3665/J XX.GP

 

der Abgeordneten Gredler, Kier, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Erhebungen von österreichischen Botschaften in Einbürgerungsverfahren

In den letzten Jahren ist es offenbar Brauch geworden, anläßlich von

Einbürgerungsverfahren „Erhebungen“ über die Antragsteller an österreichischen

Botschaften in den Herkunftsländern zu veranlassen. Den unterfertigten

Abgeordneten liegt ein fragwürdiger Akt über solche „Erhebungen“, die für die

Betroffenen offenbar sehr kostspielig werden können, vor.

Im Zuge des erwähnten Einbürgerungsverfahrens des Amtes der Wiener

Landesregierung (MA 61/IV/ - M 613/94) aus dem Jahr 1994 wurde die

Österreichische Botschaft in lslamabad mehrmals zu solchen Erhebungen

aufgefordert. Im Zusammenhang mit diesen Erhebungen, deren Ergebnissen und

deren Kosten richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:

1. Am 18.10.1994 wurde der Antragsteller im zitierten Verfahren informiert, daß die

Kosten für die Verifizierung von Dokumenten und „Ermittlungen“ durch die

Österreichische Botschaft in lslamabad „voraussichtlich öS 7.500,- betragen

werden“. Welche einzelnen Leistungen mußten dafür von der Botschaft bzw.

Botschaftsangestellten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten selbst erbracht,

welche von Dritten gegen Entgelt in Anspruch genommen werden?

2. Welche Personen oder Institutionen außerhalb der österreichischen Botschaft

wurden für diese Ermittlungen beschäftigt bzw. in Anspruch genommen?

3. Die zitierten öS 7.500,- waren voraussichtliche Kosten. Wie hoch waren die

tatsächlichen kosten?

4. Wie genau schlüsseln sich diese Kosten auf?

5. Hat die Verfahrenspartei dieses Verfahrens jemals die exakte Kostenaufstellung

zugesandt bekommen bzw. Einsicht oder Kopien erhalten? Wenn ja, wann und

durch welche Behörde? Wenn nein, warum nicht und wann wird dies ermöglicht?

6. Am 17.11.1997, also etwa drei Jahre nach den ersten Erhebungen, wurde der

Verfahrenspartei neuerlich mitgeteilt, daß für weitere Erhebungen der

Österreichischen Botschaft neuerlich öS 5.500,- zu bezahlen sind. Welche

einzelnen Leistungen mußten dafür von der Botschaft bzw. Botschaftsangestellten

im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten selbst erbracht, welche von Dritten

gegen Entgelt in Anspruch genommen werden?

7. Welche Personen oder Intitutionen außerhalb der österreichischen Botschaft

wurden für diese neuerlichen Ermittlungen beschäftigt bzw. in Anspruch

genommen?

8. Die zitierten öS 5.500,- waren voraussichtliche Kosten. Wie hoch waren die

tatsächlichen Kosten?

9. Wie genau schlüsseln sich diese Kosten auf?

10.In Anbetracht des in Pakistan landesüblichen Lohnniveaus ist die insgesamt

eingehobene Summe von öS 13.000,- für Ermittlungen ein sehr hoher Geldbetrag.

Wurden von diesem Betrag auch gesetzlich oder vertraglich nicht

vorgeschriebene Gebühren, Abgaben oder Zuwendungen an Beamtinnen oder

Beamte oder öffentliche Stellen bezahlt? Wenn ja, warum und für welche

Dienstleistungen?

11.Sind alle Leistungen von Ämtern und öffentlichen Stellen, die für diese

Zuwendungen erbracht wurden, in Bangladesch gesetzlich gedeckt?

12.Aus welchem Grund mußten überhaupt solch aufwendige Erhebungen veranlaßt

werden und welches Resultat haben sie erbracht?

13.Wie hoch war im Jahr 1996 die Gesamtsumme der als Barauslagen gem. § 76

Abs. 1 AVG eingehobenen Beträge, die von der Österreichischen Botschaft in

lslamabad für Ermittlungen in Einbürgerungs- und in Aufenthaltsverfahren

ausgegeben wurde?

14.Wie hoch war im Jahr 1996 die entsprechende Gesamtsumme der Beträge, die

für Ermittlungen in Einbürgerungs -  und Aufenthaltsverfahren an allen

österreichischen Botschaften eingehoben wurde?

15.Können Sie sich persönlich dafür verbürgen, daß alle Leistungen dritter Personen

oder Institutionen, die von der Österreichischen Botschaft in Pakistan für dieses

Geld in Anspruch genommen wurden und werden, nach der Rechtsordnung des

Gastlandes Pakistan gesetzlich gedeckt sind?