3725/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Josef Höchtl
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Lesung Otto Mühl und Kommune Friedrichshof
Am 11. Februar 1998 fand in Wien die Lesung von Otto Mühl statt.
Otto Mühl, dem früheren Leiter der Friedrichshof - Kommune und rechtskräftig verurteilten
„Kinderschänder“ wurde lür diese Lesung von Burgtheaterdirektor Claus Peymann die größte
- mit öffentlichen Steuergeldern subventionierte - Bühne des Landes zur Vertugung gestellt.
Viele Bürger wurden anläßlich des Auftrittes von Mühl erneut mit Reportagen über sein
Leben vor der Verurteilung 1991 in der Kommune am Friedrichshof konfrontiert, was auf den
Großteil der Personen höchst abstoßend wirkte und bei vielen den Eindruck des
Zusammenhanges von sexuellen Übergriffen auf Kinder und Förderungen aus Steuergeldern
hinterließ.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundeskanzler
folgende Anfrage;
1) Sind Sie der Meinung, daß man einem Künstler, der den Staat in einem Interview als
„überflüssig und hinderlich“ bezeichnet, eine staatlich subventionierte Bühne als
Plattform für seinen Auftritt zur Verfügung stellen sollte?
2) Gibt es Hinweise, woher die Finanzmittel von rund 26,7 Millionen Schilling (Zahlungen
an die Familie Mühl, an die sieben Frauen, welche Kinder mit Mühl hatten,
Anwaltskosten sowie 17,8 Millionen Schilling „Schweigegeld“ für „günstigere Aussagen“
im Mühl - Prozeß), welche als Zahlungen für Mühl zur Zeit der Friedrichshof - Kommune
errechnet wurden, stammen bzw. können Sie ausschließen, daß es sich hier auch um
Geldmittel aus öffentlicher Hand handelt?
3) Sollte es Subventionen seitens des Bundes für die Kommune gegeben haben, wie hoch
waren diese, und was erschien den Verantwortlichen am Projekt Friedrichshof
förderungswürdig?