3713/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales

betreffend Vermeidung unnötiger Tierversuche

Produkte wie Kunstharzlacke, Öle zur Metallbearbeitung, Motoröle etc., die laut

Chemikalienverordnung nicht als gefährlich eingestuft sind, werden im Tierversuch oral

getestet.

Abgesehen von der prinzipiellen wissenschaftlichen Fragwürdigkeit und Nutzlosigkeit von

Tierversuchen erscheint es jedenfalls skandalös, offenkundig aussagelose Quälereien

wiederholt durchzuführen. Die Einrichtung einer internationalen Datenbank wäre in diesem

Bereich sinnvoll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die orale Testung im Tierversuch von

Produkten, die lt. Chemikalengesetz als nicht gefährlich eingestuft sind

(Schmiermittel, Lacke, Motoröle, etc.,)?

2) Werden Sie Maßnahmen setzen, daß derartige Produkte nicht mehr im Tierversuch

oral getestet werden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

3) Gibt es für derartige Produkte eine internationale Datenbank über deren Toxikologie,

sodaß nicht in jedem Land Tierversuche durchgeführt werden müssen?

4) Wenn nein, werden Sie Maßnahmen für den Aufbau einer derartigen internationalen

Datenbank setzen?