3710/J XX.GP
der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Berichtspflicht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen
von Frauen
Begleitend zur Pensionsaltersangleichung von Männern und Frauen wurde 1992 das
„Bundesgesetz über Berichte der Bundesregierung betreffend den Abbau von
Benachteiligungen von Frauen“ erlassen. Ziel ist es, Benachteiligungen von Frauen
verstärkt abzubauen, um die Angleichung des Pensionsalters, die von einer - de facto leider
nicht bestehenden - Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Arbeitsleben ausgeht,
zu rechtfertigen. Dieser Abbau soll durch Berichte überprüfbar gemacht werden. Das
Gesetz tritt 2018 außer Kraft, da die Angleichung des Pensionsalters bis dahin
abgeschlossen ist.
Nun ist es reichlich optimistisch, anzunehmen, daß bis 2018 alle Benachteiligungen von
Frauen im Arbeitsleben beseitigt sein werden. Ad absurdum geführt wird ein solches Gesetz
aber dann, wenn die Bundesregierung die Berichte, die den Abbau von Benachteiligungen
nachweisbar machen sollen, nicht nur mangelhaft, sondern überhaupt nicht vorlegt.
Schon der erste Bericht über den Zeitraum 93/94 wurde über ein Jahr verspätet vorgelegt.
Der Folgebericht über den Zeitraum 95/96 wäre 1997 fällig gewesen, liegt aber bis jetzt
nicht vor. Auch wenn kürzlich ein Kriterienkatalog erstellt wurde, um die Berichte der
einzelnen Ministerien besser vergleichbar zu machen, fragt man sich doch, warum das so
spät geschieht. Schließlich besitzen Gesetze normative Kraft und ziehen eine Verpflichtung
zur Einhaltung nach sich - die total verspätete Berichterstattung ist gesetzwidrig!
§ 2 des genannten Gesetzes lautet: „Die Bundesregierung hat dem Nationalrat jedes zweite
Kalenderjahr, jeweils spätestens bis zum 30. Juni, über die im Berichtszeitraum gesetzten
Maßnahmen zum Abbau der im § 1 bezeichneten Benachteiligungen zu berichten.“
Dieser 30. Juni war der 30. Juni 1997!!!!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann wird der Bericht über den Zeitraum 95/96 vorgelegt werden, der im Juni 1997
fällig gewesen wäre?
2. Wurde ein Katalog erarbeitet, nach welchen Kriterien die Berichte der einzelnen
Ministerien und Landesregierungen abzufassen sind und welche Kriterien sind das?
3. Wird der Bericht über den Zeitraum 1997/98 rechtzeitig - nämlich 1999 - vorgelegt
werden? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um dies zu garantieren?