3675/J XX.GP

 

der Abgeordneten Morak

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Bestechungsvorwurf im Mühl - Prozeß

Der Leiter der Mühl - Kommune wurde im Jahr 1991 wegen der Begehung von

schweren Sittlichkeitsdelikten schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 7

Jahren verurteilt. Diese Strafe verbüßte er bis Dezember 1997.

Pressemeldungen zufolge hat Otto Mühl versucht, durch großzügige

Geldzuwendungen in der Höhe von 17,8 Mio. S Zeugen und damit den Ausgang des

Strafverfahrens in seinem Sinne zu beeinflussen.

Angeblich prüft die Staatsanwaltschaft Eisenstadt die Frage der Wiederaufnahme

des Strafverfahrens.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage:

1. Wie hat die Justiz von den Auszahlungen an aus der Kommune ausziehende

Personen und jugendliche Mädchen erfahren?

2. Ist es richtig, daß in den Jahren 1988 und 1989 insgesamt 17,8 Mio. S ausbezahlt

wurden?

3. Ist es richtig, daß die Staatsanwaltschaft Eisenstadt die Wiederaufnahme des

Strafverfahrens gegen Otto Mühl prüft?

4. Wie ist der Stand der Prüfung und wann kann mit einer Entscheidung gerechnet

werden?

5. Wird, unter Beachtung der Verjährungsbestimmungen, auch die Frage der

Einleitung von Strafverfahren wegen falscher Beweisaussage bzw. Bestimmung

dazu geprüft?