3718/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Khol

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Ausschreibung von Positionen im Bereich der Österreichischen

Bundestheater ohne Vorliegen gesetzlicher Grundlagen

Seitens des Österreichischen Bundestheaterverbandes ist Mitte Jänner in einigen

in -  und ausländischen Zeitungen die Ausschreibung einiger Funktionen, die sich

als Folge der in Diskussion stehenden Ausgliederung der Österreichischen Bun -

destheater ergeben, erfolgt. Konkret handelt es sich dabei um die Funktion eines

Geschäftsführers der zu gründenden Bundestheater Holding GesmbH., die Funk -

tion eines kaufmännischen Geschäftsführers der zu gründenden Staatsopern

GesmbH., der Volksopern GesmbH. und der Burgtheater GesmbH. sowie die

Funktion eines Geschäftsführers der Theaterservice GesmbH. Zeitlich wurde die

Frist für die Bewerbungen mit 17. Februar 1998 festgesetzt. Diese Vorgangsweise

ist insoweit verwunderlich, als die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für eine

solche Ausgliederung bislang ausstehen, ja bisher nicht einmal ein Begutach -

tungsentwurf seitens des ressortzuständigen Bundeskanzleramtes präsentiert

wurde.

Darüber hinaus tritt mit 1. März 1998 das Stellenbesetzungsgesetz in Kraft, das

vorsieht, daß alle Mitglieder von Leitungsorganen, die der Kontrolle des

Rechnungshofes unterliegen, nach diesem Gesetz besetzt werden müssen. Das

Stellenbesetzungsgesetz sieht hinsichtlich des Inhalts der Verträge der Mitglieder

von Leitungsorganen auch Vertragsschablonen vor, um Privilegien von neu

bestellten Leitungsorganen zu verhindern. Die überraschende Ausschreibung von

Leitungsfunktionen von Rechtsträgern, die es noch gar nicht gibt, lassen die

Vermutung zu, daß dieses Stellenbesetzungsgesetz im Bereich der Bundestheater

umgangen werden soll.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1. Wieso ist die Ausschreibung von Positionen erfolgt, ohne daß die dafür erfor -

derlichen gesetzlichen Grundlagen vorliegen?

2. Wieso schreiben Sie Management - Funktionen aus, ohne daß deren Kompe -

tenzen mangels Vorliegen der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen bisher

definiert worden sind?

3. Erblicken Sie in der gewählten Vorgangsweise der Ausschreibung von Positio -

nen, ohne daß zu diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Grundlagen im Parlament

diskutiert und beschlossen worden sind, nicht eine grobe Mißachtung des

Parlaments?

4. Weshalb haben Sie nicht eine Vorgangsweise analog zu anderen Ausgliede -

rungsvorhaben gewählt, bei denen die Ausschreibung von Positionen erst

dann erfolgt ist, wenn die entsprechenden Gesetze beschlossen vorlagen?

5. Beabsichtigen Sie vor Bestellung der ausgeschriebenen Funktionen, die im

Parlament zu treffenden gesetzlichen Grundsatzentscheidungen, die die

Grundlage für die Tätigkeit des Managements der Bundestheater schaffen

sollen, abzuwarten?

6. Halten Sie eine Optik für günstig, bei der die Umsetzung von strategischen

Maßnahmen durch ein Übergangsmanagement stattfindet, das sich

größtenteils aus dem operativen Personal des bisherigen

Bundestheaterverbandes rekrutiert (dies umso mehr angesichts des

Umstandes, daß sich diese Personen als aussichtsreiche Bewerber neuerlich

für die ausgeschriebenen Funktionen im Bereich der Bundestheater

bewerben)?

7. Wie werden Sie sicherstellen, daß die Bestellung der Leitungsfunktionen im

Bereich der Bundestheater stellenbesetzungsgesetzkonform erfolgt?

8. Bis wann werden Vertragsschablonen vorliegen, die für die ausgeschriebenen

Funktionen gelten?