3682/J XX.GP
der Abgeordneten Brauneder,
und Kollegen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Einrichtung eines „Hauses der Demokratie“ in Wien
In der von Außenminister Vizekanzler Dr. Schüssel geleiteten konstituierenden Sitzung des
Österreichischen Nationalkomitees für das Menschen rechtsjahr 1998 am 10. Dezember
1997 hat der Vertreter der Stadt Wien im Zusammenhang mit der Ansiedlung der EU-
Beobachtungsstelle gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien auf den Plan der
Einrichtung eines „Hauses der Demokratie“ hingewiesen. (s. Resümeeprotokoll der
„Konstituierenden Sitzung des Nationalkomitees für das Menschenrechtsjahr 1998“)
Anläßlich der Aufnahme der Tätigkeit dieser Beobachtungsstelle erklärte Außenminister
Vizekanzler Dr. Schüssel am 21. Jänner 1998 laut „Wiener Zeitung“ vom 22. Jänner 1998
(Seite 1) in einer Pressekonferenz wie folgt: „Es sprächen zwei Gründe für den Standort
Wien: In Wien seien bereits zahlreiche Menschenrechtsorganisationen angesiedelt. Das
erleichtere die Arbeit der Beobachtungsstelle, die besonders die Aktivitäten der bereits
bestehenden Organisationen koordinieren soll“.
Aufgrund dieses Sachverhalts wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Welche Funktion kommt aus der Sicht der Zuständigkeit des von Ihnen geleiteten
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheit der Stadt Wien hinsichtlich des „Hauses
der Demokratie“ zu?
2. Wie grenzt sich der Wirkungsbereich Ihres Ressorts zu dem der Stadt Wien in der
Angelegenheit „Haus der Demokratie“ derzeit sowie künftig ab?
3. Bei wem liegt die Entscheidung über die mit diesem „Haus der Demokratie“
zusammenhängenden Fragen wie insbesondere Erwerb bzw. Anmietung des Objekts,
Vergabe der Räumlichkeiten, Aufbringung der Erhaltungskosten des Objekts und Verwaltung
des Objekts?
4. In welcher Rechtsform soll das Objekt „Haus der Demokratie“ betrieben werden?
5. Wer soll das „Haus der Demokratie“ beziehen und wer entscheidet darüber?
6. Wird es bezüglich der Unterbringung im „Haus der Demokratie“ ein
Ausschreibungsverfahren oder eine ähnliche Information an entsprechende Vereinigungen
geben?
7. Sollen in Hinblick auf die umfassende Bezeichnung „Haus der Demokratie“ in diesem
gemäß der zitierten Aussage von Außenminister Vizekanzler Dr. Schüssel vom 21. Jänner
1998 nur Organisationen untergebracht werden, die sich mit einem Teilaspekt der
Demokratie, nämlich den „Menschenrechten“, befassen?
8. Bei Bejahung der zuvor gestellten Frage: Warum soll das Objekt dann nicht „Haus der
Menschenrechte“ genannt werden?
9. Von wem und nach welchen Kriterien soll bei einer Vielzahl an Bewerbern, die nicht alle
untergebracht werden können, entschieden werden?
10. Für wieviele Organisationen sind jeweils wieviele Räume und allenfalls welche
gemeinsam zu benutzenden Räume vorgesehen?
11. Welcher inhaltliche Zusammenhang ist in der Arbeit der im genannten Objekt
unterzubringenden Vereinigungen und der Tätigkeit der EU - Beobachtungsstelle für
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu erwarten bzw. welchen Zusammenhang stellen Sie
sich vor?
12. Wird ein in der vorigen Frage angesprochener inhaltlicher Zusammenhang maßgeblich
sein für die Vergabe der Räume im „Haus der Demokratie“?
13. Ist als Benützer des „Hauses der Demokratie“ bereits an jene Vereinigungen gedacht, die
an der konstituierenden Sitzung des Österreichischen Nationalkomitees für das
Menschenrechtsjahr 1998 am 10. Dezember 1997 teilnahmen?