3578/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Dr. Salzl und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Auslastungsgrad privater Kurheime
Die Praxis der Sozialversicherungen, in der letzten Zeit Patienten zur besseren
Auslastung der betriebseigenen Kurheime zuerst diesen und dann erst privaten
Kuranstalten zuzuweisen, führt zu einer Ungleichbehandlung privater Kuranstalten
gegenüber sozialversicherungseigenen Kurheimen.
Immer knappere Mittel und Sorgen der Bevölkerung um den Arbeitsplatz lassen den
Auslastungsgrad der Kurheime noch zusätzlich sinken.
Nun gibt es Gemeinden, die sehr wesentlich auf den Kurbetrieb angewiesen sind.
Davon betroffen ist auch Bad Schallerbach, dessen Wirtschaftstreibende die
Schließung oder Umwidmung von Kurheimen befürchten.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die
Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
ANFRAGE:
1. Worauf ist die Bevorzugung der sozialversicherungseigenen Kurheime gegenüber
privaten Kuranstalten in unserem System der freien Marktwirtschaft
zurückzuführen?
2. Wieviele Patienten wurden im letzten Jahr an sozialversicherungseigene Kurheime,
wieviele an private Kuranstalten überwiesen?
3. Haben Sie Informationen nach welchen Gesichtspunkten die Vergabe der
Zuweisung an private oder sozialversicherungseigene Kurheime erfolgt?
4. Ist es Ihrer Meinung nach egal in welchen Einrichtungen die Inanspruchnahme von
Kurzulassungen genau beschriebener Therapien erfolgt? Wenn nein, warum nicht?
5. Gibt es Kontrollmaßnahmen welche die Vergabe der Zuweisungen überwachen,
wenn nein welche Maßnahmen halten Sie für sinnvoll?
6. Welche Maßnahmen bereitet Ihr Ressort vor, die Arbeitsplätze der gefährdeten
Personen in den privaten Kuranstalten der Gemeinden zu sichern?
7. Befürwortet Ihr Ressort die
Schließung von privaten Kurheimen?
8. Gibt es für Patienten wohnortspezifische Therapievorschriften, wenn ja, welche?
9. Halten Sie es für möglich, daß ein Patient aus Angst um seinen Arbeitsplatz auf die
ihm zustehende Therapie verzichtet, wenn die spezielle Therapieform nur während
der „Amtsstunden“ zur Verfügung steht?
10. Welche Möglichkeiten hat ein Patient, um verschriebene Therapien auch an
seinem Urlaubsort im Inland in Anspruch nehmen zu können?
11. Sind Ihrem Ressort Kurzentren bekannt in denen „Ferientherapien“ bereits
erfolgreich durchgeführt werden? Wenn ja, wo befinden sich diese Einrichtungen
und welche Krankenkassenzuschüsse haben die Patienten zu erwarten bzw. wie
erfolgt ihre Verrechnung?
12. Welche Maßnahmen bereitet Ihr Ressort vor, den Kurbetrieb auch in Zeiten des
„Sparpaketes“ sowohl für die Patienten als auch für die Angestellten
aufrechtzuerhalten?