3614/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend gesundheitliche Probleme durch „Piercing“

In der Öffentlichkeit ist das mit Piercing verbundene gesundheitliche Risiko kaum bekannt.

Ungeklärt ist auch, wer in Österreich befugt ist, zu piercen. Ist es gänzlich oder teilweise

gewerberechtlich zulässig oder ist es grundsätzlich „Kurpfuscherei“ und damit - unabhängig

von zivilrechtlichen Problemstellungen - strafrechtlich zu ahnden?

In Österreich wird von über 300 Piercern gesprochen, die gewerblich tätig sind und ohne

entsprechende Kontrolle und rechtlichen Rahmenbedingungen dieses Gewerbe ausüben. Sie

riskieren nicht nur zivilrechtliche Haftungsansprüche, sondern auch strafrechtliche

Verurteilungen, da beim Piercing ein absolut geschütztes Rechtsgut - nämlich die Gesundheit

- verletzt wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

Anfrage:

1. Wer ist in Österreich befugt, „Stechen“ mit Piercing - Nadeln vorzunehmen?

2. Wieviele Strafanzeigen wurden 1996 und 1997 gegen Personen erstattet, die

unbefugterweise „Piercing“ vorgenommen haben?

3. Kam es 1996 und 1997 aufgrund derartiger Anzeigen zu entsprechenden

strafrechtlichen Verurteilungen (z.B. Körperverletzung und/oder Kurpfuscherei)?

In wievielen Fällen kam es zu Freisprüchen?

In wievielen Fällen kam es zu Zurücklegungen (§ 90 StPO)?

4. Ist für das Stechen mit Piercing - Nadeln an Minderjährigen die Zustimmung der

sorgeberechtigten gesetzlichen Vertreter notwendig?