3694/J XX.GP

 

der Abg. Mag. Stadler, Mag. Schreiner und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Schadenersatzklage der Finanzprokuratur

in der Sache Fischerdeponie

Da auf Grund der Inhalte bereits abgeschlossener bzw. eines

noch laufenden Gerichtsverfahrens angenommen werden kann,

daß neben leitenden Beamten der NÖ. Landesregierung auch

Politiker an der Verseuchung des Grundwassers in der Mittern-

dorfer Senke durch in der Fischerdeponie abgelagerte Giftfässer

zumindest mitschuldig sind, hat die Finanzprokuratur neben

mehreren Beamten des Amtes der NÖ - Landesregierung auch

Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und Landesrat Franz Bloch-

berqer sowie die beiden früheren Landeshauptleute Mag.

Siegfried Ludwig und Anton Maurer nach dem Organhaftungs-

gesetz vorerst auf je S 15 Mio. Schadenersatz geklagt.

Die 1. Instanz entschied auf Verjährung, die Finanzprokuratur

berief dagegen. In 2. Instanz wurde das Verfahren an die

1. Instanz zurückverwiesen, auf  Nichtverjährung entschieden

und die Möglichkeit zur Anrufung des Obersten Gerichtshofes

eröffnet. Die Beklagten erhoben Beschwerde gegen das Urteil

der Berufungsinstanz beim Obersten Gerichtshof. Dieser ent-

schied nun wieder auf Verjährung(mit Ausnahme Siegfried Ludwigs).

In der Sache selbst legte der seinerzeitige Betreiber zu

seiner Entlastung im Mai 1995 ein hydrogeologisches Gutachten

vor, wonach „die erteilten Bewilligungen daher (außer unter der

Annahme einer alleinigen Bewilligung der Ablagerung fester,

unlöslicher Metalloxide gemäß dem „Haura“- Gutachten) aus hydro -

geologischer Sicht nach dem damaligen Stand der Technik und

des Wissens nicht vertretbar waren.

Im Jahre 1994 hatte der niederösterreichische Wasserlandes -

rat bezüglich Fischerdeponie auf „Gefahr in Verzug“ entschieden

und Maßnahmen angeordnet. Dieser Entscheid wurde vom seinerzeitigen

Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft Dr. Fischler aufge -

hoben und durch die Weisung „keine Gefahr in Verzug“ ersetzt.

Die Mitterndorfer Senke war und ist als Hauptlieferant für

die 3. Wiener Wasserleitung vorgesehen.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Finanzen die nachstehende

Anfrage:

1. Wann klagte der seinerzeitige Betreiber der Fischerdeponle,

Herr Dkfm. Josef Fischer, erstmals die Republik Österreich,

vertreten durch die Finanzprokuratur ?

2. Wann und wie endete dieses Verfahren ?

3. Welche Rolle spielte dabei das hydrogeologische Gutachten,

vom 9.5.1995, das besagt, daß die erteilten Bewilligungen

aus hydrogeologischer Sicht nach dem damaligen Stand der

Technik und des Wissens nicht vertretbar waren?

4. Wann klagte die Finanzprokuratur erstmals gegen die zehn

beamteten Hofräte der NÖ Landesregierung in der Causa

Fischerdeponie ?

5. Erfolgte die Klage gegen die vier niederösterreichischen

Landespolitiker Ludwig, Pröll, Blochberger und Maurer gleich-

zeitig ?

6. Wann erfolgte die Klage gegen all diese Personen beim

Arbeits - und Sozialgericht ?

7. Wie begründete die Finanzprokuratur den eingeklagten Betrag

von je S 15,965.596,70 sA und Feststellung (Streitwert

S 1,000.000) ?

8. Mit welcher Begründung erkannte das Erstgericht auf Verjährung ?

9. Wann erfolgte dieses Ersturteil ?

10.Wann berief die Finanzprokuratur gegen dieses Ersturteil

beim Oberlandesgericht Wien ?

11. Wann erhielt die Finanzprokuratur welche Unterlagen, Beweis-

mittel usw. in der Causa Fischerdeponie von der Obersten

Wasserrechtsbehörde im Bundesministerium für Land - und

Forstwirtschaft ?

12. Beschaffte sich die Finanzprokuratur auch Unterlagen,

Beweismittel usw. in der Causa Fischerdeponie von

a) anderen Bundesministerien, (welchen ?),

b) NÖ und Wiener Landesbehörden (welchen ?),

c) dem Nationalrat (z.B. parlamentarische Anfragen in der

Causa Fischerdeponie) ?

Wenn nein: warum nicht ?

13. Mit welcher Begründung erkannte das Oberlandesgericht Wien

auf Nicht - Verjährung ?

14. Wann erhoben die beklagten Parteien Rekurs gegen den

Beschluß des Berufungsgerichtes ?

15. Mit welcher Begründung gab der Oberste Gerichtshof den

Rekursen der zehn beamteten Hofräte und der drei Politiker

Pröll, Blochberger und Maurer Folge ?

16. Welche finanziellen Konsequenzen hat dies für die Finanz-

prokuratur als Klägerin in jedem Einzelfall dieses Verfahrens ?

17. Wie lautete die Begründung des Obersten Gerichtshofes,

warum er dem Rekurs des Politikers Siegfried Ludwig

nicht Folge gab ?

18. Welche finanziellen Konsequenzen hat diese Oberstgericht-

liche Entscheidung für die Finanzprokuratur als Klägerin ?

19. Ist der eingeklagte Betrag pro Person von S 15,965.596,70

und Feststellung (Streitwert S 1,000.000) Im Falle von

Siegfried Ludwig einbringlich ?

20. In welchem Verhältnis steht dieser Betrag

a) zu den der Finanzprokuratur entstandenen tatsächlichen

Verfahrenskosten

b) zu den der Klägerin aufgewendeten und noch aufzuwendenden

voraussichtlich uneinbringlichen Kosten, z.B. für den

Amtsaufwand und den Zweckaufwand für die in die Kompetenz

der Verpflichteten gestellten Funktionen,

c) zu den dem Bund im Rahmen der versuchten Sanierung

der Fischerdeponie bisher tatsächlich entstandenen

Kosten ?