3665/J XX.GP
der Abgeordneten Gredler, Kier, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Erhebungen von österreichischen Botschaften in Einbürgerungsverfahren
In den letzten Jahren ist es offenbar Brauch geworden, anläßlich von
Einbürgerungsverfahren „Erhebungen“ über die Antragsteller an österreichischen
Botschaften in den Herkunftsländern zu veranlassen. Den unterfertigten
Abgeordneten liegt ein fragwürdiger Akt über solche „Erhebungen“, die für die
Betroffenen offenbar sehr kostspielig werden können, vor.
Im Zuge des erwähnten Einbürgerungsverfahrens des Amtes der Wiener
Landesregierung (MA 61/IV/ - M 613/94) aus dem Jahr 1994 wurde die
Österreichische Botschaft in lslamabad mehrmals zu solchen Erhebungen
aufgefordert. Im Zusammenhang mit diesen Erhebungen, deren Ergebnissen und
deren Kosten richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:
1. Am 18.10.1994 wurde der Antragsteller im zitierten Verfahren informiert, daß die
Kosten für die Verifizierung von Dokumenten und „Ermittlungen“ durch die
Österreichische Botschaft in lslamabad „voraussichtlich öS 7.500,- betragen
werden“. Welche einzelnen Leistungen mußten dafür von der Botschaft bzw.
Botschaftsangestellten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten selbst erbracht,
welche von Dritten gegen Entgelt in Anspruch genommen werden?
2. Welche Personen oder Institutionen außerhalb der österreichischen Botschaft
wurden für diese Ermittlungen beschäftigt bzw. in Anspruch genommen?
3. Die zitierten öS 7.500,- waren voraussichtliche Kosten. Wie hoch waren die
tatsächlichen kosten?
4. Wie genau schlüsseln sich diese Kosten auf?
5. Hat die Verfahrenspartei dieses Verfahrens jemals die exakte Kostenaufstellung
zugesandt bekommen bzw. Einsicht oder Kopien erhalten? Wenn ja, wann und
durch welche Behörde? Wenn nein, warum nicht und wann wird dies ermöglicht?
6. Am 17.11.1997, also etwa drei Jahre nach den ersten Erhebungen, wurde der
Verfahrenspartei neuerlich mitgeteilt, daß für weitere Erhebungen der
Österreichischen Botschaft neuerlich öS 5.500,- zu bezahlen sind. Welche
einzelnen Leistungen mußten dafür
von der Botschaft bzw. Botschaftsangestellten
im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten selbst erbracht, welche von Dritten
gegen Entgelt in Anspruch genommen werden?
7. Welche Personen oder Intitutionen außerhalb der österreichischen Botschaft
wurden für diese neuerlichen Ermittlungen beschäftigt bzw. in Anspruch
genommen?
8. Die zitierten öS 5.500,- waren voraussichtliche Kosten. Wie hoch waren die
tatsächlichen Kosten?
9. Wie genau schlüsseln sich diese Kosten auf?
10.In Anbetracht des in Pakistan landesüblichen Lohnniveaus ist die insgesamt
eingehobene Summe von öS 13.000,- für Ermittlungen ein sehr hoher Geldbetrag.
Wurden von diesem Betrag auch gesetzlich oder vertraglich nicht
vorgeschriebene Gebühren, Abgaben oder Zuwendungen an Beamtinnen oder
Beamte oder öffentliche Stellen bezahlt? Wenn ja, warum und für welche
Dienstleistungen?
11.Sind alle Leistungen von Ämtern und öffentlichen Stellen, die für diese
Zuwendungen erbracht wurden, in Bangladesch gesetzlich gedeckt?
12.Aus welchem Grund mußten überhaupt solch aufwendige Erhebungen veranlaßt
werden und welches Resultat haben sie erbracht?
13.Wie hoch war im Jahr 1996 die Gesamtsumme der als Barauslagen gem. § 76
Abs. 1 AVG eingehobenen Beträge, die von der Österreichischen Botschaft in
lslamabad für Ermittlungen in Einbürgerungs- und in Aufenthaltsverfahren
ausgegeben wurde?
14.Wie hoch war im Jahr 1996 die entsprechende Gesamtsumme der Beträge, die
für Ermittlungen in Einbürgerungs - und Aufenthaltsverfahren an allen
österreichischen Botschaften eingehoben wurde?
15.Können Sie sich persönlich dafür verbürgen, daß alle Leistungen dritter Personen
oder Institutionen, die von der Österreichischen Botschaft in Pakistan für dieses
Geld in Anspruch genommen wurden und werden, nach der Rechtsordnung des
Gastlandes Pakistan gesetzlich gedeckt sind?