3656/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend den Bau der Bundesstraße B 67b, Kalvariengürtel, Kalvarienbrücke-Grabenstraße

(Nordspange Graz) in Graz, Steiermark.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat in Graz, Steiermark, den

Bau der Bundesstraße B 67b, Kalvariengürtel, Kalvarienbrücke-Grabenstraße (Nordspange

Graz) angekündigt.

Die Trassenverordnung zu dieser Straße erfolgte durch Erlaß des Bundesministers im Jahr

1980 gemäß entsprechendem Verordnungsplan.

In der Zwischenzeit wurden mehrere grundlegende Änderungen am geplanten Projekt

durchgeführt. So wurde die gesamte Straßenführung unteflurtrassig umgeplant. Daraus

ergibt sich eine gravierende Verschlechterung der Luftverhältnisse an den beiden in

Siedlungsgebieten liegenden Tunnelportalen. Eine äußerst kritische Beurteilung der für die

Unterflurtrassen-Variante durchgeführten Umweltgutachten durch mehrere Wissenschaftler,

darunter einem gerichtlich bestellten und beeideten Sachverständigen, gibt Grund zu der

Annahme, daß diese Abänderung der ursprünglichen Planung den unmittelbaren Anrainern

der Tunnelportale nicht zugemutet werden kann.

Weiters zeigt ein Verleich des Verordnungsplanes mit den Ausschreibungsplänen der

Landesbaudirektion Graz, daß im wesentlichen Bereich der Straße die Achse um mehr als

5 m verschoben ist. Diese Achsverschiebung ist unabhängig von dem an dieser Stelle

nachträglich geplanten zusätzlichen Rampen und hat keinen notwendigen Bezug zu den

durch die unteflurige Führung der Straße erfolgten Umplanungen.

Dennoch wurden für den Straßenbau nötige Grundablösen durchgeführt, u.a. die Ablöse

eines Tankstellenareals.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. Werden Sie dem Ansuchen der betroffenen Nachbarn nachkommen und das Projekt

einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen lassen, bzw. welche

Maßnahmen werden Sie ergreifen, nach dem aufgrund fachlicher Gutachten mögliche

Gesundheitsgefährdungen durch den Straßenbau nicht ausgeschlossen werden können?

2. Welche umweltbezogenen Maßnahmen sind betreffend dem Abriß der Tankstelle

geplant und in welcher Höhe werden dafür Budgetmittel einzusetzen sein?

3. Sind die Grundablösen abgeschlossen, und in welchen Höhen wurden bzw. werden

Budgetmittel dafür zur Verfügung gestellt?

4. Welche rechtlichen Folgen ergeben sich betreffend Trassenverordnung aus der

Tatsache, daß es nachweislich zu einer Achsverschiebung um mehr als 5 m außerhalb

der Kreuzungsbereiche gekommen ist?