368/J

 

 

 

 

des Abgeordneten Dr. Ofner und Kollegen

 

an den Herrn Bundeskanzler

 

betreffend die Überlastung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH)

 

 

Der Anfall von Beschwerden beim VwGH stieg in den letzten Jahren rasant an. Allein im

letzten Jahr gingen 11.132 Beschwerden ein. Das war ein Drittel mehr als 1994. Zwischen

1990 und 1995 hat sich der Neuanfall sogar mehr als verdoppelt.

 

Daher können die Richter Ihre Akten vielfach kaum mehr bewältigen, sondern nur noch die

Rückstände verwalten. Die Erledigung einer Beschwerde dauert im Durchschnitt bereits 16

Monate. In Zukunft wird dieser Zeitraum, sollte der Neuanfall weiter so ansteigen, aber sehr

rasch weiterwachsen, bis von einer Erledigung eigentlich überhaupt keine Rede mehr sein

kann.

 

Auf diese Weise wird nicht nur das Höchstgericht schleichend stillgelegt, sondern auch

zunehmende Rechtsunsicherheit in der Bevölkerung verbreitet.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler

die folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Welche Maßnahmen werden Sie zur Beseitigung des oben geschilderten Mißstandes setzen?

 

2. Wie sollen sich diese genau auswirken und bis wann sollen sie verwirklicht werden?