3712/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz

betreffend Zusatzpensionsversicherungen

Die Pensionsdebatten der letzten Jahre und die damit verbundenen

Gesetzesänderungen haben in weiten Teilen der Bevölkerung zu erheblichen

Unsicherheiten geführt und unter anderem zu einem Boom bei den privaten

Versicherungen geführt. Neben den privaten Zusatzversicherungen ist aber auch bei

Betrieben mit betrieblichen Pensionszusagen eine verstärkte Inanspruchnahme von

Pensionskassenmodellen, beziehungsweise Überlegungen in diese Richtung,

festzustellen.

Die Kalkulationen privater Pensionsversicherungen legen aber, im Gegensatz zur

staatlichen Pensionsversicherung, Lebenserwartungs faktoren ihren rein

versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde.

Die Tatsache, daß Frauen eine längere Lebenserwartung haben, wirkt sich also direkt

auf die Leistungen aus und führt unserer Meinung nach zu einer Ungleichbehandlung

von Frauen.

Während das Geschlecht leicht feststellbar ist, und auch statistische Zahlen über

Lebenserwartungen ausreichend vorhanden sind, ist die Einschätzung und

Berücksichtigung „anderer Risikofaktoren“ nicht so einfach, und wird -

wahrscheinlich nicht nur aus diesem Grund - unterlassen.

Es ist aber nicht einzusehen, warum nun bei vermehrter Inanspruchnahme dieser

Systeme und insbesondere auch im Bereich der Pensionskassen, diese

frauenbenachteiligende Praxis unwidersprochen hingenommen werden soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Sind ihnen diese Tatsachen bekannt und wie beurteilen Sie diese Vorgangsweise?

2. Sehen Sie Möglichkeiten, insbesondere bei Umstellung von Betriebspensionen auf

Pensionskassenmodelle, diese Vorgangsweise unter Berufung auf den

Gleichbehandlungsgrundsatz zu bekämpfen, wenn ja welche?

3. Werden Sie die Frauen von diesen sie benachteiligenden Umständen in Kenntnis

setzen?

Wenn ja in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

4. Sehen Sie eine Möglichkeit des Einschreitens der Gleichbehandlungsanwältin,

wenn in Betrieben beim Umstieg auf Pensionskassenmodellen Frauen beim vom

Betrieb geleisteten Anteil schlechter gestellt werden, als Männer?

5 Welche zusätzlichen Kriterien müßten ihrer Meinung nach berücksichtigt werden,

um eine Berücksichtigung der Lebenserwartung, als eine von vielen zu

berücksichtigenden Faktoren zu rechtfertigen?

6. Sind Sie oder von Ihnen entsandte ExpertInnen miteinbezogen in die Vorarbeiten

zur Überlegung der Einbeziehung der Lebenserwartung in das staatliche

Pensionssystem (Rürup - Anregung)?

Wenn ja, welche Position vertreten Sie dort?

Wenn nein, werden Sie sich hineinreklamieren, oder von wem halten Sie in

diesem Zusammenhang die Fraueninteressen für ausreichend vertreten?