3640/J XX.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz (verstaatlichte Betriebe, Pensionsversicherungsanstalten,
Krankenkassen, usw.)
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr
Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen
begünstigten Behinderten einzustellen.
Immer wieder ist von Beschwerden zu hören, daß Arbeitgeber im „halböffentlichen“
Bereich sowie in den Bereichen der interessensgemeinschaften und -vertretungen zumeist in
einem erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht
nicht nachkommen. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von
behinderten Menschen, welche bereits die 30% - Marke überschritten hat.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende
ANFRAGE
1) Wie hoch war die Pflichtzahl für die Bereiche:
a) ehemalige verstaatlichte Betriebe
b) Pensionsversicherungsanstalten aufgegliedert nach den einzelnen Anstalten)
c) Krankenkassen (aufgegliedert nach den einzelnen Anstalten)
d) Hauptverband der Sozialversicherungsträger
e) Kammern (aufgegliedert nach den einzelnen Kammern)
f) ÖGB (aufgegliedert nach den einzelnen Fachgewerkschaften)
g) Kirchen (aufgegliedert nach den einzelnen Religionsgemeinschaften)
h) ORF
für die Jahre 1996 und 1997?
2) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die unter Punkt l von a) bis h)
angeführten Bereiche für die
Kalenderjahre 1996 und 1997 ?
3) Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, welche die unter Punkt 1 von a) bis h)
angeführten Bereiche in den Jahren 1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds leisten
mußten (aufgegliedert nach Jahren) ?
4) Wie hoch war die Pflichtzahl für folgende Geldinstitute:
a) Bank Austria
b) BAWAG
c) ÖPSK
d) CA
e) Erste Österr. Sparkasse
f) Raiffeisenbank
für das Kalenderjahr 1995?
5) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die unter Punkt 4 a) bis f)
angeführten Bereiche für die Kalenderjahre 1996 und 1997?
6) Wurde bereits eine ressortbezogene Begleichung der Ausgleichstaxen eingeführt?
Wenn nein, warum nicht?