3660/J XX.GP
der Abgeordneten Dr . Sonja Moser
und Kollegen
an die Bundesregierung
betreffend Rechnungshofprüfüngszuständigkeit für die OMV
Gemäß Bundesgesetz über Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen
Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz) hat die Bundesregierung
Vertragsschablonen für diejenigen Unternehmungen zu beschließen, die der
Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Darüber hinaus haben sich gem. § 7
des Stellenbesetzungsgesetzes die Vertragsschablonen unter anderem an
Verträgen zu orientieren, die in der jeweiligen Branche üblich sind.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Stellenbesetzungsgesetz
auch auf die OMV anwendbar ist. Die ÖIAG und damit die Republik Österreich
halten 35 Prozent des Stimmrechtskapitals der OMV. 19 Prozent hält
verschiedenen Information zufolge die IPIC, die im Eigentum von Abu Dhabi
steht. Zwischen der ÖIAG und der IPIC soll ein Syndikatsvertrag bestehen, der
die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte sicherstellt. Ein derartiger
Syndikatsvertrag würde den Beherrschungstatbestand erfüllen und somit den
Rechnungshof prüfungszuständig machen, womit die Anwendung des
Stellenbesetzungsgesetzes auf die OMV gegeben wäre.
Angesichts dieser unklaren Situation stellen die unterfertigten Abgeordneten an
die Bundesregierung folgende
ANFRAGE
1. Wird die Bundesregierung vor Erstellung von Vertragsschablonen für die
Erdölbranche prüfen, ob die OMV unter das Stellenbesetzungsgesetz fällt?
2. Existiert ein Syndikatsvertrag zwischen der ÖIAG und der IPIC, der
sicherstellt, daß die von diesen beiden Anteilseignern an der OMV gehaltene
Stimmrechtsmehrheit gemeinsam ausgeübt wird?