3585/J XX.GP
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn, Dr. Salzl
und Kollegen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend
Ergebnisse des Umweltgipfels von Kyoto
Das Protokoll von Kyoto stellt ein völkerrechtlich verbindliches Protokoll dar. Im Rahmen
dieses Protokolls werden alle Industrieländer, sofern sie dieses ratifizieren, die Verpflichtung
eingehen, ihre treibhauswirksamen Gase zu reduzieren. Da dieses Protokoll völkerrechtlich
verbindlich ist, hat es die Eigenschaft, daß es klagbar ist und daß somit bei Nichterreichen der
zugesicherten Ziele mit Sanktionen gerechnet werden muß. Somit unterscheidet sich das
Protokoll von Kyoto grundlegend von den Toronto Zielen, die eine rechtlich unverbindliche
Zielvorgabe darstellen.
Das ursprüngliche Ziel der EU war, daß drei Gase (CO², Lachgas und Metan) die Basis des
Protokolls bilden und alle Industrieländer gleichartige verbindliche Ziele (Flat Approach)
festlegen.
Das Protokoll von Kyoto sieht nun aber für die Industriestaaten eine Gesamtreduktionen von
sechs Treibhausgasen um 5,2 Prozent bis zum Jahr 2008 gegenüber den Werten von 1990
vor. Die EU hat einheitlich eine Zusage von 8 Prozent Reduktion getätigt und kann diese
Zusage auf die einzelnen Mitgliedstaaten individuell aufteilen (Rußland etwa will am Status
quo verharren). Dies hat zur Folge, daß zwar alle EU-Mitgliedstaaten in den
Reduktionsverpflichtungen im Rahmen des Annex des Klimaprotokolls mit 8 Prozent
Reduktionsverpflichtung aufscheinen, aber innerhalb der EU durch den sogenannten ,,Bubble-
Ansatz“ individuell unterschiedliche Ziele festgelegt werden können. So hat Österreich eine
Reduktion gegenüber der EV von 25 Prozent zugesagt, während andererseits Portugal die
Emissionen um 40 Prozent und Griechenland um 30 Prozent erhöhen werden.
Eine Studie des Instituts für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung der
Universität Stuttgart zeigt, daß in Österreich eine Minderung der CO²-Emissionen mit
deutlich höheren Kosten als in anderen Ländern der EU verbunden ist. So sind in Österreich
die Kosten der CO²-Reduktion mit rund 820 Schilling pro Tonne CO² mehr als doppelt so
hoch wie in Deutschland und mehr als sechsmal so hoch wie in Dänemark.
Auf Drängen der USA wurde in das Protokoll auch der Bereich des „Emissions Trading“
inkludiert. Dies bedeutet, daß Länder, die das ihnen vertraglich zustehende Emissionsvolumen
nicht ausschöpfen, diese zusätzlichen Reduktionen an andere Länder verkaufen bzw. bei
Überschreiten des zustehenden Volumens Emissionsrechte kaufen können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage
Warum wurden im Kyoto Protokoll unterschiedliche Reduktionsziele für die einzelnen
Länder vereinbart, wenn der ursprüngliche Standpunkt der EU der „Fiat Approach" war?
2. Warum hat Rußland, das zur Zeit um ca. 20 Prozent weniger CO² als im Jahr 1990
ausstößt, keine Reduktionszusage getroffen, sondern nur eine Stabilisierung des Niveaus
von 1990 zugesagt?
3. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die USA, die zur Zeit viermal so viel CO² pro
Kopf emittieren wie etwa Österreich oder Rußland, zu ambitionierten Zielen bezüglich
Schadstoffreduktion zu bewegen?
4. Bedeuten Reduktionszusagen von Österreich über 8 Prozent, daß andere EU-Staaten
aufgrund des ,,Bubble - Ansatzes“ wesentlich geringere Emissionsreduktionen vornehmen
müssen? Bedeutet das somit auch, daß sich das Niveau der Umweltstandards innerhalb der
EU - Staaten in unterschiedliche Richtungen entwickelt?
5. Ist es das Ziel der österreichischen Umweltpolitik, andere EU - Mitgliedstaaten an das
österreichische Niveau im Klimaschutz heranzuführen? Wenn ja, wie soll das erreicht
werden? Wenn nein, warum nicht?
6. Auf welcher gesetzlichen Basis hat Österreich der EU angeboten, eine Emissionsreduktion
von 25 Prozent für CO², CH4 und N2O auf Basis 1990 bis zum Jahr 2010 vorzunehmen?
Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine derartige Zusage im Fall einer
Nichterreichung?
7. Durch welche Maßnahmen soll in Österreich eine Emissionsreduktion um 8 Prozent
bezogen auf das Jahr 1990 erreicht werden? Wie werden sich diese Maßnahmen im
Bereich Verkehr, Industrie, Energieerzeugung und Energieverwendung gestalten? Welche
finanziellen Belastungen sind in diesem Zusammenhang für die einzelnen Bereiche zu
erwarten.?
8. Durch welche Maßnahmen soll in Österreich eine Emissionsreduktion um 25 Prozent
bezogen auf das Jahr 1990 erreicht werden? Welche zusätzlichen Maßnahmen zu einer
Reduktion um 8 Prozent werden in den Bereichen Verkehr, Industrie, Energieerzeugung
und Energieverwendung geplant? Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen sind in
diesem Zusammenhang für die einzelnen Bereiche zu erwarten?
9. Wie ist Ihre Aussage, daß die Industrie ihre Hausaufgaben im Bereich des Klimaschutzes
bereits gemacht habe, zu beurteilen? Heißt das, daß in Zukunft das Hauptaugenmerk der
Emissionsreduktionen auf die Bereiche Verkehr, Kleinverbraucher, Energieerzeugung und
Energieverwendung gelegt werden muß? Wenn ja, welche Auswirkungen sind dabei auf
diese Bereiche zu erwarten?
10. Sind für die zugesagten Reduktionen im Verkehrsbereich aus Ihrer Sicht Erhöhungen der
MÖSt und der Mautgebühren notwendig? Wenn ja, in welcher Höhe? Welche
Auswirkungen sind auf den Wirtschaftsstandort Österreich dadurch zu erwarten? Wenn
nein, wie werden diese Reduktionen finanziert?
11. Welche Maßnahmen sind im Individualverkehr (Pendlerverkehr, Ausflugsverkehr,
Tourismus, etc.) geplant, um die entsprechenden Emissionsreduktionen von 8 bzw. 25
Prozent zu erreichen?
12. Welche Zusagen wird Österreich innerhalb des EU - internen Kostenausgleichs treffen?
13. Sehen Sie Vorteile, wenn Osterreich gegenüber der EU eine verbindliche
Reduktionszusage von acht Prozent trifft, und bei Erreichen einer höheren Reduktion die
entsprechenden Emissionszertifikate veräußert, um mit den Einnahmen weitere
Umweltinvestitionen zu tätigen? Sehen Sie in dieser Vorgangsweise auch Nachteile?
Wenn ja , welche?
14. Welche budgetären Vorkehrungen sind aus Ihrer Sicht notwendig, um im Falle eines
Nichterreichens der getroffenen Zusagen den Kauf von Emissionszertifikaten zu
finanzieren?
5. Wie hoch wären die Einnahmen durch Emissionszertifikate für die Differenz zwischen
freiwilliger Emissionsreduktion von 25 Prozent und einer Emissionsreduktion von nur
acht Prozent?