3656/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend den Bau der Bundesstraße B 67b, Kalvariengürtel, Kalvarienbrücke-Grabenstraße
(Nordspange Graz) in Graz, Steiermark.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat in Graz, Steiermark, den
Bau der Bundesstraße B 67b, Kalvariengürtel, Kalvarienbrücke-Grabenstraße (Nordspange
Graz) angekündigt.
Die Trassenverordnung zu dieser Straße erfolgte durch Erlaß des Bundesministers im Jahr
1980 gemäß entsprechendem Verordnungsplan.
In der Zwischenzeit wurden mehrere grundlegende Änderungen am geplanten Projekt
durchgeführt. So wurde die gesamte Straßenführung unteflurtrassig umgeplant. Daraus
ergibt sich eine gravierende Verschlechterung der Luftverhältnisse an den beiden in
Siedlungsgebieten liegenden Tunnelportalen. Eine äußerst kritische Beurteilung der für die
Unterflurtrassen-Variante durchgeführten Umweltgutachten durch mehrere Wissenschaftler,
darunter einem gerichtlich bestellten und beeideten Sachverständigen, gibt Grund zu der
Annahme, daß diese Abänderung der ursprünglichen Planung den unmittelbaren Anrainern
der Tunnelportale nicht zugemutet werden kann.
Weiters zeigt ein Verleich des Verordnungsplanes mit den Ausschreibungsplänen der
Landesbaudirektion Graz, daß im wesentlichen Bereich der Straße die Achse um mehr als
5 m verschoben ist. Diese Achsverschiebung ist unabhängig von dem an dieser Stelle
nachträglich geplanten zusätzlichen Rampen und hat keinen notwendigen Bezug zu den
durch die unteflurige Führung der Straße erfolgten Umplanungen.
Dennoch wurden für den Straßenbau nötige Grundablösen durchgeführt, u.a. die Ablöse
eines Tankstellenareals.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Werden Sie dem Ansuchen der betroffenen Nachbarn nachkommen und das Projekt
einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen lassen, bzw. welche
Maßnahmen werden Sie ergreifen, nach dem aufgrund fachlicher Gutachten mögliche
Gesundheitsgefährdungen durch den Straßenbau nicht ausgeschlossen werden können?
2. Welche umweltbezogenen Maßnahmen sind betreffend dem Abriß der Tankstelle
geplant und in welcher Höhe werden dafür Budgetmittel einzusetzen sein?
3. Sind die Grundablösen abgeschlossen, und in welchen Höhen wurden bzw. werden
Budgetmittel dafür zur Verfügung gestellt?
4. Welche rechtlichen Folgen ergeben sich betreffend Trassenverordnung aus der
Tatsache, daß es nachweislich zu einer Achsverschiebung um mehr als 5 m außerhalb
der Kreuzungsbereiche gekommen ist?