3662/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Anzeige durch den Wiener Krankenanstaltenverbund

Der Wiener Krankenanstaltenverbund erstattete im Frühjahr 1995 bei der Staatsanwaltschaft

Wien eine Anzeige gegen Margarethe Kasparek und Elisabeth Deibl, beide Beschäftigte im

Floridsdorfer Krankenhaus.

Der Anzeige lag der Verdacht zugrunde, daß die Beschäftigten bei der Abrechnung der

Sondergebühren mehr verrechnet hatten als Leistungen entstanden waren.

Im Krankenhaus Floridsdorf werden bei Patienten der Sonderklasse notwendige

Konsiliararztvisiten so verrechnet, daß das Krankenhaus eine Abrechnung der Visiten an die

jeweilige Versicherung schickt, von dieser das Honorar erhält von welchem die beiden

Bediensteten 2% für sich in Abzug bringen und den Restbetrag an die Konsiliarärzte

auszahlen.

Um sich und den Ärzten offensichtlich ein höheres Einkommen zu sichern, wurden mehr

Honorare verrechnet als zustünden.

Tatsächlich konnte diese Mehrverrechnung aufgrund der Pflegedokumentation und der

Krankengeschichte nachgewiesen werden. Ein weiterer Gegenstand der Anzeige bestand in

dem Verdacht, daß Frau Deibl auf einer Abrechnung dieser oben geschilderten

Sondergebühren, die Unterschrift jener Beamtin, die die Richtigkeit zu überprüfen hatte,

gefälscht haben sollte. Überraschenderweise wurde die Anzeige jedoch von der

Staatsanwaltschaft Wien zurückgelegt.

Diese unverständliche Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft Wien veranlaßt die oben

genannten Abgeordneten zur folgenden

ANFRAGE:

1) Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?

2) Welche Weisungen wurden in dieser Sache seitens des Ministeriums oder der

Oberstaatsanwaltschaft gegeben?

3) Gab es Interventionen von politischer Seite das Verfahren einzustellen?

Wenn ja, wie wurde die Einstellung des Verfahrens begründet?

4) Werden Sie die Überprüfung des Falles veranlassen, um gegebenenfalls eine

Wiederaufnahme des Verfahrens zu veranlassen?