3683/J XX.GP
der Abgeordneten Brauneder,
und Kollegen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend österreichisches Nationalkomitee für das Menschen rechtsj ahr 1998
Am 10. Dezember 1997 leiteten Sie die konstituierenden Sitzung des
Österreichischen Nationalkomitees für das Menschenrechtsjahr 1998 am 10.
Dezember 1997. Hieran nahmen Vertreter u.a. folgender Vereinigungen teil:
Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
Frauenrechte Menschenrechte
SOS Mitmensch
Amnesty International
lustitia et Pax/Österreichische Kommission
Internationaler Versöhnungsbund
Initiative Minderheiten
Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien
Rechtskomitee Lambda
Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte/Projekt Menschenrechtsjahr 1998
FIAN/Food First Information & Action Network
Weiters waren folgende Ministerien, teils sogar mehrfach, vertreten:
Bundesministerium für Finanzen
Büro der Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Abteilung VII.4
Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Sektion III
Bundesministerium für Umwelt, Jugend u. Familie
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und
Familie Abt. IV/5
Bundesministerium für Landesverteidigung
Bundeskanzleramt Verfassungsdienst
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft
Bundesministerium für Justiz Sektion II
Bundesministerium für Justiz.
Anwesend waren auch zwei Vertreter des Instituts für Staats - und Verwaltungsrecht
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Wien
Um die Beantwortung folgender Fragen wird ersucht:
1. Weshalb sind alle bisher mit dem Österreichischen Nationalkomitee für das
Menschenrechtsjahr 1998 zusammenhängenden Handlungen - vor allem Einladung
zur Sitzung, Vorsitzführung bei Sitzung, Protokollführung - sowie offenbar zumindest
der Großteil der bisherigen Planungen für das Menschenrechtsjahr 1998 von Ihrem
Ressort gesetzt worden, obwohl nach dem Bundesministeriengesetz
Angelegenheiten der Grund- und Freiheitsrechte - um die es im Menschenrechtsjahr
1998 gerade auch bei der Frage der Umsetzung in Österreich geht - vom
Bundeskanzler wahrzunehmen sind?
2. Im Zusammenhang mit der vorigen Frage: Handelten Sie bisher als Ressortchef
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten oder als Vizekanzler
stellvertretend für den Bundeskanzler?
3. Nach welchen Kriterien wurden Behördenvertreter zur konstituierenden Sitzung
des österreichischen Nationalkomitees für das Menschenrechtsjahr 1998 am 10.
Dezember 1997 eingeladen?
4. Nach welchen Kriterien wurden die zu der in der vorausgehenden Frage
erwähnten Sitzung eingeladenen
Vereinigungen ausgewählt?
5. Erfolgten diese Einladungen unter Verwertung der Einladung ähnlicher
Vereinigungen, und zwar konkret welcher?
6. Warum wurden folgende Organisationen, die sich nachweislich mit Fragen der
Menschenrechte befassen, nicht eingeladen: Internationale Gesellschaft für
Menschenrechte, „Safe Tibet“, Vertriebenenverbände (VLÖ).
7. Wawm wurden andere einschlägige Universitätsinstitute wie etwa für Völkerrecht
und internationale Beziehungen, für Europarecht nicht eingeladen?