358/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend schikanöse Behandlung österreichischer Betriebe durch das Österreichische

Statistische Zentralamt

 

 

Zu Jahresanfang richtete das Österreichische Statistische Zentralamt (ÖSTAT) an alle Betriebe

des Baugewerbes ein Schreiben, worin diesen erklärt wird, daß sie rückwirkend für das Jahr

1995 und ab Jänner 1996 monatlich Erhebungsunterlagen des ÖSTAT verpflichtend

auszufüllen hätten.

 

Diese Datenanfordcrung des ÖSTAT bewirkt, daß der jeweilige Betrieb jeden Monat eine

Arbeitskraft für mehrere Stunden zum Ausfüllen der Erhebungsbögen abstellen muß. Dies

entwickelt sich insbesondere für kleinere Betriebe zum Problem , da die abgestellte Arbeitskraft

im unproduktiven Bereich unnötige Kosten verursacht. Viele Betriebe haben nicht die

Kapazitäten, um Arbeitskräfte für die von der ÖSTAT geforderten Erhebungen abzustellen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1 .) Welche Druckkosten. Versandkosten, Personalaufwände etc. fallen im ÖSTAT für die

Versendung der Erhebungsbögen pro Monat an?

 

2.) Aus welchen Mitteln werden diese Au fwände bestritten?

 

3.) Wie hoch schätzcn Sie die Kosten, die den Betrieben österreichweit durch dieses

Erhebungswesen entstehen?

 

4.) Welche Sanktionen sind an die Nichtausfüllung der Erhebungsbögen geknüpft?