3718/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Khol
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Ausschreibung von Positionen im Bereich der Österreichischen
Bundestheater ohne Vorliegen gesetzlicher Grundlagen
Seitens des Österreichischen Bundestheaterverbandes ist Mitte Jänner in einigen
in - und ausländischen Zeitungen die Ausschreibung einiger Funktionen, die sich
als Folge der in Diskussion stehenden Ausgliederung der Österreichischen Bun -
destheater ergeben, erfolgt. Konkret handelt es sich dabei um die Funktion eines
Geschäftsführers der zu gründenden Bundestheater Holding GesmbH., die Funk -
tion eines kaufmännischen Geschäftsführers der zu gründenden Staatsopern
GesmbH., der Volksopern GesmbH. und der Burgtheater GesmbH. sowie die
Funktion eines Geschäftsführers der Theaterservice GesmbH. Zeitlich wurde die
Frist für die Bewerbungen mit 17. Februar 1998 festgesetzt. Diese Vorgangsweise
ist insoweit verwunderlich, als die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für eine
solche Ausgliederung bislang ausstehen, ja bisher nicht einmal ein Begutach -
tungsentwurf seitens des ressortzuständigen Bundeskanzleramtes präsentiert
wurde.
Darüber hinaus tritt mit 1. März 1998 das Stellenbesetzungsgesetz in Kraft, das
vorsieht, daß alle Mitglieder von Leitungsorganen, die der Kontrolle des
Rechnungshofes unterliegen, nach diesem Gesetz besetzt werden müssen. Das
Stellenbesetzungsgesetz sieht hinsichtlich des Inhalts der Verträge der Mitglieder
von Leitungsorganen auch Vertragsschablonen vor, um Privilegien von neu
bestellten Leitungsorganen zu verhindern. Die überraschende Ausschreibung von
Leitungsfunktionen von Rechtsträgern, die es noch gar nicht gibt, lassen die
Vermutung zu, daß dieses Stellenbesetzungsgesetz im Bereich der Bundestheater
umgangen werden soll.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Wieso ist die Ausschreibung von Positionen erfolgt, ohne daß die dafür erfor -
derlichen gesetzlichen Grundlagen vorliegen?
2. Wieso schreiben Sie Management - Funktionen aus, ohne daß deren Kompe -
tenzen mangels Vorliegen der
gesellschaftsrechtlichen Grundlagen bisher
definiert worden sind?
3. Erblicken Sie in der gewählten Vorgangsweise der Ausschreibung von Positio -
nen, ohne daß zu diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Grundlagen im Parlament
diskutiert und beschlossen worden sind, nicht eine grobe Mißachtung des
Parlaments?
4. Weshalb haben Sie nicht eine Vorgangsweise analog zu anderen Ausgliede -
rungsvorhaben gewählt, bei denen die Ausschreibung von Positionen erst
dann erfolgt ist, wenn die entsprechenden Gesetze beschlossen vorlagen?
5. Beabsichtigen Sie vor Bestellung der ausgeschriebenen Funktionen, die im
Parlament zu treffenden gesetzlichen Grundsatzentscheidungen, die die
Grundlage für die Tätigkeit des Managements der Bundestheater schaffen
sollen, abzuwarten?
6. Halten Sie eine Optik für günstig, bei der die Umsetzung von strategischen
Maßnahmen durch ein Übergangsmanagement stattfindet, das sich
größtenteils aus dem operativen Personal des bisherigen
Bundestheaterverbandes rekrutiert (dies umso mehr angesichts des
Umstandes, daß sich diese Personen als aussichtsreiche Bewerber neuerlich
für die ausgeschriebenen Funktionen im Bereich der Bundestheater
bewerben)?
7. Wie werden Sie sicherstellen, daß die Bestellung der Leitungsfunktionen im
Bereich der Bundestheater stellenbesetzungsgesetzkonform erfolgt?
8. Bis wann werden Vertragsschablonen vorliegen, die für die ausgeschriebenen
Funktionen gelten?