3643/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Krüger und Kollegen
an den Herrn Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek
betreffend Anwendung des Unternehmensreorganisationsgesetzes (URG) in der Praxis.
Das trotz massiver Bedenken am 1.9.1997 in Kraft getretene URG ruft immer heftigere
Widerstände hervor.
So hat jetzt auch ein namhafter Experte in einem Artikel der Tageszeitung „Der Standard“ vom
28. Jänner 1998 nicht nur Zweifel an der Effektivität dieses neuen Gesetzes geäußert, sondern
auch erhebliche Verfassungsbedenken angemeldet.
Renommierte Wirtschaftsprüfungskanzleien raten nun sogar ihren Klienten, sich auf keinen Fall
auf dieses neue „Sanierungsrecht“ (URG) einzulassen!
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für Justiz nachstehende
ANFRAGE
1.) Wieviele Verfahren nach dem URG wurden seit Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleitet?
2.) Wieviele Verfahren wurden bereits abgeschlossen und mit welchem Ergebnis?
3.) Sind Sie nach wie vor der Ansicht, daß dieses Gesetz den konkreten Anforderungen der
Praxis entspricht?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
4.) Bestehen im Ministerium zur Zeit Änderungspläne, um eine effektive Anpassung des URG
an die Praxis herzustellen?
Wenn ja, wie sehen diese konkret aus?
Wenn nein, warum nicht?
5.) Was sagen Sie zum Vorwurf der Verfassungswidrigkeit, welcher im oben erwähnten
Artikel gegen dieses neue „Sanierungsgesetz“ erhoben wird?
6.) Wie bewerten Sie den Umstand, daß führende Wirtschaftsprüfungskanzleien ihren Klienten
den Rat erteilen sich keinesfalls auf ein Verfahren nach dem neuen URG einzulassen?
7.) Wie bewerten Sie die Expertenmeinung, das URG sei wirklichkeitsfremd?
8.) Wird das URG in der Praxis seiner
Zielsetzung gerecht?
9.) Entspricht es den Tatsachen, daß das URG eine „Totgeburt11 ist, weil es in der Praxis
nicht angewandt wird?
10.) Was sagen Sie zur Expertenmeinung, wonach die Parameter des URG
(Eigenkapitalquote unter 8% und fiktive Entschuldungsdauer länger als 15 Jahre)
Formeln seien, die den „naiven erfolglosen Versuch darstellen, eine effektive
Bilanzanalyse zu bewirken“?
11.) Können Sie die Erfahrungen der Praxis bestätigen, daß der fehlende Exekutionsstopp
und die vorgeschriebene Geheimhaltung den betroffenen Unternehmen abträglich seien
und gegenteilige Effekte hervorrufen?