3680/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Krüger, Dr. Ofner, Dr. Graf & Kollegen
an den Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek
betreffend Dauer und Erledigungsform von Zivilprozessen vor den
Landesgerichten.
Das Vertrauen in die Justiz ist das Fundament unseres Rechts-
staates. Insbesondere die Zivilgerichtsverfahren vor den Lan-
desgerichten werden vielfach als zu lange empfunden. Dieses
Faktum kommt in den einschlägigen Statistiken nicht zum Aus-
druck, weil die weitaus überwiegende Form der rechtskräftigen
Erledigung von Zivilprozessen vor den Landesgerichten die Fäl-
lung von Versäumungsurteilen ist. Zur Feststellung von Verfah-
rensdauer und Erledigungsart richten daher die unterzeichnenden
Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1) Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten in
Österreich wurden im Jahr 1997 durch rechtskräftige Versäu-
mungsurteile beendet (in absoluten Zahlen und in Prozentsät-
zen zu anderen Erledigungsformen)?
2)Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten wur-
den 1997 durch Vergleiche beendet (in absoluten Zahlen und in
Prozentsätzen zu anderen Erledigungsformen)?
3)Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten wur-
den 1997 durch Klagsrücknahmen beendet (in absoluten Zahlen
und in Prozentsätzen zu anderen
Erledigungsformen)?
4)Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten wur-
den 1997 durch Ruhen beendet (in absoluten Zahlen und in Pro-
zentsätzen zu anderen‘ Erledigungsformen)?
5)Wieviele Zivilgerichtsverfahren vor den Landesgerichten wur-
den 1997 durch Anerkennungsurteile beendet (in absoluten Zah-
len und in Prozentsätzen zu anderen Erledigungsformen)?
6)Welcher Zeitraum verstrich im Durchschnitt zwischen Einbrin-
gung der Klage und Rechtskraft des Urteils aller 1997 vor den
Landesgerichten in Österreich durch Urteile, ausgenommen Ver-
säumungsurteile, beendeten Gerichtsverfahren (die durch-
schnittliche Verfahrensdauer sollte nach der Zuständigkeit
der einzelnen Landesgerichte aufgelistet werden)?