3679/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haupt, Rosenstingl und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Einhaltung des Recht sfahrgebots auf Autobahnen

Gemäß §7 der Straßenverkehrsordnung ist - rnit Ausnahme des Ortsgebietes - grundsätzlich

auf dem äußerst rechten Fahrstreifen zu fahren, auch wenn es mehrere Fahrst reifen gibt.

Nebeneinanderfahren ist hier nur im Ausnahmefall (Stau und dgl.) zulässig.

Die tägliche Praxis auf mehrspurigen Überlandstraßen, insbesondere den Autobahnen, zeigt ein

völlig anderes Bild: die rechte Spur ist den langsamen LKW vorbehalten, alle anderen

Fahrzeuge bewegen sich in der Regel auf der zweiten, soferne vorhanden auch auf der dritten

Spur und zwar auch dann, wenn es weit und breit kein zu überholendes Fahrzeug gibt.

Diese Unwilligkeit der Lenker, vorschriftsmäßig die Fahrstreifen zu wechseln mag vielerlei

Grunde haben, Tatsache ist, daß dadurch nicht selten gefährliche Situationen entstehen, weil

sich andere Lenker dadurch provoziert fühlen, illegal rechts zu überholen, was ja eigentlich gar

nicht möglich sein dürfte. Nicht zuletzt leidet die Kapazität der Autobahnen darunter erheblich,

weil sich Stauungen natürlich viel früher bilden, wenn die rechte Spur kaum benützt wird.

Im Gegensatz zum Ausland wird diesem Problem bei uns so gut wie keine Aufmerksamkeit

gewidmet: während etwa in Deutschland einerseits häufig diesbezügliche Hinweisschilder

angebracht sind und andererseits Verstöße regelmäßig - im Rahmen von

Hubschraubereinsätzen - geahndet werden, sind solche Aktivitäten österreichischer Behörden

kaum zu beobachten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1. Welche Grunde sind dafür maßgeblich, daß in Österreich die Mißachtung des

Rechtsfahrgebotes auf Autobahnen kaum geahndet wird?

2. Bei wievielen Unfällen der letzten Jahre war die Mißachtung des Rechtsfahrgebotes auf

Österreichs Autobahnen die oder eine der Ursachen?

3. Welche Untersuchungen wurden zu diesem Problem bislang angestellt?

4. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um das Rechtsfahren auf den Autobahnen

durchzusetzen?

5. Sind Sie bereit, durch entsprechende Informationsmaßnahmen einerseits und durch in

Zusammenarbeit mit dem Innenminister zu verstärkende Kontrolltätigkeit andererseits dem

Rechtsfahrgebot in Hinkunft verstärkt zum Durchbruch zu verhelfen; wenn nein, warum

nicht?