3712/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz
betreffend Zusatzpensionsversicherungen
Die Pensionsdebatten der letzten Jahre und die damit verbundenen
Gesetzesänderungen haben in weiten Teilen der Bevölkerung zu erheblichen
Unsicherheiten geführt und unter anderem zu einem Boom bei den privaten
Versicherungen geführt. Neben den privaten Zusatzversicherungen ist aber auch bei
Betrieben mit betrieblichen Pensionszusagen eine verstärkte Inanspruchnahme von
Pensionskassenmodellen, beziehungsweise Überlegungen in diese Richtung,
festzustellen.
Die Kalkulationen privater Pensionsversicherungen legen aber, im Gegensatz zur
staatlichen Pensionsversicherung, Lebenserwartungs faktoren ihren rein
versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde.
Die Tatsache, daß Frauen eine längere Lebenserwartung haben, wirkt sich also direkt
auf die Leistungen aus und führt unserer Meinung nach zu einer Ungleichbehandlung
von Frauen.
Während das Geschlecht leicht feststellbar ist, und auch statistische Zahlen über
Lebenserwartungen ausreichend vorhanden sind, ist die Einschätzung und
Berücksichtigung „anderer Risikofaktoren“ nicht so einfach, und wird -
wahrscheinlich nicht nur aus diesem Grund - unterlassen.
Es ist aber nicht einzusehen, warum nun bei vermehrter Inanspruchnahme dieser
Systeme und insbesondere auch im Bereich der Pensionskassen, diese
frauenbenachteiligende Praxis unwidersprochen hingenommen werden soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind ihnen diese Tatsachen bekannt und wie beurteilen Sie diese Vorgangsweise?
2. Sehen Sie Möglichkeiten, insbesondere bei Umstellung von Betriebspensionen auf
Pensionskassenmodelle, diese Vorgangsweise unter Berufung auf den
Gleichbehandlungsgrundsatz zu bekämpfen,
wenn ja welche?
3. Werden Sie die Frauen von diesen sie benachteiligenden Umständen in Kenntnis
setzen?
Wenn ja in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
4. Sehen Sie eine Möglichkeit des Einschreitens der Gleichbehandlungsanwältin,
wenn in Betrieben beim Umstieg auf Pensionskassenmodellen Frauen beim vom
Betrieb geleisteten Anteil schlechter gestellt werden, als Männer?
5 Welche zusätzlichen Kriterien müßten ihrer Meinung nach berücksichtigt werden,
um eine Berücksichtigung der Lebenserwartung, als eine von vielen zu
berücksichtigenden Faktoren zu rechtfertigen?
6. Sind Sie oder von Ihnen entsandte ExpertInnen miteinbezogen in die Vorarbeiten
zur Überlegung der Einbeziehung der Lebenserwartung in das staatliche
Pensionssystem (Rürup - Anregung)?
Wenn ja, welche Position vertreten Sie dort?
Wenn nein, werden Sie sich hineinreklamieren, oder von wem halten Sie in
diesem Zusammenhang die Fraueninteressen für ausreichend vertreten?