3713/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales
betreffend Vermeidung unnötiger Tierversuche
Produkte wie Kunstharzlacke, Öle zur Metallbearbeitung, Motoröle etc., die laut
Chemikalienverordnung nicht als gefährlich eingestuft sind, werden im Tierversuch oral
getestet.
Abgesehen von der prinzipiellen wissenschaftlichen Fragwürdigkeit und Nutzlosigkeit von
Tierversuchen erscheint es jedenfalls skandalös, offenkundig aussagelose Quälereien
wiederholt durchzuführen. Die Einrichtung einer internationalen Datenbank wäre in diesem
Bereich sinnvoll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die orale Testung im Tierversuch von
Produkten, die lt. Chemikalengesetz als nicht gefährlich eingestuft sind
(Schmiermittel, Lacke, Motoröle, etc.,)?
2) Werden Sie Maßnahmen setzen, daß derartige Produkte nicht mehr im Tierversuch
oral getestet werden?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
3) Gibt es für derartige Produkte eine internationale Datenbank über deren Toxikologie,
sodaß nicht in jedem Land Tierversuche durchgeführt werden müssen?
4) Wenn nein, werden Sie Maßnahmen für den Aufbau einer derartigen internationalen
Datenbank setzen?