3629/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Handy-Daten

Zuletzt wurden aus der Schweiz Meldungen bekannt, wonach die Swisscom mindestens ein

halbes Jahr rückwirkend auf wenige hundert Meter genau den Aufenthaltsort ihrer Kunden

feststellen kann. Laut Medienberichten können eingeschaltete Mobiltelephone jederzeit

geortet werden. Handys können somit auch als Peilsender genutzt werden. Wer mit

eingeschaltetem Handy unterwegs ist, kann jederzeit angepeilt werden. Laut Auskunft der

Mobilcom Austria sei von jedem Kunden bekannt, von wo aus wohin telephoniert werde.

Die Daten werden in einer eigenen Datenbank gespeichert, die - nur gegen gerichtlichen

Beschluß - der Justiz oder der Polizei zugänglich gemacht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wird im Falle der bewilligten Überwachung des Fernmeldeverkehrs gemäß § 149a f

StPO auch der jeweilige Aufenthaltsort eines Handybesitzers aufgezeichnet und dem

Gericht übermittelt?

2. Werden Sie dafür sorgen, daß im Rahmen der Statistik betreffend die Überwachung

des Fernmeldeverkehrs die Überwachung von Telephonaten, die per Handy geführt

werden, gesondert angeführt werden?