3683/J XX.GP

 

der Abgeordneten Brauneder,

und Kollegen

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend österreichisches Nationalkomitee für das Menschen rechtsj ahr 1998

Am 10. Dezember 1997 leiteten Sie die konstituierenden Sitzung des

Österreichischen Nationalkomitees für das Menschenrechtsjahr 1998 am 10.

Dezember 1997. Hieran nahmen Vertreter u.a. folgender Vereinigungen teil:

Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

Frauenrechte Menschenrechte

SOS Mitmensch

Amnesty International

lustitia et Pax/Österreichische Kommission

Internationaler Versöhnungsbund

Initiative Minderheiten

Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

Rechtskomitee Lambda

Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte/Projekt Menschenrechtsjahr 1998

FIAN/Food First Information & Action Network

Weiters waren folgende Ministerien, teils sogar mehrfach, vertreten:

Bundesministerium für Finanzen

Büro der Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Abteilung VII.4

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Sektion III

Bundesministerium für Umwelt, Jugend u. Familie

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie Abt. IV/5

Bundesministerium für Landesverteidigung

Bundeskanzleramt Verfassungsdienst

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft

Bundesministerium für Justiz Sektion II

Bundesministerium für Justiz.

Anwesend waren auch zwei Vertreter des Instituts für Staats - und Verwaltungsrecht

der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Wien

Um die Beantwortung folgender Fragen wird ersucht:

1. Weshalb sind alle bisher mit dem Österreichischen Nationalkomitee für das

Menschenrechtsjahr 1998 zusammenhängenden Handlungen - vor allem Einladung

zur Sitzung, Vorsitzführung bei Sitzung, Protokollführung - sowie offenbar zumindest

der Großteil der bisherigen Planungen für das Menschenrechtsjahr 1998 von Ihrem

Ressort gesetzt worden, obwohl nach dem Bundesministeriengesetz

Angelegenheiten der Grund- und Freiheitsrechte - um die es im Menschenrechtsjahr

1998 gerade auch bei der Frage der Umsetzung in Österreich geht - vom

Bundeskanzler wahrzunehmen sind?

2. Im Zusammenhang mit der vorigen Frage: Handelten Sie bisher als Ressortchef

des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten oder als Vizekanzler

stellvertretend für den Bundeskanzler?

3. Nach welchen Kriterien wurden Behördenvertreter zur konstituierenden Sitzung

des österreichischen Nationalkomitees für das Menschenrechtsjahr 1998 am 10.

Dezember 1997 eingeladen?

4. Nach welchen Kriterien wurden die zu der in der vorausgehenden Frage

erwähnten Sitzung eingeladenen Vereinigungen ausgewählt?

5. Erfolgten diese Einladungen unter Verwertung der Einladung ähnlicher

Vereinigungen, und zwar konkret welcher?

6. Warum wurden folgende Organisationen, die sich nachweislich mit Fragen der

Menschenrechte befassen, nicht eingeladen: Internationale Gesellschaft für

Menschenrechte, „Safe Tibet“, Vertriebenenverbände (VLÖ).

7. Wawm wurden andere einschlägige Universitätsinstitute wie etwa für Völkerrecht

und internationale Beziehungen, für Europarecht nicht eingeladen?