3698/J XX.GP

 

der Abgeordneten Motter und Partnerlnnen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend der Weisung, sämtliche Materialien über die Nazi - und Nachkriegszeit in

den Bundesmuseen zu sichten

In der Ausgabe des „Standard“ vom 14. Februar 1998 schreibt der Kulturjournalist

Thomas Trenkler, daß „am 12. Februar der KHM Direktor Wilfried Seipel dem

STANDARD einige Unterlagen“ zu den sogenannten „Rothschild-Akten“ überreichte.

Der Journalist schreibt weiter: „Nach mehrfachen Nachfragen, ob diese wirklich alle

seien, kramte Seipel ein decouvrierendes Typoskript bezüglich Louis de Rothschild

hervor. Das ist alles, was ich habe‘, sagte Seipel wörtlich. Doch es mußte noch

ähnliches Material zu der Sammlung von Alphonse de Rothschild geben. Seipel

verneinte dies. Der STANDARD wandte sich daraufhin an Sektionsleiter Rudolf

Wran, der sich äußerst korrekt verhielt. Er erklärte, von Karl Schütz, dem Leiter der

Gemäldegalerie im KHM, einen Satz der Dokumente in Kopie erhalten zu haben. Da

er kein Interesse hätte, etwas zu vertuschen, könne in dieses Material Einblick

genommen werden. Tatsächlich fanden sich mehrere Schriftstücke, die aufzeigen,

wie unverfroren man vorging, um sich zentrale Bilder der Rothschild - Sammlung

einzuverleiben.“

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende

ANFRAGE

1.

Ist jedes Bundesmuseum bereits der Aufforderung des Ministeriums für Unterricht

und kulturelle Angelegenheiten, für die systematische Aufarbeitung der erworbenen

Kunstschätze zwischen 1938 und 1950 einen Verantwortlichen namhaft zu machen,

nachgekommen? Wenn ja, wer sind diese Personen? Wenn nein, warum nicht?

2.

Wieviel Kunstschätze wurden Ihrer Einschätzung nach in der fraglichen Zeit von den

Bundesmuseen erworben?

3.

Wieviele von diesen Kunstschätzen werden auf ihre Provenienz hin überprüft

werden?

4.

Wann wird diese Prüfung abgeschlossen sein?

5.

Wie beurteilen Sie das Verhalten von Generaldirektor Wilfried Seipel, der - laut obig

zitiertem Zeitungsartikel - Aufklärungsmaterial zurückgehalten hat?

6.

Wird dieses Verhalten dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?

7.

Sind Sie auch nach den Beratungen des parlamentarischen Kulturausschusses vom

18.2.1998 der Überzeugung, daß es nach der Entlassung der Bundesmuseen in die

Vollrechtsfähigkeit sinnvoll ist, „ein bis zwei Geschäftsführer“ zu bestehen? Warum

nicht eindeutig nur einem oder eindeutig zwei GeschäftsführerInnen? Welche

Überlegungen sprechen Ihrer Meinung nach für bzw. gegen die zur Diskussion

stehenden Varianten?