3659/J XX.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Ausschuß zur Überprüfung von diskriminierenden Bestimmungen im
Österreichischen Recht und Erarbeitung von Vorschlägen für entsprechende
legistische Verbesserungen aus 1981
Aufgrund einer Enquete des BM für soziale Verwaltung, des ÖKAR und der BWK
anläßlich des „Internationalen Jahr der Behinderten 1981 wurde in ihrem Ministerium
(unter der Leitung von Ministerialrat Dr. Herbert Ent) am 20.11.1980 im Palais Trautson
der Ausschuß 5 (Rechtsangelegenheiten und gesetzgeberische Vorschläge) konstituiert.
Aus dem Bericht „Volle Beteiligung und Gleichheit“ vom 16.11.1981 ist ersichtlich, daß bis
zum 21.10. zahlreiche Sitzungen stattgefunden haben und noch weitere Sitzungen zur
ersten Hälfte des Jahres 1982 geplant waren.
Das Arbeitsprogramm enthielt unter anderem im Punkt 2 „Das Aufzeigen der rechtlichen
oder tatsächlichen Diskriminierung der Behinderten“. Weiters wurde im Ausschuß 5
beschlossen, nicht nur die spezifische Rechtslage der Behinderten in Österreich und die
diesbezüglichen Lücken aufzuzeigen, sondern auch konkrete Vorschläge zum Ausbau der
Behindertengesetzgebung zu machen.
Im Bericht vom 16.11.1981 unter Punkt 5 ist weiters festgeschrieben, daß die erste Sitzung
im Jahr 1982 voraussichtlich am 20.1.1982 im Palais Trautson stattfindet und dazu dienen
werde, die Ergebnisse der bisherigen Arbeit des Ausschusses 5 zusammenfassend zu sichten
und vor allem Vorschläge in zweifacher Richtung herauszuarbeiten. Unter anderem zu
Punkt 5.2. „Aufzeigen bestehender gesetzlicher Unzukömmlichkeiten und Lücken sowie
Erstattung gesetzgeberischer Vorschläge“.
- Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wann wurde der Ausschuß 5 beendet?
2) Wann und an welche Ministerien wurde der Arbeitsbericht vorgelegt?
3) Wann und in welcher Form wurden die Abgeordneten zum Nationalrat über die
Ergebnisse des Ausschusses 5 informiert?
4) Welche diskriminierenden Bestimmungen wurden aufgrund des Arbeitsberichtes in
den Gesetzen, die in ihrem
Zuständigkeitsbereich fallen, bisher bereits geändert?
5) Gibt es in der Österreichischen Rechtsordnung, die in ihrem Zuständigkeitsbereich
fallen, noch immer behindertendiskriminierende Bestimmungen?
wenn ja,
7) Werden Sie sich für die Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes auf
Bundesebene einsetzen?
wenn ja,
8) Welche Maßnahmen werden Sie dafür bis wann setzen?