3604/J XX.GP

 

der Abg. DI Schöggl, Mag. Trattner, Dr. Krüger

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Aufnahme von Fachhochschulabsolventen in den öffentlichen Dienst

Die gemäß Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG 1993) eingerichteten Fachhochschul-

Studiengänge sind praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Ausbildungswege auf

Hochschulniveau, die auch gemäß EG - Hochschulrichtlinie vom 21.12.1988 (9/48/EWG)

anerkannt werden und einer Entlastung bzw. Ergänzung des Universitätssektors dienen sollen.

Das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG 1993) normiert weiters in § 3 Abs 1, daß

Fachhochschul-Studiengänge der wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung auf

Hochschulniveau dienen und legt gemäß § 5 fest, daß nach erfolgreichem Abschluß eine

akademische Graduierung verliehen wird sowie Absolventen zu einer einschlägigen

Dissertation zugelassen sind.

Fachhochschulabsolventen werden nach wie vor völlig ungerechtfertigt gegenüber

Universitätsabsolventen bei der Dienst- und besoldungsrechtlichen Einstufung im öffentlichen

Dienst benachteiligt, da aufgrund der derzeitigen Bestimmungen keine erfolgreiche Bewerbung

um A-wertige Posten möglich ist. Dies wird von einer breiten Mehrheit der

Fachhochschulabsolventen als Ungleichbehandlung angesehen.

Unmittelbar mit der Einstufung im öffentlichen Dienst hängt die Stellung der Absolventen in

der Privatwirtschaft, Einstufung in Kollektivverträgen, Gehaltsschemata in Unternehmen, aber

auch die Zulassung zu bestimmten Berufen, wie Wirtschaftstreuhänder oder Ziviltechniker

zusammen, da als Zugangsvoraussetzung in diesen Berufszweigen das „Akademikerprinzip“

zum Tragen kommt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister Finanzen folgende

ANFRAGE

1. Wieviele Fachhochschulabsolventen haben sich bis jetzt um eine A- wertige Anstellung im

öffentlichen Dienst beworben, wieviele davon wurden mit einer niedrigeren dienst- und

besoldungsrechtlichen Einstufung -aufgeschlüsselt nach Ressorts - eingestellt?

2. Besteht seitens der Bundesregierung die Absicht, Fachhochschulabsolventen in den

öffentlichen Dienst aufzunehmen?

Wenn ja, in welchen Bereichen des öffentlichen Dienstes und wieviele?

Wenn nein, warum nicht?

3. Bestehen seitens Ihres Ministeriums Bestrebungen, Änderungen bzw. Ergänzungen der

dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen hin zu einer A- Wertigkeit der

Fachhochschulabsolventen vorzunehmen?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret geplant?

Wenn nein, warum nicht?

4. Wie stehen Sie zu einer grundsätzlichen Reform des Ausschreibungsgesetzes 1989, wonach

moderne Personalmanagementmethoden und externe Berater bei der Aufnahme von

Beamten und Vertragsbediensteten herangezogen werden?

Wenn ja, welche konkreten Änderungen des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind geplant?

5. Treten Sie für eine Lockerung des derzeit das Dienstrecht des öffentlichen Dienstes

beherrschende Vorbildungsprinzipes und damit für eine Verstärkung des

Leistungsgedankens in der öffentlichen Verwaltung ein?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret geplant?