3572/J XX.GP

 

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Ausbildung von Frauen im Bundesheer

Bezugnehmend auf einen profil-Artikel vom 19.1.1998 von Marianne Enigl ist die

eigenartige Fragestellung an die Bewerberinnen um ein Ausbildungsverhaltnis beim

Bundesheer auffallend. Selbstverständlich ist es notwendig, für die auszubildenden Frauen

Rahmenbedingungen zu schaffen, die auf die Bedürfnisse und die spezifische Situation von

Frauen zugeschnitten sind. Gedanken darüber sollte sich aber das Bundesheer als

ausbildende Institution machen, nicht primär die Frauen. Überdies zielen etliche Fragen gar

nicht auf solche Rahmenbedingungen hin und erscheinen somit überhaupt unangebracht.

Des weiteren werden die Bewerberinnen einem Schwangerschaftstest unterzogen. In den

Brläuterungen zum Frauenausbildungsverhäitnisgesetz heißt es: „In den jeweiligen wehr-

bzw. sozialrechtlichen Normen sollen die erforderlichen Regelungen für den Fall der

Nlutterscbaft einer Frau in diesem Ausbildungsverhaltnis getroffen werden. Diese

Regelungen sehen eine soziale Absicherung der Betroffenen in weitestgehender Anlehnung

an die diesbezüglichen Schutzbestimmungen in ähnlichen Ausbildungsverhältnissen zum

Bund vor“. In der Durchführung eines Schwangerschaftstests kann man eine solche

Anlehnung an Schutzbestimmungen wohl nicht sehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Welche Begründung gibt es dafür, daß sich die Bewerberinnen um ein

Ausbildungsverhaltnis beim Bundesheer einem Schwangerschaftstest unterziehen

müssen und daß es über eine etwaige Durchführung eines AIDS-Tests keine

Informationen gibt?

2. Welchen Zweck verfolgt die sehr investigative Art der Fragestellung im Fragebogen, den

die Interessentinnen ausfüllen müssen (etwa „Sind Sie zur Zeit mit Ihrem Leben

zufrieden?“ oder „Wie würden Sie reagieren, wenn Sie sexuell belästigt werden?“)?