3571/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen an
den Bundesminister für Justiz
betreffend die Gefahr, daß Österreichs Justizwesen zu
einem Freimaurer - Biotop verkommt
Die Tageszeitung „KURIER‘ hat am 4. Jänner 1997 in ihrer Bundesländeraus-
gabe auf Seite 10 folgenden Bericht veröffentlicht:
Zeitungsausschnitte konnten nicht gescannt
werden !!
Der in diesem Bericht genannte Richter Dr. Helmut Arbeiter und der
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Potley sind als Hochgradfreimaurer Mitglieder des Vereins
,‚Freimaurervereinigung des Schottischen Ritus" der bemerkenswerterweise die
besondere Sympathie des seinerzeitigen Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem
genossen hat.
Die vom ,KURIER" geschilderte Vorgangsweise wird in Freimaurerkreisen unter
dem Begriff ‚,Geschäftsmaurerei" subsumiert. Im „Internationalen Freimaurer-
Lexikon" von Eugen Lenhoff und Oskar Posner, Wien: Amalthea - Verlag, 1932 heißt
es auf den Spalten 593 und 594 dazu:
„Die gegenseitige Hilfsbereitschaft, die im brüderlichen Verhältnis der
Freimaurerei gelegen ist, verleitet einzelne Glieder immer wieder dazu,
den Bundesgedanken für eigensüchtige Zwecke nutzbar zu machen.“
Der Ehrengroßmeister der Großloge von Österreich, Prof. Dr. Alexander Giese
schreibt in seinem Buch „Die Freimaurer“ Wien: hpt - Verlagsgesellschaft, 1991 auf
Seite 23:
Zeitungsausschnitte konnten nicht gescannt
werden !!
Da ein Mitglied des im Berichte des „KURIERS“ angesprochenen Senates des
Landesgerichtes Klagenfurt gleichfalls Freimaurer ist, ist heftig zu hinterfragen, warum
dieser Senat wörtlich apodiktisch feststellte:
„Aufgabe des Freimaurerbundes sei es, für Toleranz, Menschlichkeit
und Gerechtigkeit innerhalb der menschlichen Gemeinschaft einzutre -
ten; alles andere sei ihr wesensfremd.“
Abgesehen davon, daß auch andere Vereine, Organisationen religiöse Vereinigun-
gen u. ä. für die gleichen Ziele tätig sind, muß die Feststellung eines Senates des
Landesgerichtes geradezu als eine gerichtliche Sympathiewerbung oder sogar
Sympathiekundgebung angesehen werden.
Da - laut „KURIER“ - die Prozeßpartei Eduard Waldner dem Landesgericht
gegenüber den ,zögerlichen Verfahensgang“ zum Vorwurf machte, hat das Gericht
diesen Einwand mit der Feststellung, „dieser sei nicht aktenkundig“ verworfen.
Eine ähnliche ,‚ Verzögerung“ hat dasselbe Landesgericht im Gerichtsverfahren
betreffend die Causa „Karawankenautobahn“ praktiziert. Darauf ist es zurückzuführen,
daß der SPÖ - Klubobmann Herbert Schiller von „Vorkommnissen“ bei Gericht spricht,
die untersucht werden müssen und es - wie in der „Kleinen Zeitung“ vom 21. Juni
1997 nachgelesen werden kann - in Jusristenkreisen heißt
„Mitglieder der Freimaurerlogen wären aktiv geworden, und würden
eine schnelle Klärung der Affäre verhindern wollen.“
Diese Vorfälle sind zweifelsohne geeignet, in der Bevölkerung den Eindruck
entstehen zu lassen, daß die Freimaurer in der Lage sind, sich in der Rechtssprechung alles
zu ,,richten".
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1.) Halten Sie es für unbedenklich, daß der zuständige Senat des Landesgerichtes
Klagenfurt unter dem Vorsitz Rudolf Kristen ohne Berufung auf irgendwelche
Quellen apodiktisch festgestellt hat: „Aufgabe des Freimaurerbundes sei es,
für Toleranz, Menschlichkeit und Gerechtigkeit innerhalb der menschlichen
Gesellschaft einzutreten: alles andere sei ihm wesensfremd“?
Wenn nein, warum nicht?
2.) Glauben Sie, daß die tendezielle Wertung des Senates hinreichend ist, die Be-
fangenheit von Logenangehörigen im Verfahren gegen Freimaurern zu
entkräften?