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der Abgeordneten Mag. Stadler, Mag. Haupt, Dolinschek und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend illegal Beschäftigte und Schwarzarbeiter
Aufgrund des geringen Personalstandes und der Tatsache, daß nicht mehr das
Arbeitsmarktservice sondern das Arbeitsinspektorat für die Überprüfung von Hinweisen und
Anzeigen über illegal Beschäftigte und Schwarzarbeiter zuständig ist, kann diesbezüglichen
Informationen nicht mehr in entspreehender Weise nachgegangen werden. Im Rahmen einer
Dienstzuteilung, in der Mitarbeiter des Arbeitsmarktservice für das Arbeitsinspektorat
abgestellt werden, versucht man diesen Mißstand wenigstens zum Teil zu beheben.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Arbeit und Soziales folgende
ANFRAGE :
1.) Sind Ihnen die geschilderten Kontrolldefizite bekannt?
2.) Ist es Ihrer Meinung nach sinnvoll, die Kontrollkompetenzen zum Arbeitsmarktservice
rückzuübertragen?
Wenn ja, was werden Sie diesbezüglich unternehmen?
Wenn nein, warum nicht?
3.) Denken Sie an eine Zusammenlegung des Arbeitsmarktservice und des
Arbeitsinspektorates?
4.) Welche sonstigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung gedenken Sie weiters zu ergreifen?
5.) Wieviele Fälle von illegalen Beschäftigten und Schwarzarbeitern konnten 1995 ;
aufgegliedert nach Bundesländern, nachgewiesen werden?