3641/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr

Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens 1

begünstigten Behinderten einzustellen.

Gerade die öffentliche Dienststelen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen

behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit

gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem erschreckend hohen Ausmaß ihrer

gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine der Ursachen

für die hohe Arbeitslosenrate behinderter Menschen.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

ANFRAGE

1) Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996 und 1997?

2) Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1

angeführten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und 1997?

3) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1996 und

1997?

4) Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den

Jahren 1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?