3617/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr

Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens 1

begünstigten Behinderten einzustellen.

Gerade die öffentliche Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon

betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung

nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem erschreckend hohen

Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine

der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate behinderter Menschen, welche bereits die

30% - Marke überschritten hat.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

ANFRAGE

1) Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996 und 1997?

2) Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1

angeführten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und 1997?

3) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1996 und

1997?

4) Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den

Jahren 1995 und 1996 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?

5) Sind Sie, als die für die Durchführung diese Gesetzes zuständige Bundesministerin

bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des

Bundes einzusetzen, etwa durch gezielte Aufklärungs- und Informationsarbeit im

Bereich der anderen Ministerien?

Wenn nein, warum nicht?

6) Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr gesetzt?

7) Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen und wann werden Sie

dies tun?