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der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Unterstützung verbotener linksradikaler Schriften durch das "TATblatt"

 

 

In der hinlänglich - und Ihnen persönlich bestens - bekannten linksradikalen "Zeitung für

Täterlnnen" , dem Wiener Monatsblatt "TATblatt" , wird auf der Seite 21 der Ausgabe plus 50 zur

Solidarität mit den verfolgten Personen im sogenannten "Radikal-Verfahren" aufgerufen. Dabei

handelt es sich um einen in Deutsehland angestrengten Prozeß gegen die linksradikale Zeitschrift

"radikal". Diese in Deutschland verbotene Zeitung wird im heimischen "TATblatt" durch

Bekanntgabe von Internetadressen, sowie einer Bezugsadresse in den Niederlanden beworben.

 

 

In diesem Zusammenhang riehten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.) Ist Ihnen bekannt, daß die im "TATblatt" beworbene Schrift "radikal" in Deutschland verboten

ist?

 

2.) Ist Ihnen bekannt. daß es in der Zeitschrift "radikal" Anleitungen zum Bombenbasteln gegeben

hat?

 

3.) Sind Sie über den angesprochenen Prozeß gegen die Zeitschrift "radikal" informiert"

Wenn ja, worum geht es bei diesem Prozeß?

 

4.) Ist es für Sie begrüßenswert, wenn österreichischen Bürgern die Möglichkeit geboten wird, mit

der Zeitschrift "radikal" in Verbindung zu treten und diese zu abonnieren?

 

5.) Was werden Sie gegen die Zeitschrift "TATblatt" unternehmen, um die Bewerbung der

verbotenen Zeitschrift "radikal" in Zukunft zu verhindern?

 

6.) Ist Ihnen der Inhalt von jüngeren Ausgaben der Zeitschrift "TATblatt" bekannt?

 

7.) Was für Gründe gibt es für die pflegliche Behandlung des "TATblattes" durch Ihr Ministerium?