein, welche Maßnahmen sind von Ihrer Seite geplant, um gegenüber der
fleischverarbeitenden Wirtschaft die Einhaltung dieser Kennzeichnungsvorschriften
durchzusetzen?