3612/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Partik-Pable‘, Lafer

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Neuregelungen des Asylgesetzes

Seit 1.1.1998 ist das neue Asylgesetz 1997 in Kraft. Dieses sieht u.a. die Prüfung von

Asylanträgen an der Grenze vor, wobei ein Beamter des Bundesasylamtes darüber entscheidet,

ob eine Asylgewährung wahrscheinlich ist, denn nur dann kann der Flüchtling einreisen.

Weiters erhalten Asylwerber, die legal eingereist sind, eine befristete Aufenthaltsberechtigung.

Und eine der wesentlichsten Neuerungen, die das neue Asylgesetz mit sich brachte, ist die

Installierung des unabhängigen Bundesasylsenates beim Bundeskanzleramt, der im

Flüchtlingsbereich den VwGH entlasten soll.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres nachstehende

Anfrage:

1. Wieviele Fremde lebten mit Stichtag 01.01.1998 in Österreich und wie schlüsselt sich diese

Zahl nach den einzelnen Bundesländern auf?

2. Wieviele Fremde wurden jeweils 1996 und 1997 eingebürgert und in welchen

Bundesländern haben diese Ausländer jeweils zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerungen gelebt?

3. Wieviele Asylanträge und Asylerstreckungsanträge wurden 1996 und 1997 (aufgegliedert

nach Monaten) und seit Beginn des Jahres 1998 gestellt und wieviele dieser

Asylantragsteller wurden bereits in den Asylstatus übernommen?

4. Wievielen Fremden, welcher Nationalität, wurde 1996 und 1997 jeweils aufgegliedert nach

Monaten) und im Jänner 1998 Asyl gewährt und mit welcher Begründung?

5. Wieviele der 1998 gestellten Asylanträge wurden wegen Drittstaatsicherheit bzw. wegen

vertraglicher Unzuständigkeit als unzulässig zurückgewiesen?

6. Wieviele Asylanträge wurden 1998 als offensichtlich unbegründet abgewiesen?

7. Wieviele Fremde wurden 1996, 1997 und im Jänner 1998 abgeschoben bzw.

zurückgeschoben?

8. Wievielen Fremden wurde 1996, 1997 und im Jänner 1998 die Erstreckung des Asyls

gewährt?

9. Wieviele Fremde, denen eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt wurde, leben derzeit

in Österreich?

10.Wieviele Fremde, denen in Österreich Asyl gewährt wird, leben derzeit in Österreich bzw.

in den einzelnen Bundesländern?

11. Gemäß den Übergangsbestimmungen in § 44 (2) Asylgesetz 1997 sind Verfahren betreffend

Bescheide nach dem Asylgesetz 1991, die beim VwGH oder beim VfGH angefochten sind,

und nicht gem. § 34 Abs. 1 VwGG oder § 19 Abs. 3 Z 2 lit.a, b, d oder e VfGG

zurückzuweisen sind, mit 01.01.1998 in das Stadium vor Erlassung des

Berufungsbescheides zurückgetreten, sofern die Anfechtung vor Kundmachung des

Asylgesetzes 1997 erfolgte.

Um genau wieviele Verfahren handelte es sich dabei?

12.Wieviele dieser Akten konnten tatsächlich seit 01 .01. 1998 bereits erledigt werden? Wieviele

Akten sind noch zur Erledigung ausständig? Wieviele Beamte sind derzeit österreichweit für

die Bearbeitung und Erledigung dieser der Asylrechtsakten zuständig?

13. Wieviele Asylwerber, die einen negativen Bescheid erhalten haben, haben sich seit 1.1.1998

in zweiter Instanz an den Bundesasylsenat gewendet?

14.Im Sommer 1997 schon kündigten Sie eine "Aktion scharf" gegen kriminelle Ausländer an.

Was genau wurde aufgrund der von Ihnen angekündigten „Aktion scharf" unternommen?

Welches konkrete Ergebnis brachte diese Aktion bis jetzt?