3682/J XX.GP

 

der Abgeordneten Brauneder,

und Kollegen

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Einrichtung eines „Hauses der Demokratie“ in Wien

In der von Außenminister Vizekanzler Dr. Schüssel geleiteten konstituierenden Sitzung des

Österreichischen Nationalkomitees für das Menschen rechtsjahr 1998 am 10. Dezember

1997 hat der Vertreter der Stadt Wien im Zusammenhang mit der Ansiedlung der EU-

Beobachtungsstelle gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien auf den Plan der

Einrichtung eines „Hauses der Demokratie“ hingewiesen. (s. Resümeeprotokoll der

„Konstituierenden Sitzung des Nationalkomitees für das Menschenrechtsjahr 1998“)

Anläßlich der Aufnahme der Tätigkeit dieser Beobachtungsstelle erklärte Außenminister

Vizekanzler Dr. Schüssel am 21. Jänner 1998 laut „Wiener Zeitung“ vom 22. Jänner 1998

(Seite 1) in einer Pressekonferenz wie folgt: „Es sprächen zwei Gründe für den Standort

Wien: In Wien seien bereits zahlreiche Menschenrechtsorganisationen angesiedelt. Das

erleichtere die Arbeit der Beobachtungsstelle, die besonders die Aktivitäten der bereits

bestehenden Organisationen koordinieren soll“.

Aufgrund dieses Sachverhalts wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:

1. Welche Funktion kommt aus der Sicht der Zuständigkeit des von Ihnen geleiteten

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheit der Stadt Wien hinsichtlich des „Hauses

der Demokratie“ zu?

2. Wie grenzt sich der Wirkungsbereich Ihres Ressorts zu dem der Stadt Wien in der

Angelegenheit „Haus der Demokratie“ derzeit sowie künftig ab?

3. Bei wem liegt die Entscheidung über die mit diesem „Haus der Demokratie“

zusammenhängenden Fragen wie insbesondere Erwerb bzw. Anmietung des Objekts,

Vergabe der Räumlichkeiten, Aufbringung der Erhaltungskosten des Objekts und Verwaltung

des Objekts?

4. In welcher Rechtsform soll das Objekt „Haus der Demokratie“ betrieben werden?

5. Wer soll das „Haus der Demokratie“ beziehen und wer entscheidet darüber?

6. Wird es bezüglich der Unterbringung im „Haus der Demokratie“ ein

Ausschreibungsverfahren oder eine ähnliche Information an entsprechende Vereinigungen

geben?

7. Sollen in Hinblick auf die umfassende Bezeichnung „Haus der Demokratie“ in diesem

gemäß der zitierten Aussage von Außenminister Vizekanzler Dr. Schüssel vom 21. Jänner

1998 nur Organisationen untergebracht werden, die sich mit einem Teilaspekt der

Demokratie, nämlich den „Menschenrechten“, befassen?

8. Bei Bejahung der zuvor gestellten Frage: Warum soll das Objekt dann nicht „Haus der

Menschenrechte“ genannt werden?

9. Von wem und nach welchen Kriterien soll bei einer Vielzahl an Bewerbern, die nicht alle

untergebracht werden können, entschieden werden?

10. Für wieviele Organisationen sind jeweils wieviele Räume und allenfalls welche

gemeinsam zu benutzenden Räume vorgesehen?

11. Welcher inhaltliche Zusammenhang ist in der Arbeit der im genannten Objekt

unterzubringenden Vereinigungen und der Tätigkeit der EU - Beobachtungsstelle für

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu erwarten bzw. welchen Zusammenhang stellen Sie

sich vor?

12. Wird ein in der vorigen Frage angesprochener inhaltlicher Zusammenhang maßgeblich

sein für die Vergabe der Räume im „Haus der Demokratie“?

13. Ist als Benützer des „Hauses der Demokratie“ bereits an jene Vereinigungen gedacht, die

an der konstituierenden Sitzung des Österreichischen Nationalkomitees für das

Menschenrechtsjahr 1998 am 10. Dezember 1997 teilnahmen?