3647/J XX.GP

 

der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Gefährdung der österreichischen Anti - Drogenpolitik

Für den 15. Jänner war in Straßburg die Abstimmung über einen Bericht der EP-

Abgeordneten und ehemaligen Niederländischen Gesundheitsministerin Hedi de Ancona zu

Fragen der Drogenpolitik anberaumt. Der Ancona - Bericht hatte einerseits die Abgabe sog.

harter Drogen (wie beispielsweise Heroin) auf Rezept und andererseits den freien Verkauf

von Canabis an Volljährige vorgesehen und findet die grundsätzliche Unterstützung der

sozialdemokratischen, liberalen und grünen Fraktionen des Europäischen Parlaments. Allein

die britischen Labour - Abgeordneten zogen nach einer Intervention ihres Parteichefs Toni

Blair ihre Unterstützung zurück.

So ist der Ancona  - Bericht nun vorerst an den Innenausschuß des Europäischen Parlamentes

zurückverwiesen. Die im Ancona - Bericht beschriebene Drogenpolitik gilt weithin als

gescheitert und ist überdies als im Widerspruch zur österreichischen Politik in diesem Bereich

zu betrachten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales folgende

Anfrage

1. Wie schätzen Sie die Zahl der Drogenkranken (harte Drogen) in Österreich ein?

2. Welcher Trend ist bei der Zahl der Drogenkranken über die vergangenen 10 Jahre

feststellbar?

3. Wie hoch ist die jährliche Zahl der Drogentoten in Österreich in den letzten 10 Jahren?

4. Welche Maßnahmen sind seitens Ihres Hauses für die kommenden zwei Jahre im Bereich

der Drogenbekämpfung vorgesehen?

5. Ist die Freigabe von harten Drogen auf Rezept oder ggf Krankenschein dabei eine Option,

die Sie für Österreich in Erwägung ziehen?

6. Ist ferner der freie Verkauf von Canabis eine Option, die Sie dabei in Erwägung ziehen?

7. Teilen Sie die Absichten der Abgeordneten, die den Ancona - Bericht unterstützen, oder

stehen sie weiterhin zu den Grundsätzen des eben erst beschlossenen österreichischen

Suchtmittelgesetzes?