3662/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Anzeige durch den Wiener Krankenanstaltenverbund
Der Wiener Krankenanstaltenverbund erstattete im Frühjahr 1995 bei der Staatsanwaltschaft
Wien eine Anzeige gegen Margarethe Kasparek und Elisabeth Deibl, beide Beschäftigte im
Floridsdorfer Krankenhaus.
Der Anzeige lag der Verdacht zugrunde, daß die Beschäftigten bei der Abrechnung der
Sondergebühren mehr verrechnet hatten als Leistungen entstanden waren.
Im Krankenhaus Floridsdorf werden bei Patienten der Sonderklasse notwendige
Konsiliararztvisiten so verrechnet, daß das Krankenhaus eine Abrechnung der Visiten an die
jeweilige Versicherung schickt, von dieser das Honorar erhält von welchem die beiden
Bediensteten 2% für sich in Abzug bringen und den Restbetrag an die Konsiliarärzte
auszahlen.
Um sich und den Ärzten offensichtlich ein höheres Einkommen zu sichern, wurden mehr
Honorare verrechnet als zustünden.
Tatsächlich konnte diese Mehrverrechnung aufgrund der Pflegedokumentation und der
Krankengeschichte nachgewiesen werden. Ein weiterer Gegenstand der Anzeige bestand in
dem Verdacht, daß Frau Deibl auf einer Abrechnung dieser oben geschilderten
Sondergebühren, die Unterschrift jener Beamtin, die die Richtigkeit zu überprüfen hatte,
gefälscht haben sollte. Überraschenderweise wurde die Anzeige jedoch von der
Staatsanwaltschaft Wien zurückgelegt.
Diese unverständliche Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft Wien veranlaßt die oben
genannten Abgeordneten zur folgenden
ANFRAGE:
1) Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?
2) Welche Weisungen wurden in dieser Sache seitens des Ministeriums oder der
Oberstaatsanwaltschaft gegeben?
3) Gab es Interventionen von politischer Seite das Verfahren einzustellen?
Wenn ja, wie wurde die Einstellung des Verfahrens begründet?
4) Werden Sie die Überprüfung des Falles veranlassen, um gegebenenfalls eine
Wiederaufnahme des Verfahrens zu veranlassen?