3346/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haller, Dolinschek, Dr. Graf, Koller, Madl

und Kollegen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Unterstützung schwangerer Frauen im Zuge der Familienberatung

Frauen in Notsituationen scheinen statistisch gesehen erst dann auf, wenn der Leidensdruck der

Betroffenen so hoch ist, daß die aussichtslos scheinende Situation nur durch professionelle

Beratung gelindert bzw. behoben werden kann. Die Gründe für ein existentielles Scheitern

können vielfältig sein: Armut, Arbeitslosigkeit, finanzieller Engpaß, gescheiterte Beziehungen,

ungewollte Schwangerschaft, oft noch in sehr jugendlichem Alter. Gerade in diesem Stadium

muß eine qualifizierte Beratungsarbeit einsetzen, die sich an den konkreten Problemen orien-

tiert, Lösungsvorschläge anbietet, bei der Alltagsbewältigung behilflich ist, um der drohenden

Abwärtsschraube ehestmöglich entgegenzuwirken. Insbesondere bedürfen ratsuchende

Schwangere, v.a. wenn es um eine Entscheidung pro oder kontra Abtreibung geht, eines sehr

behutsamen Umgangs, da kämpferische Methoden - in welche Richtung auch immer - bei den

Betroffenen mehr Schaden als Nutzen anrichten können. Zudem soll es ja in Zukunft keine

Schwangerenberatung bzw. -betreuung von kirchlicher Seite mehr geben.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Um -

welt, Jugend und Familie nachstehende

Anfrage:

1. Welche prozentuelle Größenordnung der Beratungstätigkeit insgesamt wurde bisher in den

Familienberatungsstellen zur Beratung schwangerer Frauen aufgewendet?

2. Wieviel Frauen in Notsituationen (inklusive Schwangerschaft) haben in den vergangenen

Jahren eine Beratung in den Familienberatungsstellen in Anspruch genommen, gegliedert

nach Bundesländern?

3. Welche Qualifikation weisen insbesondere die Berater in den Familienberatungsstellen vor,

die sich mit den Problemen schwangerer Frauen beschäftigen?

4. Welche konkreten Rahmenbedingungen werden seitens Ihres Ressorts gesetzt, um Schwan-

geren über die Erstberatung hinaus bei der Bewältigung ihres weiteren Lebens behilflich zu

sein?

5. Wie hoch ist die zur Unterstützung Schwangerer vorgesehene jährliche Dotation innerhalb

des zur Familienberatung veranschlagten Budgets?

6. Können Sie sich zukünftig eine Ausweitung des Beratungs - bzw. Betreuungsangebotes für

Schwangere in Familienberatungsstellen vorstellen?