3669/J XX.GP
der Abgeordneten Kier, Barmüller, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend angekündigtes Verbot von Wertkarten - Mobiltelefonen
Wertkarten-Mobiltelefone, bei denen man sich Anmeldung und Grundgebühr erspart,
erfreuen sich in Österreich immer größerer Beliebtheit. Aufgrund der damit
verbundenen Anonymität der Benutzer sehen Vertreter des Bundesministeriums für
Inneres in dieser Erfindung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. „Damit wird der
organisierten Kriminalität aber auch der Kinderpornographie eine weitere gute
Möglichkeit geboten, Geschäfte problemloser abzuwickeln“, erzählte ein Kriminalist
angeblich der PRESSE (7.2.1998), weshalb dies ‚ein sehr drängendes Problem“ sei
(Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Michael Sika, ebenda). Deshalb wird
von dieser Seite auch sofort nach einem Verbot oder einer Registrierung dieser
Telefone gerufen, weil sonst ein Abhören von damit durchgeführten Gesprächen
unmöglich sei..
Dem gegenüber steht nicht nur das Recht auf Privatsphäre der Telefonbesitzerinnen
und -besitzer und die Notwendigkeit, im Falle eines Verbotes tausende von
Entschädigungszahlungen leisten zu müssen, sondern auch die Tatsache, daß
kriminelle oder anstößige Telefongespräche auch schon bisher, ohne effizient
abgehört werden zu können, weil zu teuer (bei herkömmlichen Mobiltelefonen) oder
unwirksam (bei Telefonzellen), möglich sind.
Daher richten die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Inneres:
1. Welche konkreten Erfahrungen bzw. Erkenntnisse hat Ihr Ressort betreffend ein
Ansteigen von organisierter Kriminalität, die durch die Benutzung von Wertkarten-
Mobiltelefonen hervorgerufen wird, gemacht?
2. Welche Erfahrungen hat Ihr Ressort betreffend ein Ansteigen von sexuellen oder
sonstigen telefonischen Belästigungen gemacht, die auf die Existenz der
Wertkarten - Mobiltelefon zurückzuführen sind?
3. Sind Telefonnetz-Vertreiber verpflichtet, im Falle von sexuellen oder sonstigen
Belästigungen Namen, Adresse und Telefonnummer bekanntzugeben? Wenn ja,
auf welcher gesetzlichen Bestimmung beruht dies?
4. Treten Sie für ein Verbot von Wertkarten - Mobiltelefonen ein? Wenn ja, auf
welcher gesetzlichen Grundlage?
5. Wenn nein, treten Sie für eine Registrierung von Wertkarten-Telefonen (bzw.
Wertkarten) ein? Wenn ja, in welcher Form?
6. In welchen Ländern der EU sind Wertkarten -Telefone verboten, in welchen
müssen sie registriert werden?
7. Welche Überlegungen gibt es seitens der EU, Wertkarten -Telefone (bzw.
Wertkarten) zu registrieren oder verbieten zu lassen?