3659/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Ausschuß zur Überprüfung von diskriminierenden Bestimmungen im

Österreichischen Recht und Erarbeitung von Vorschlägen für entsprechende

legistische Verbesserungen aus 1981

Aufgrund einer Enquete des BM für soziale Verwaltung, des ÖKAR und der BWK

anläßlich des „Internationalen Jahr der Behinderten 1981 wurde in ihrem Ministerium

(unter der Leitung von Ministerialrat Dr. Herbert Ent) am 20.11.1980 im Palais Trautson

der Ausschuß 5 (Rechtsangelegenheiten und gesetzgeberische Vorschläge) konstituiert.

Aus dem Bericht „Volle Beteiligung und Gleichheit“ vom 16.11.1981 ist ersichtlich, daß bis

zum 21.10. zahlreiche Sitzungen stattgefunden haben und noch weitere Sitzungen zur

ersten Hälfte des Jahres 1982 geplant waren.

Das Arbeitsprogramm enthielt unter anderem im Punkt 2 „Das Aufzeigen der rechtlichen

oder tatsächlichen Diskriminierung der Behinderten“. Weiters wurde im Ausschuß 5

beschlossen, nicht nur die spezifische Rechtslage der Behinderten in Österreich und die

diesbezüglichen Lücken aufzuzeigen, sondern auch konkrete Vorschläge zum Ausbau der

Behindertengesetzgebung zu machen.

Im Bericht vom 16.11.1981 unter Punkt 5 ist weiters festgeschrieben, daß die erste Sitzung

im Jahr 1982 voraussichtlich am 20.1.1982 im Palais Trautson stattfindet und dazu dienen

werde, die Ergebnisse der bisherigen Arbeit des Ausschusses 5 zusammenfassend zu sichten

und vor allem Vorschläge in zweifacher Richtung herauszuarbeiten. Unter anderem zu

Punkt 5.2. „Aufzeigen bestehender gesetzlicher Unzukömmlichkeiten und Lücken sowie

Erstattung gesetzgeberischer Vorschläge“.

- Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Wann wurde der Ausschuß 5 beendet?

2) Wann und an welche Ministerien wurde der Arbeitsbericht vorgelegt?

3) Wann und in welcher Form wurden die Abgeordneten zum Nationalrat über die

Ergebnisse des Ausschusses 5 informiert?

4) Welche diskriminierenden Bestimmungen wurden aufgrund des Arbeitsberichtes in

den Gesetzen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich fallen, bisher bereits geändert?

5) Gibt es in der Österreichischen Rechtsordnung, die in ihrem Zuständigkeitsbereich

fallen, noch immer behindertendiskriminierende Bestimmungen?

wenn ja,

7) Werden Sie sich für die Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes auf

Bundesebene einsetzen?

wenn ja,

8) Welche Maßnahmen werden Sie dafür bis wann setzen?