3660/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr . Sonja Moser

und Kollegen

an die Bundesregierung

betreffend Rechnungshofprüfüngszuständigkeit für die OMV

Gemäß Bundesgesetz über Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen

Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz) hat die Bundesregierung

Vertragsschablonen für diejenigen Unternehmungen zu beschließen, die der

Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Darüber hinaus haben sich gem. § 7

des Stellenbesetzungsgesetzes die Vertragsschablonen unter anderem an

Verträgen zu orientieren, die in der jeweiligen Branche üblich sind.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Stellenbesetzungsgesetz

auch auf die OMV anwendbar ist. Die ÖIAG und damit die Republik Österreich

halten 35 Prozent des Stimmrechtskapitals der OMV. 19 Prozent hält

verschiedenen Information zufolge die IPIC, die im Eigentum von Abu Dhabi

steht. Zwischen der ÖIAG und der IPIC soll ein Syndikatsvertrag bestehen, der

die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte sicherstellt. Ein derartiger

Syndikatsvertrag würde den Beherrschungstatbestand erfüllen und somit den

Rechnungshof prüfungszuständig machen, womit die Anwendung des

Stellenbesetzungsgesetzes auf die OMV gegeben wäre.

Angesichts dieser unklaren Situation stellen die unterfertigten Abgeordneten an

die Bundesregierung folgende

ANFRAGE

1. Wird die Bundesregierung vor Erstellung von Vertragsschablonen für die

Erdölbranche prüfen, ob die OMV unter das Stellenbesetzungsgesetz fällt?

2. Existiert ein Syndikatsvertrag zwischen der ÖIAG und der IPIC, der

sicherstellt, daß die von diesen beiden Anteilseignern an der OMV gehaltene

Stimmrechtsmehrheit gemeinsam ausgeübt wird?