3617/J XX.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr
Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens 1
begünstigten Behinderten einzustellen.
Gerade die öffentliche Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon
betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung
nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem erschreckend hohen
Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine
der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate behinderter Menschen, welche bereits die
30% - Marke überschritten hat.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende
ANFRAGE
1) Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996 und 1997?
2) Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1
angeführten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und 1997?
3) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1996 und
1997?
4) Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den
Jahren 1995 und 1996 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?
5) Sind Sie, als die für die Durchführung diese Gesetzes zuständige Bundesministerin
bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des
Bundes einzusetzen, etwa durch gezielte Aufklärungs- und Informationsarbeit im
Bereich der anderen Ministerien?
Wenn nein, warum nicht?
6) Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr gesetzt?
7) Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen und wann werden Sie
dies tun?