3572/J XX.GP
der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Ausbildung von Frauen im Bundesheer
Bezugnehmend auf einen profil-Artikel vom 19.1.1998 von Marianne Enigl ist die
eigenartige Fragestellung an die Bewerberinnen um ein Ausbildungsverhaltnis beim
Bundesheer auffallend. Selbstverständlich ist es notwendig, für die auszubildenden Frauen
Rahmenbedingungen zu schaffen, die auf die Bedürfnisse und die spezifische Situation von
Frauen zugeschnitten sind. Gedanken darüber sollte sich aber das Bundesheer als
ausbildende Institution machen, nicht primär die Frauen. Überdies zielen etliche Fragen gar
nicht auf solche Rahmenbedingungen hin und erscheinen somit überhaupt unangebracht.
Des weiteren werden die Bewerberinnen einem Schwangerschaftstest unterzogen. In den
Brläuterungen zum Frauenausbildungsverhäitnisgesetz heißt es: „In den jeweiligen wehr-
bzw. sozialrechtlichen Normen sollen die erforderlichen Regelungen für den Fall der
Nlutterscbaft einer Frau in diesem Ausbildungsverhaltnis getroffen werden. Diese
Regelungen sehen eine soziale Absicherung der Betroffenen in weitestgehender Anlehnung
an die diesbezüglichen Schutzbestimmungen in ähnlichen Ausbildungsverhältnissen zum
Bund vor“. In der Durchführung eines Schwangerschaftstests kann man eine solche
Anlehnung an Schutzbestimmungen wohl nicht sehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Begründung gibt es dafür, daß sich die Bewerberinnen um ein
Ausbildungsverhaltnis beim Bundesheer einem Schwangerschaftstest unterziehen
müssen und daß es über eine etwaige Durchführung eines AIDS-Tests keine
Informationen gibt?
2. Welchen Zweck verfolgt die sehr investigative Art der Fragestellung im Fragebogen, den
die Interessentinnen ausfüllen müssen (etwa „Sind Sie zur Zeit mit Ihrem Leben
zufrieden?“ oder „Wie würden Sie reagieren, wenn Sie sexuell belästigt werden?“)?