3614/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend gesundheitliche Probleme durch „Piercing“
In der Öffentlichkeit ist das mit Piercing verbundene gesundheitliche Risiko kaum bekannt.
Ungeklärt ist auch, wer in Österreich befugt ist, zu piercen. Ist es gänzlich oder teilweise
gewerberechtlich zulässig oder ist es grundsätzlich „Kurpfuscherei“ und damit - unabhängig
von zivilrechtlichen Problemstellungen - strafrechtlich zu ahnden?
In Österreich wird von über 300 Piercern gesprochen, die gewerblich tätig sind und ohne
entsprechende Kontrolle und rechtlichen Rahmenbedingungen dieses Gewerbe ausüben. Sie
riskieren nicht nur zivilrechtliche Haftungsansprüche, sondern auch strafrechtliche
Verurteilungen, da beim Piercing ein absolut geschütztes Rechtsgut - nämlich die Gesundheit
- verletzt wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wer ist in Österreich befugt, „Stechen“ mit Piercing - Nadeln vorzunehmen?
2. Wieviele Strafanzeigen wurden 1996 und 1997 gegen Personen erstattet, die
unbefugterweise „Piercing“ vorgenommen haben?
3. Kam es 1996 und 1997 aufgrund derartiger Anzeigen zu entsprechenden
strafrechtlichen Verurteilungen (z.B. Körperverletzung und/oder Kurpfuscherei)?
In wievielen Fällen kam es zu Freisprüchen?
In wievielen Fällen kam es zu
Zurücklegungen (§ 90 StPO)?
4. Ist für das Stechen mit Piercing - Nadeln an Minderjährigen die Zustimmung der
sorgeberechtigten gesetzlichen Vertreter notwendig?