3578/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Dr. Salzl und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Auslastungsgrad privater Kurheime

Die Praxis der Sozialversicherungen, in der letzten Zeit Patienten zur besseren

Auslastung der betriebseigenen Kurheime zuerst diesen und dann erst privaten

Kuranstalten zuzuweisen, führt zu einer Ungleichbehandlung privater Kuranstalten

gegenüber sozialversicherungseigenen Kurheimen.

Immer knappere Mittel und Sorgen der Bevölkerung um den Arbeitsplatz lassen den

Auslastungsgrad der Kurheime noch zusätzlich sinken.

Nun gibt es Gemeinden, die sehr wesentlich auf den Kurbetrieb angewiesen sind.

Davon betroffen ist auch Bad Schallerbach, dessen Wirtschaftstreibende die

Schließung oder Umwidmung von Kurheimen befürchten.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die

Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende

ANFRAGE:

1. Worauf ist die Bevorzugung der sozialversicherungseigenen Kurheime gegenüber

privaten Kuranstalten in unserem System der freien Marktwirtschaft

zurückzuführen?

2. Wieviele Patienten wurden im letzten Jahr an sozialversicherungseigene Kurheime,

wieviele an private Kuranstalten überwiesen?

3. Haben Sie Informationen nach welchen Gesichtspunkten die Vergabe der

Zuweisung an private oder sozialversicherungseigene Kurheime erfolgt?

4. Ist es Ihrer Meinung nach egal in welchen Einrichtungen die Inanspruchnahme von

Kurzulassungen genau beschriebener Therapien erfolgt? Wenn nein, warum nicht?

5. Gibt es Kontrollmaßnahmen welche die Vergabe der Zuweisungen überwachen,

wenn nein welche Maßnahmen halten Sie für sinnvoll?

6. Welche Maßnahmen bereitet Ihr Ressort vor, die Arbeitsplätze der gefährdeten

Personen in den privaten Kuranstalten der Gemeinden zu sichern?

7. Befürwortet Ihr Ressort die Schließung von privaten Kurheimen?

8. Gibt es für Patienten wohnortspezifische Therapievorschriften, wenn ja, welche?

9. Halten Sie es für möglich, daß ein Patient aus Angst um seinen Arbeitsplatz auf die

ihm zustehende Therapie verzichtet, wenn die spezielle Therapieform nur während

der „Amtsstunden“ zur Verfügung steht?

10. Welche Möglichkeiten hat ein Patient, um verschriebene Therapien auch an

seinem Urlaubsort im Inland in Anspruch nehmen zu können?

11. Sind Ihrem Ressort Kurzentren bekannt in denen „Ferientherapien“ bereits

erfolgreich durchgeführt werden? Wenn ja, wo befinden sich diese Einrichtungen

und welche Krankenkassenzuschüsse haben die Patienten zu erwarten bzw. wie

erfolgt ihre Verrechnung?

12. Welche Maßnahmen bereitet Ihr Ressort vor, den Kurbetrieb auch in Zeiten des

„Sparpaketes“ sowohl für die Patienten als auch für die Angestellten

aufrechtzuerhalten?