3639/J XX.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz im Bereich der Länder sowie der Städte und Gemeinden
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr
Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen
begünstigten Behinderten einzustellen.
Gerade die öffentliche Dienststelen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen
behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit
gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem erschreckend hohen Ausmaß ihrer
gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine der
Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate behinderter Menschen.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende
ANFRAGE
1) Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Bundesländer (aufgegliedert nach den
einzelnen Ländern)?
2) Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen für die einzelnen
Bundesländer in den Kalenderjahren 1996 und 1997 (aufgegliedert nach Ländern)?
3) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die einzelnen Bundesländer in
den Jahren 1996 und 1997 (aufgegliedert nach Ländern)?
4) Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, welche die einzelnen Bundesländer in den Jahren
1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds leisten mußten?
5) Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Städte und Gemeinden (aufgegliedert
nach allen einstellungspflichtigen Städten und Gemeinden)?
6) Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen für die jeweiligen
Städte und Gemeinden in den Kalenderjahren 1996 und 1997 (aufgegliedert nach
Städten und Gemeinden)?
7) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die einzelnen Städte und
Gemeinden in den Kalenderjahren 1996 und 1997 (aufgegliedert nach Städten und
Gemeinden)?
8) Wie hoch war die Ausgleichstaxe, welche die einzelnen Städte und Gemeinden in
Kalenderjahren 1996 und 1997 (aufgegliedert nach Städten und Gemeinden) bezahlen
mußten?
9) Sind Sie, als die für die Durchführung diese Gesetzes zuständige Bundesministerin,
bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der
Bundesländer sowie der Städte und Gemeinden einzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
10) Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vorigen Jahr gesetzt?
11) Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa noch setzen?
12) Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?