3709/J XX.GP

 

der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Österreichisches Institut für europäische Sicherheitspolitik

Bundespräsident Thomas Klestil hat in seiner Neujahrsansprache 1998 in Bezug auf die

zukünftige Sicherheitspolitik Österreichs 1veine volle und offene Information der

Bevölkerung"  verlangt.

Die geltende Verfassung der Republik Österreich bekennt sich zur immerwährenden

Neutralität. Daß die Doktrin der Neutralität nicht nur in der Vergangenheit und Gegenwart

gute Dienste für die Sicherheit dieses Landes geleistet hat, sondern dies auch in der Zukunft

tun kann, wird selbst von Befürwortern von NATO und WEU nicht bestritten.

Bündnisfreiheit, Stationierungsverbot und die Nichtteilnahme an Kriegen sind gute

Voraussetzungen für eine friedliche Entwicklung in der Welt. Das sind auch die drei

Elemente der immerwährenden Neutralität.

Aus staatspolitischer Sicht ist der verfassungsrechtliche Bestand für die sicherheitspolitische

Entwicklung der 2.Republik in jedem Fall relevanter, als die weitgehend ungeklärte

Optionenfrage der Bundesregierung. Es ist in diesem Lichte nur schwer nachvollziehbar,

daß das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten in seiner Presse -  und

Öffentlichkeitsarbeit praktisch ausschließlich in Richtung Bündnisbeitritt zu NATO und

WEU drängt. Demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich bedenklich wird die

Angelegenheit, wenn ausschließlich jene privaten Vereine und Institute von

Regierungsstellen gefördert werden, die eigentlich die Abschaffung der immerwährenden

Neutralität zum Ziel haben. Auch wenn das „Österreichische Institut für Europäische

Sicherheit" (ÖIS) als grundlegende Richtung „unabhängige Sachinformation über Fragen

der europäischen Sicherheit“ angibt, ist der Inhalt der Publikationen und Veranstaltungen

eindeutig gegen den Verfassungsboden der immerwährend neutralen Republik Österreich

orientiert. So kann ja die „volle und offene Information der Bevölkerung“, wie sie der

Bundespräsident Anfang des Jahres verlangt hat, nicht gemeint gewesen sein..

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Mit welcher Summe hat das Außenministerium das „Österreichische Institut für

Europäische Sicherheitspolitik“ im Jahr 1997 subventioniert?

2. Mit welcher Summe wird das Außenministerium das „Österreichische Institut für

Europäische Sicherheitspolitik“ im Jahr 1998 subventionieren?

3. Unter welchen Budgetposten finden sich die Kosten der Unterstützung des ÖIEs in

den Jahren 1997 bzw. 1998?

4. Hat das "Österreichische Institut für Europäische Sicherheitspolitik" in Ihrem Ressort

für Einzelprojekte, die im Jahr 1998 stattfinden sollen, um finanzielle oder andere

Unterstützung angesucht?

5. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Neutralitätsgesetzes (598 d. Beil. VII GP)

heißt es ausdrücklich: „Der Gesetzesbefehl der Vorlage richtet sich auch an die

vollziehende Gewalt und insbesondere an die Bundesregierung“. Durch welche

Maßnahmen werden Sie sicherstellen, daß auch die Öffentlichkeitsarbeits - , Presse -  und

Informationsstellen der Bundesregierung diesem Gesetzesbefehl weiterhin folgen werden?

 

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