3725/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Josef Höchtl

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Lesung Otto Mühl und Kommune Friedrichshof

Am 11. Februar 1998 fand in Wien die Lesung von Otto Mühl statt.

Otto Mühl, dem früheren Leiter der Friedrichshof - Kommune und rechtskräftig verurteilten

„Kinderschänder“ wurde lür diese Lesung von Burgtheaterdirektor Claus Peymann die größte

 -  mit öffentlichen Steuergeldern subventionierte - Bühne des Landes zur Vertugung gestellt.

Viele Bürger wurden anläßlich des Auftrittes von Mühl erneut mit Reportagen über sein

Leben vor der Verurteilung 1991 in der Kommune am Friedrichshof  konfrontiert, was auf den

Großteil der Personen höchst abstoßend wirkte und bei vielen den Eindruck des

Zusammenhanges von sexuellen Übergriffen auf Kinder und Förderungen aus Steuergeldern

hinterließ.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundeskanzler

folgende Anfrage;

1) Sind Sie der Meinung, daß man einem Künstler, der den Staat in einem Interview als

„überflüssig und hinderlich“ bezeichnet, eine staatlich subventionierte Bühne als

Plattform für seinen Auftritt zur Verfügung stellen sollte?

2) Gibt es Hinweise, woher die Finanzmittel von rund 26,7 Millionen Schilling (Zahlungen

an die Familie Mühl, an die sieben Frauen, welche Kinder mit Mühl hatten,

Anwaltskosten sowie 17,8 Millionen Schilling „Schweigegeld“ für „günstigere Aussagen“

im Mühl - Prozeß), welche als Zahlungen für Mühl zur Zeit der Friedrichshof - Kommune

errechnet wurden, stammen bzw. können Sie ausschließen, daß es sich hier auch um

Geldmittel aus öffentlicher Hand handelt?

3) Sollte es Subventionen seitens des Bundes für die Kommune gegeben haben, wie hoch

waren diese, und was erschien den Verantwortlichen am Projekt Friedrichshof

förderungswürdig?