3629/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Handy-Daten
Zuletzt wurden aus der Schweiz Meldungen bekannt, wonach die Swisscom mindestens ein
halbes Jahr rückwirkend auf wenige hundert Meter genau den Aufenthaltsort ihrer Kunden
feststellen kann. Laut Medienberichten können eingeschaltete Mobiltelephone jederzeit
geortet werden. Handys können somit auch als Peilsender genutzt werden. Wer mit
eingeschaltetem Handy unterwegs ist, kann jederzeit angepeilt werden. Laut Auskunft der
Mobilcom Austria sei von jedem Kunden bekannt, von wo aus wohin telephoniert werde.
Die Daten werden in einer eigenen Datenbank gespeichert, die - nur gegen gerichtlichen
Beschluß - der Justiz oder der Polizei zugänglich gemacht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wird im Falle der bewilligten Überwachung des Fernmeldeverkehrs gemäß § 149a f
StPO auch der jeweilige Aufenthaltsort eines Handybesitzers aufgezeichnet und dem
Gericht übermittelt?
2. Werden Sie dafür sorgen, daß im Rahmen der Statistik betreffend die Überwachung
des Fernmeldeverkehrs die Überwachung von Telephonaten, die per Handy geführt
werden, gesondert angeführt werden?