3576/J XX.GP

 

der Abgeordneten Bgdr JUNG, SCHEIBNER

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Planstellen

In der Anfrage 2992/J (XX. GB) vom 25.09.1997 wurde nachgefragt, ob es im Bereich des

BMLV Bedienstete gibt, „die .. über den Stand geführt werden, d.h. zu diesen versetzt wur-

den, ohne dort einen mit einer Planstelle abgedeckten... Arbeitsplatz zu besetzen.“

In der Beantwortung geht der Bundesminister zunächst auf eine gar nicht gestellte Frage hin-

sichtlich der Verwendung eines der Anfragesteller ein. Die Kriterien der Anfrage trafen näm-

lich zum Zeitpunkt der Fragestellung auf diesen gar nicht zu. Entsprechend irrelevant ist die

Antwort auf den im Text fälschlich so bezeichneten „konkreten Anlaßfall“. Die Anfragesteller

haben nur exemplarisch einen Entscheid der Kommission gem. Art. 59b B-VG und eine

Rechtsmeinung des BMF zitiert.

Nicht eingegangen wurde auf die eigentliche Frage nach der Anzahl von „über den Stand ge-

führten Personen“, die auf keiner im Stellenplan abgedeckten Planstelle sitzen.

Würde nämlich der in der Anfragebeantwortung vertretenen Rechtsmeinung des BMLV ge-

folgt (sozusagen beliebig lange „Zwischenlagerung von überzähligem Personal“ auf soge-

nannten 900-er Posten), dann hätten Org Pläne und die (Neu)Verhandlung von Dienstposten

mit dem BMF keinen Sinn.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1. Gibt es im BMLV Bedienstete, die seit mehr als 2 Monaten sozusagen „über den Stand

geführt werden“?

2. Wenn ja, wie viele sind davon betroffen (aufgeschlüsselt nach Wertigkeiten)?

3. Wenn nein, auf welche Dienstposten (unter Anführung von Org Plannummer und Positi-

onsnummer) waren mit Stand 01.12.1997 zum Beispiel

die Brigadiere

Weingast Josef

Mayer Stefan

DI Forstner Alois

DI Schöberl Helmut

und ab 01.01.1998 Brigadier Jung Wolfgang eingeteilt?