3675/J XX.GP
der Abgeordneten Morak
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Bestechungsvorwurf im Mühl - Prozeß
Der Leiter der Mühl - Kommune wurde im Jahr 1991 wegen der Begehung von
schweren Sittlichkeitsdelikten schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 7
Jahren verurteilt. Diese Strafe verbüßte er bis Dezember 1997.
Pressemeldungen zufolge hat Otto Mühl versucht, durch großzügige
Geldzuwendungen in der Höhe von 17,8 Mio. S Zeugen und damit den Ausgang des
Strafverfahrens in seinem Sinne zu beeinflussen.
Angeblich prüft die Staatsanwaltschaft Eisenstadt die Frage der Wiederaufnahme
des Strafverfahrens.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wie hat die Justiz von den Auszahlungen an aus der Kommune ausziehende
Personen und jugendliche Mädchen erfahren?
2. Ist es richtig, daß in den Jahren 1988 und 1989 insgesamt 17,8 Mio. S ausbezahlt
wurden?
3. Ist es richtig, daß die Staatsanwaltschaft Eisenstadt die Wiederaufnahme des
Strafverfahrens gegen Otto Mühl prüft?
4. Wie ist der Stand der Prüfung und wann kann mit einer Entscheidung gerechnet
werden?
5. Wird, unter Beachtung der Verjährungsbestimmungen, auch die Frage der
Einleitung von Strafverfahren wegen falscher Beweisaussage bzw. Bestimmung
dazu geprüft?