3700/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend ,,Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung"

1997 wurde eine Änderung des Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherungsgesetzes

(BGBl. 1997/189) durch den Nationalrat beschlossen. Damit wurden u.a. die

Mindestversicherungssummen um 25 % erhöht, die damit begründet wurden, daß die

geltenden Mindestversicherungssummen seit 1.9.1989 unverändert geblieben sind und die

Erhöhung im vorgesehenen Ausmaß allein durch die Geldwertentwicklung begründet sei.

Damals wurde u.a. in der Öffentlichkeit die Meinung vertreten, daß diese Gesetzesänderungen

auf eine Initiative des Versicherungsverbandes zurückzuführen war und dessen Ursache nicht

in einer inflationär bedingten Notwendigkeit einer Prämienerhöhung lag, sondern letztendlich

den erfolgreichen Versuch darstellte, den härteren Wettbewerb und die durch

Rabattgewährung damit verbundenen Gewinneinbußen zu kompensieren.

Es wurde von der Arbeiterkammer Salzburg im Vorfeld der Diskussion informell versucht,

bei österreichischen Versicherern die Anzahl jener Fälle zu eruieren, bei denen die

Pauschalversicherungssumme in der Vergangenheit nicht ausgereicht hatte. Die kontaktierten

Versicherer waren allerdings nicht in der Lage, diesbezüglich Zahlen zu liefern. Über

derartige Zahlen könnte vielleicht der Verband entsprechende Statistiken liefern.

Nun gibt es überdies einen Vorschlag für eine 4. KFZ - Haftpflicht - Richtlinie, die Ansprüche

von Personen verbessert, die bei einem vorübergehenden Aufenthalt (Reisende) in einem

anderen Mitgliedstaat einen Sach - oder Personenschaden erlitten haben. Dies erfordert eine

neuerliche Novelle des Kraftfahrhaftpflichtversicherungsgesetzes. Darüberhinaus wurde in

den letzten Wochen eine Erhöhung der Versicherungsprämien angekündigt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

Anfrage:

In wievielen Versicherungsfällen hat österreichweit seit 1989 die bisherige

Pauschalversicherungssumme zur Schadensdeckung nicht ausgereicht (ersuche um

Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre)?

2. Wie hoch war die Schadenssumme österreichweit 1994, 1995, 1996 und 1997 bei

jenen Fällen, bei denen die bisherige Pauschalversicherungssumme nicht ausgereicht

hat?

3. In wievielen Fällen lag österreichweit die Leistungssumme 1994, 1995, 1996 und

1997 unter, ab in der Nähe der Pauschalversicherungssumme von S 12.000.000,--?

4. In wievielen Fällen der Unterdeckung war österreichweit 1994, 1995, 1996 und 1997

der Versicherungsnehmer freiwillig höher versichert?

5. Nach welchen Kriterien sollen in Zukunft die Mindestversicherungssummen in der

Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung erhöht werden? Gibt es dazu Ihrerseits

Vorschläge?

6. Ist es durch diese Gesetzesänderung im Jahr 1997 zu Prämienerhöhungen in

Österreich gekommen?

7. Wie haben sich die Versicherungsprämien für Haftpflichtversicherungen seit 1994

entwickelt?

8. Welche Haltung nehmen Sie zur nun angekündigten Erhöhung der Haftpflicht -

Versicherungsprämien ein?

9. Welche Haltung hat Ihr Ressort gegenüber dem Kommissionsvorschlag für eine 4.

KFZ - Haftpflicht - Richtlinie eingenommen, insbesondere gegenüber dem

- Direktanspruch der Geschädigten gegen den Versicherer der haftbaren Partei,

- den Schadenregulierungsbevollmächtigten,

- der Auskunftsstelle sowie

- der Schadenausgleichsstelle?

10. Welche Maßnahmen werden Sie sich überlegen und vertreten, damit die Position der

CEA - Untergruppe KFZ der Kommission Binnenmarkt von der EU - Kommission

abgelehnt wird?