3694/J XX.GP
der Abg. Mag. Stadler, Mag. Schreiner und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Schadenersatzklage der Finanzprokuratur
in der Sache Fischerdeponie
Da auf Grund der Inhalte bereits abgeschlossener bzw. eines
noch laufenden Gerichtsverfahrens angenommen werden kann,
daß neben leitenden Beamten der NÖ. Landesregierung auch
Politiker an der Verseuchung des Grundwassers in der Mittern-
dorfer Senke durch in der Fischerdeponie abgelagerte Giftfässer
zumindest mitschuldig sind, hat die Finanzprokuratur neben
mehreren Beamten des Amtes der NÖ - Landesregierung auch
Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und Landesrat Franz Bloch-
berqer sowie die beiden früheren Landeshauptleute Mag.
Siegfried Ludwig und Anton Maurer nach dem Organhaftungs-
gesetz vorerst auf je S 15 Mio. Schadenersatz geklagt.
Die 1. Instanz entschied auf Verjährung, die Finanzprokuratur
berief dagegen. In 2. Instanz wurde das Verfahren an die
1. Instanz zurückverwiesen, auf Nichtverjährung entschieden
und die Möglichkeit zur Anrufung des Obersten Gerichtshofes
eröffnet. Die Beklagten erhoben Beschwerde gegen das Urteil
der Berufungsinstanz beim Obersten Gerichtshof. Dieser ent-
schied nun wieder auf Verjährung(mit Ausnahme Siegfried Ludwigs).
In der Sache selbst legte der seinerzeitige Betreiber zu
seiner Entlastung im Mai 1995 ein hydrogeologisches Gutachten
vor, wonach „die erteilten Bewilligungen daher (außer unter der
Annahme einer alleinigen Bewilligung der Ablagerung fester,
unlöslicher Metalloxide gemäß dem „Haura“- Gutachten) aus hydro -
geologischer Sicht nach dem damaligen Stand der Technik und
des Wissens nicht vertretbar waren.
Im Jahre 1994 hatte der niederösterreichische Wasserlandes -
rat bezüglich Fischerdeponie auf „Gefahr in Verzug“ entschieden
und Maßnahmen angeordnet. Dieser Entscheid wurde vom seinerzeitigen
Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft Dr. Fischler aufge -
hoben und durch die Weisung „keine Gefahr in Verzug“ ersetzt.
Die Mitterndorfer Senke war und ist als Hauptlieferant für
die 3. Wiener Wasserleitung vorgesehen.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Finanzen die nachstehende
Anfrage:
1. Wann klagte der seinerzeitige Betreiber der Fischerdeponle,
Herr Dkfm. Josef Fischer, erstmals die Republik Österreich,
vertreten durch die Finanzprokuratur ?
2. Wann und wie endete dieses Verfahren ?
3. Welche Rolle spielte dabei das hydrogeologische Gutachten,
vom 9.5.1995, das besagt, daß die erteilten Bewilligungen
aus hydrogeologischer Sicht nach dem damaligen Stand der
Technik und des Wissens nicht vertretbar waren?
4. Wann klagte die Finanzprokuratur erstmals gegen die zehn
beamteten Hofräte der NÖ Landesregierung in der Causa
Fischerdeponie ?
5. Erfolgte die Klage gegen die vier niederösterreichischen
Landespolitiker Ludwig, Pröll, Blochberger und Maurer gleich-
zeitig ?
6. Wann erfolgte die Klage gegen all diese Personen beim
Arbeits - und Sozialgericht ?
7. Wie begründete die Finanzprokuratur den eingeklagten Betrag
von je S 15,965.596,70 sA und Feststellung (Streitwert
S 1,000.000) ?
8. Mit welcher Begründung erkannte das Erstgericht auf Verjährung ?
9. Wann erfolgte dieses Ersturteil ?
10.Wann berief die Finanzprokuratur gegen dieses Ersturteil
beim Oberlandesgericht Wien ?
11. Wann erhielt die Finanzprokuratur welche Unterlagen, Beweis-
mittel usw. in der Causa Fischerdeponie von der Obersten
Wasserrechtsbehörde im Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft ?
12. Beschaffte sich die Finanzprokuratur auch Unterlagen,
Beweismittel usw. in der Causa Fischerdeponie von
a) anderen Bundesministerien, (welchen ?),
b) NÖ und Wiener Landesbehörden (welchen ?),
c) dem Nationalrat (z.B. parlamentarische Anfragen in der
Causa Fischerdeponie) ?
Wenn nein: warum nicht ?
13. Mit welcher Begründung erkannte das Oberlandesgericht Wien
auf Nicht - Verjährung ?
14. Wann erhoben die beklagten Parteien Rekurs gegen den
Beschluß des Berufungsgerichtes ?
15. Mit welcher Begründung gab der Oberste Gerichtshof den
Rekursen der zehn beamteten Hofräte und der drei Politiker
Pröll, Blochberger und Maurer Folge ?
16. Welche finanziellen Konsequenzen hat dies für die Finanz-
prokuratur als Klägerin in jedem Einzelfall dieses Verfahrens ?
17. Wie lautete die Begründung des Obersten Gerichtshofes,
warum er dem Rekurs des Politikers Siegfried Ludwig
nicht Folge gab ?
18. Welche finanziellen Konsequenzen hat diese Oberstgericht-
liche Entscheidung für die Finanzprokuratur als Klägerin ?
19. Ist der eingeklagte Betrag pro Person von S 15,965.596,70
und Feststellung (Streitwert S 1,000.000) Im Falle von
Siegfried Ludwig einbringlich ?
20. In welchem Verhältnis steht dieser Betrag
a) zu den der Finanzprokuratur entstandenen tatsächlichen
Verfahrenskosten
b) zu den der Klägerin aufgewendeten und noch aufzuwendenden
voraussichtlich uneinbringlichen Kosten, z.B. für den
Amtsaufwand und den Zweckaufwand für die in die Kompetenz
der Verpflichteten gestellten Funktionen,
c) zu den dem Bund im Rahmen der versuchten Sanierung
der Fischerdeponie bisher tatsächlich entstandenen
Kosten ?