3658/J XX.GP

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Ermittlungen der Justiz zur NS-Euthanasie

Im Rahmen der Euthanasie-, bzw. Kindereuthanasieprogramme des nationalsozialistischen

Regimes wurden auch in Österreich Zehntausende Menschen unter Beteiligung von

österreichischen Ärzten, Pflegepersonal und anderen ermordet.

Von einigen wenigen Volksgerichtsprozessen abgesehen scheint es so, daß die

österreichische Justiz - keine erkennbaren Anstrengungen unternommen hat, um die

Beteiligung österreichischer BürgerInnen an den Euthanasie-Programmen der Nazis vor

Gericht zu klären. Die Ermittlungen gegen den an der Kinder- Euthanasie beteiligten Arzt

Dr. Gross sind bis in die jüngste Vergangenheit immer wieder eingestellt worden, gegen

weitere Beteiligte an den Euthanasie - Programmen in Hartheim und an anderen Anstalten

ist offensichtlich nie ermittelt worden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Hat die österreichische Justiz in der Nachkriegszeit jemals eine systematische

Aufarbeitung der NS - Euthanasie -Programme in Österreich betrieben?

- Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

2. In welchen Fällen und wann hat es gerichtliche Ermittlungen gegen Beteiligte an den

NS - Euthanasie -Programmen gegeben?

3. In welchen Fällen und wann ist es dabei aus welchen Gründen zu einer Anklage

gekommen?

4. In welchen Fällen und mit welcher strafrechtlichen Begründung ist es zu einer

Verurteilung gekommen?

5. Nach einer Meldung des Nachrichtenmagazins „profil“ vom 16.1.98 sind gegen den

ehemaligen NS- Arzt Dr. Heinrich Gross nunmehr doch Vorerhebungen wegen Verdacht

des Mordes nach § 211 Reichsstrafgesetz bzw. § 75 StGB eingeleitet worden.

a) Da schon die Überlegungen, ob gegen Dr. Gross ermittelt werden soll, mehr als ein

halbes Jahr gedauert haben, ist mit einer langen Verfahrensdauer zu rechnen.

Welche Anstrengungen unternimmt das Justizministerium, um die ermittelnde

Behörde zu unterstützen und zu einer auch dem Alter des Verdächtigen angemessenen

Verfahrensdauer beizutragen?

b) In den Krankengeschichten der ermordeten Kinder finden sich nach unserem

Wissensstand keine Hinweise auf Euthanasie. Der Ablauf der Euthanasie und auch die

Beteiligung von Dr. Gross ist aber wissenschaftlich dolcumentiert und von Dr. Gross

selbst bestätigt.

Welche neuen Erkenntnisse erhofft sich die ermittelnde Behörde von Gutachten über

einzelne Krankengeschichten und warum soll Dr. Gross erst nach Vorliegen dieser

Gutachten befragt werden?

c) Angehörige der ermordeten Kinder verlangen schon seit längerer Zeit eine Bestattung

der sterblichen Überreste ihrer ermordeten Angehörigen.

Warum werden die Gehirnpräparate der am Spiegelgrund ermordeten Kinder von der

Staatsanwaltschaft nicht freigegeben?

6. In den Anfragebeantwortungen 2148/ AB und 2597/ AB haben Sie einzelne Fragen zur

Tätigkeit von Dr. Gross als gerichtlicher Sachverständiger beantwortet. So haben Sie die

Honorare, die Dr. Gross allein in den Jahren 1980 bis 1983, also bis zu seiner offiziellen

Streichung aus der Gutachterliste, vom Landesgericht für Strafsachen Wien erhalten hat,

auf über 4 Millionen Schilling beziffert. Die Honorare; die Dr. Gross in den Jahren 1995

und 1996 ebenfalls vom Landesgericht für Strafsachen Wien erhalten hat, belaufen sich

auf rund 1 Million Schilling. Darüber hinaus war Dr. Gross auch noch im Jahr 1997 als

Gutachter für die Justiz tätig. Daraus ergeben sich für uns eine Reihe von weiteren

Fragen;

a) Seit wann war Dr. Gross als gerichtlich beeideter Sachverständiger für die Justiz

tätig?

b) In wievielen Fällen hat Dr. Gross Gutachten erstellt?

c) Wie hoch sind die Einkünfte von Dr. Gross aus seiner Tätigkeit als Gutachter

insgesamt?

d) Ist es richtig, daß sich die genannten Summen von rund 4 Millionen Schilling für die

Jahre 80 - 83, bzw. 95 und 96 nur auf die im Auftrag des Landesgerichtes Wien

erstellten Gutachten bezieht? Wenn ja, für welche weiteren Gerichte war Dr. Gross in

welchen Zeiträumen beschäftigt?

e) Ist die Gutachtertätigkeit von Dr. Gross für die österreichische Justiz mittlerweile

beendet oder gibt es noch immer Gerichte, die sich des Euthanasie - Experten

bedienen?