3709/J XX.GP
der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Österreichisches Institut für europäische Sicherheitspolitik
Bundespräsident Thomas Klestil hat in seiner Neujahrsansprache 1998 in Bezug auf die
zukünftige Sicherheitspolitik Österreichs 1veine volle und offene Information der
Bevölkerung" verlangt.
Die geltende Verfassung der Republik Österreich bekennt sich zur immerwährenden
Neutralität. Daß die Doktrin der Neutralität nicht nur in der Vergangenheit und Gegenwart
gute Dienste für die Sicherheit dieses Landes geleistet hat, sondern dies auch in der Zukunft
tun kann, wird selbst von Befürwortern von NATO und WEU nicht bestritten.
Bündnisfreiheit, Stationierungsverbot und die Nichtteilnahme an Kriegen sind gute
Voraussetzungen für eine friedliche Entwicklung in der Welt. Das sind auch die drei
Elemente der immerwährenden Neutralität.
Aus staatspolitischer Sicht ist der verfassungsrechtliche Bestand für die sicherheitspolitische
Entwicklung der 2.Republik in jedem Fall relevanter, als die weitgehend ungeklärte
Optionenfrage der Bundesregierung. Es ist in diesem Lichte nur schwer nachvollziehbar,
daß das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten in seiner Presse - und
Öffentlichkeitsarbeit praktisch ausschließlich in Richtung Bündnisbeitritt zu NATO und
WEU drängt. Demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich bedenklich wird die
Angelegenheit, wenn ausschließlich jene privaten Vereine und Institute von
Regierungsstellen gefördert werden, die eigentlich die Abschaffung der immerwährenden
Neutralität zum Ziel haben. Auch wenn das „Österreichische Institut für Europäische
Sicherheit" (ÖIS) als grundlegende Richtung „unabhängige Sachinformation über Fragen
der europäischen Sicherheit“ angibt, ist der Inhalt der Publikationen und Veranstaltungen
eindeutig gegen den Verfassungsboden der immerwährend neutralen Republik Österreich
orientiert. So kann ja die „volle und offene Information der Bevölkerung“, wie sie der
Bundespräsident Anfang des Jahres verlangt hat, nicht gemeint gewesen sein..
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
1. Mit welcher Summe hat das Außenministerium das „Österreichische Institut für
Europäische Sicherheitspolitik“ im Jahr 1997 subventioniert?
2. Mit welcher Summe wird das Außenministerium das „Österreichische Institut für
Europäische Sicherheitspolitik“ im Jahr 1998 subventionieren?
3. Unter welchen Budgetposten finden sich die Kosten der Unterstützung des ÖIEs in
den Jahren 1997 bzw. 1998?
4. Hat das "Österreichische Institut für Europäische Sicherheitspolitik" in Ihrem Ressort
für Einzelprojekte, die im Jahr 1998 stattfinden sollen, um finanzielle oder andere
Unterstützung angesucht?
5. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Neutralitätsgesetzes (598 d. Beil. VII GP)
heißt es ausdrücklich: „Der Gesetzesbefehl der Vorlage richtet sich auch an die
vollziehende Gewalt und insbesondere an die Bundesregierung“. Durch welche
Maßnahmen werden Sie sicherstellen, daß auch die Öffentlichkeitsarbeits - , Presse - und
Informationsstellen der Bundesregierung diesem Gesetzesbefehl weiterhin folgen werden?
Anlage konnte nicht gescannt werden !!!