3604/J XX.GP
der Abg. DI Schöggl, Mag. Trattner, Dr. Krüger
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Aufnahme von Fachhochschulabsolventen in den öffentlichen Dienst
Die gemäß Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG 1993) eingerichteten Fachhochschul-
Studiengänge sind praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Ausbildungswege auf
Hochschulniveau, die auch gemäß EG - Hochschulrichtlinie vom 21.12.1988 (9/48/EWG)
anerkannt werden und einer Entlastung bzw. Ergänzung des Universitätssektors dienen sollen.
Das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG 1993) normiert weiters in § 3 Abs 1, daß
Fachhochschul-Studiengänge der wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung auf
Hochschulniveau dienen und legt gemäß § 5 fest, daß nach erfolgreichem Abschluß eine
akademische Graduierung verliehen wird sowie Absolventen zu einer einschlägigen
Dissertation zugelassen sind.
Fachhochschulabsolventen werden nach wie vor völlig ungerechtfertigt gegenüber
Universitätsabsolventen bei der Dienst- und besoldungsrechtlichen Einstufung im öffentlichen
Dienst benachteiligt, da aufgrund der derzeitigen Bestimmungen keine erfolgreiche Bewerbung
um A-wertige Posten möglich ist. Dies wird von einer breiten Mehrheit der
Fachhochschulabsolventen als Ungleichbehandlung angesehen.
Unmittelbar mit der Einstufung im öffentlichen Dienst hängt die Stellung der Absolventen in
der Privatwirtschaft, Einstufung in Kollektivverträgen, Gehaltsschemata in Unternehmen, aber
auch die Zulassung zu bestimmten Berufen, wie Wirtschaftstreuhänder oder Ziviltechniker
zusammen, da als Zugangsvoraussetzung in diesen Berufszweigen das „Akademikerprinzip“
zum Tragen kommt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Wieviele Fachhochschulabsolventen haben sich bis jetzt um eine A- wertige Anstellung im
öffentlichen Dienst beworben, wieviele davon wurden mit einer niedrigeren dienst- und
besoldungsrechtlichen Einstufung -aufgeschlüsselt nach Ressorts - eingestellt?
2. Besteht seitens der Bundesregierung die Absicht, Fachhochschulabsolventen in den
öffentlichen Dienst aufzunehmen?
Wenn ja, in welchen Bereichen des öffentlichen Dienstes und wieviele?
Wenn nein, warum nicht?
3. Bestehen seitens Ihres Ministeriums Bestrebungen, Änderungen bzw. Ergänzungen der
dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen hin zu einer A- Wertigkeit der
Fachhochschulabsolventen vorzunehmen?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret geplant?
Wenn nein, warum nicht?
4. Wie stehen Sie zu einer grundsätzlichen Reform des Ausschreibungsgesetzes 1989, wonach
moderne Personalmanagementmethoden und externe Berater bei der Aufnahme von
Beamten und Vertragsbediensteten herangezogen werden?
Wenn ja, welche konkreten Änderungen des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind geplant?
5. Treten Sie für eine Lockerung des derzeit das Dienstrecht des öffentlichen Dienstes
beherrschende Vorbildungsprinzipes und damit für eine Verstärkung des
Leistungsgedankens in der öffentlichen Verwaltung ein?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret geplant?