3669/J XX.GP

 

der Abgeordneten Kier, Barmüller, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Inneres

 betreffend angekündigtes Verbot von Wertkarten - Mobiltelefonen

Wertkarten-Mobiltelefone, bei denen man sich Anmeldung und Grundgebühr erspart,

erfreuen sich in Österreich immer größerer Beliebtheit. Aufgrund der damit

verbundenen Anonymität der Benutzer sehen Vertreter des Bundesministeriums für

Inneres in dieser Erfindung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. „Damit wird der

organisierten Kriminalität aber auch der Kinderpornographie eine weitere gute

Möglichkeit geboten, Geschäfte problemloser abzuwickeln“, erzählte ein Kriminalist

angeblich der PRESSE (7.2.1998), weshalb dies ‚ein sehr drängendes Problem“ sei

(Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Michael Sika, ebenda). Deshalb wird

von dieser Seite auch sofort nach einem Verbot oder einer Registrierung dieser

Telefone gerufen, weil sonst ein Abhören von damit durchgeführten Gesprächen

unmöglich sei..

Dem gegenüber steht nicht nur das Recht auf Privatsphäre der Telefonbesitzerinnen

und -besitzer und die Notwendigkeit, im Falle eines Verbotes tausende von

Entschädigungszahlungen leisten zu müssen, sondern auch die Tatsache, daß

kriminelle oder anstößige Telefongespräche auch schon bisher, ohne effizient

abgehört werden zu können, weil zu teuer (bei herkömmlichen Mobiltelefonen) oder

unwirksam (bei Telefonzellen), möglich sind.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für Inneres:

1. Welche konkreten Erfahrungen bzw. Erkenntnisse hat Ihr Ressort betreffend ein

Ansteigen von organisierter Kriminalität, die durch die Benutzung von Wertkarten-

Mobiltelefonen hervorgerufen wird, gemacht?

2. Welche Erfahrungen hat Ihr Ressort betreffend ein Ansteigen von sexuellen oder

sonstigen telefonischen Belästigungen gemacht, die auf die Existenz der

Wertkarten - Mobiltelefon zurückzuführen sind?

3. Sind Telefonnetz-Vertreiber verpflichtet, im Falle von sexuellen oder sonstigen

Belästigungen Namen, Adresse und Telefonnummer bekanntzugeben? Wenn ja,

auf welcher gesetzlichen Bestimmung beruht dies?

4. Treten Sie für ein Verbot von Wertkarten - Mobiltelefonen ein? Wenn ja, auf

welcher gesetzlichen Grundlage?

5. Wenn nein, treten Sie für eine Registrierung von Wertkarten-Telefonen (bzw.

Wertkarten) ein? Wenn ja, in welcher Form?

6. In welchen Ländern der EU sind Wertkarten -Telefone verboten, in welchen

müssen sie registriert werden?

7. Welche Überlegungen gibt es seitens der EU, Wertkarten -Telefone (bzw.

Wertkarten) zu registrieren oder verbieten zu lassen?