360/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Mag. Haupt, Dolinschek und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend illegal Beschäftigte und Schwarzarbeiter

 

 

Aufgrund des geringen Personalstandes und der Tatsache, daß nicht mehr das

Arbeitsmarktservice sondern das Arbeitsinspektorat für die Überprüfung von Hinweisen und

Anzeigen über illegal Beschäftigte und Schwarzarbeiter zuständig ist, kann diesbezüglichen

Informationen nicht mehr in entspreehender Weise nachgegangen werden. Im Rahmen einer

Dienstzuteilung, in der Mitarbeiter des Arbeitsmarktservice für das Arbeitsinspektorat

abgestellt werden, versucht man diesen Mißstand wenigstens zum Teil zu beheben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Arbeit und Soziales folgende

 

 

 

ANFRAGE :

 

 

 

1.) Sind Ihnen die geschilderten Kontrolldefizite bekannt?

 

2.) Ist es Ihrer Meinung nach sinnvoll, die Kontrollkompetenzen zum Arbeitsmarktservice

rückzuübertragen?

Wenn ja, was werden Sie diesbezüglich unternehmen?

Wenn nein, warum nicht?

 

3.) Denken Sie an eine Zusammenlegung des Arbeitsmarktservice und des

Arbeitsinspektorates?

 

4.) Welche sonstigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler

Beschäftigung gedenken Sie weiters zu ergreifen?

 

5.) Wieviele Fälle von illegalen Beschäftigten und Schwarzarbeitern konnten 1995 ;

aufgegliedert nach Bundesländern, nachgewiesen werden?