3628/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Handy-Daten

Zuletzt wurden aus der Schweiz Meldungen bekannt, wonach die Swisscom mindestens ein

halbes Jahr rückwirkend auf wenige hundert Meter genau den Aufenthaltsort ihrer Kunden

feststellen kann. Laut Medienberichten können eingeschaltete Mobiltelephone jederzeit

geortet werden. Handys können somit auch als Peilsender genutzt werden. Wer mit

eingeschaltetem Handy unterwegs ist, kann jederzeit angepeilt werden. Laut Auskunft der

Mobilcom Austria sei von jedem Kunden bekannt, von wo aus wohin telephoniert werde.

Die Daten werden in einer eigenen Datenbank gespeichert, die - nur gegen gerichtlichen

Beschluß - der Justiz oder der Polizei zugänglich gemacht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wird im Falle der bewilligten Überwachung des Fernmeldeverkehrs gemäß § 149a f

StPO auch der jeweilige Aufenthaltsort eines Handybesitzers aufgezeichnet und dem

Gericht übermittelt?

2. Können Sie ausschließen, daß auch in Österreich wie in der Schweiz von Anbietern

öffentlicher Telekommunikationsdienste der Polizei ohne richterliche Bewilligung

Daten weitergegeben wurden bzw in Zukunft werden?

3. Was werden Sie tun um sicherzustellen, daß dies auch in Zukunft nicht passieren

wird?

4. Werden Sie dafür sorgen, daß auch vom Innenministerium eine Statistik darüber

erstellt wird, wieviele Personen über welchen Zeitraum aufgrund welcher Umstände

gemäß § 54 Abs 2 SPG observiert wurden?

5. Werden Sie dafür sorgen, daß wie vom Justizministerium auch vom Innenministerium

jährlich Statistiken darüber erstellt werden, in wievielen Fällen eine verdeckte

Ermittlung gemäß § 54 Abs 3 durchgeführt wurde?

6. Werden Sie dafür sorgen, daß auch vom Innenministerium analog zum

Justizministerium Statistiken erstellt werden, in wievielen Fällen jährlich gemäß § 54

Abs 4 Ermittlungen personenbezogene Daten mit Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten

durchgeführt wurden?

7. Wenn nein, warum nicht?