3698/J XX.GP
der Abgeordneten Motter und Partnerlnnen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend der Weisung, sämtliche Materialien über die Nazi - und Nachkriegszeit in
den Bundesmuseen zu sichten
In der Ausgabe des „Standard“ vom 14. Februar 1998 schreibt der Kulturjournalist
Thomas Trenkler, daß „am 12. Februar der KHM Direktor Wilfried Seipel dem
STANDARD einige Unterlagen“ zu den sogenannten „Rothschild-Akten“ überreichte.
Der Journalist schreibt weiter: „Nach mehrfachen Nachfragen, ob diese wirklich alle
seien, kramte Seipel ein decouvrierendes Typoskript bezüglich Louis de Rothschild
hervor. Das ist alles, was ich habe‘, sagte Seipel wörtlich. Doch es mußte noch
ähnliches Material zu der Sammlung von Alphonse de Rothschild geben. Seipel
verneinte dies. Der STANDARD wandte sich daraufhin an Sektionsleiter Rudolf
Wran, der sich äußerst korrekt verhielt. Er erklärte, von Karl Schütz, dem Leiter der
Gemäldegalerie im KHM, einen Satz der Dokumente in Kopie erhalten zu haben. Da
er kein Interesse hätte, etwas zu vertuschen, könne in dieses Material Einblick
genommen werden. Tatsächlich fanden sich mehrere Schriftstücke, die aufzeigen,
wie unverfroren man vorging, um sich zentrale Bilder der Rothschild - Sammlung
einzuverleiben.“
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die
Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende
ANFRAGE
1.
Ist jedes Bundesmuseum bereits der Aufforderung des Ministeriums für Unterricht
und kulturelle Angelegenheiten, für die systematische Aufarbeitung der erworbenen
Kunstschätze zwischen 1938 und 1950 einen Verantwortlichen namhaft zu machen,
nachgekommen? Wenn ja, wer sind diese Personen? Wenn nein, warum nicht?
2.
Wieviel Kunstschätze wurden Ihrer Einschätzung nach in der fraglichen Zeit von den
Bundesmuseen erworben?
3.
Wieviele von diesen Kunstschätzen werden auf ihre Provenienz hin überprüft
werden?
4.
Wann wird diese Prüfung abgeschlossen sein?
5.
Wie beurteilen Sie das Verhalten von Generaldirektor Wilfried Seipel, der - laut obig
zitiertem Zeitungsartikel - Aufklärungsmaterial zurückgehalten hat?
6.
Wird dieses Verhalten dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?
7.
Sind Sie auch nach den Beratungen des parlamentarischen Kulturausschusses vom
18.2.1998 der Überzeugung, daß es nach der Entlassung der Bundesmuseen in die
Vollrechtsfähigkeit sinnvoll ist, „ein bis zwei Geschäftsführer“ zu bestehen? Warum
nicht eindeutig nur einem oder eindeutig zwei GeschäftsführerInnen? Welche
Überlegungen sprechen Ihrer Meinung nach für bzw. gegen die zur Diskussion
stehenden Varianten?