3639/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz im Bereich der Länder sowie der Städte und Gemeinden

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr

Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen

begünstigten Behinderten einzustellen.

Gerade die öffentliche Dienststelen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen

behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit

gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem erschreckend hohen Ausmaß ihrer

gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine der

Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate behinderter Menschen.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

ANFRAGE

1) Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Bundesländer (aufgegliedert nach den

einzelnen Ländern)?

2) Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen für die einzelnen

Bundesländer in den Kalenderjahren 1996 und 1997 (aufgegliedert nach Ländern)?

3) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die einzelnen Bundesländer in

den Jahren 1996 und 1997 (aufgegliedert nach Ländern)?

4) Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, welche die einzelnen Bundesländer in den Jahren

1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds leisten mußten?

5) Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Städte und Gemeinden (aufgegliedert

nach allen einstellungspflichtigen Städten und Gemeinden)?

6) Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen für die jeweiligen

Städte und Gemeinden in den Kalenderjahren 1996 und 1997 (aufgegliedert nach

Städten und Gemeinden)?

7) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die einzelnen Städte und

Gemeinden in den Kalenderjahren 1996 und 1997 (aufgegliedert nach Städten und

Gemeinden)?

8) Wie hoch war die Ausgleichstaxe, welche die einzelnen Städte und Gemeinden in

Kalenderjahren 1996 und 1997 (aufgegliedert nach Städten und Gemeinden) bezahlen

mußten?

9) Sind Sie, als die für die Durchführung diese Gesetzes zuständige Bundesministerin,

bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der

Bundesländer sowie der Städte und Gemeinden einzusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

10) Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vorigen Jahr gesetzt?

11) Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa noch setzen?

12) Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?