3346/J XX.GP
der Abgeordneten Haller, Dolinschek, Dr. Graf, Koller, Madl
und Kollegen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Unterstützung schwangerer Frauen im Zuge der Familienberatung
Frauen in Notsituationen scheinen statistisch gesehen erst dann auf, wenn der Leidensdruck der
Betroffenen so hoch ist, daß die aussichtslos scheinende Situation nur durch professionelle
Beratung gelindert bzw. behoben werden kann. Die Gründe für ein existentielles Scheitern
können vielfältig sein: Armut, Arbeitslosigkeit, finanzieller Engpaß, gescheiterte Beziehungen,
ungewollte Schwangerschaft, oft noch in sehr jugendlichem Alter. Gerade in diesem Stadium
muß eine qualifizierte Beratungsarbeit einsetzen, die sich an den konkreten Problemen orien-
tiert, Lösungsvorschläge anbietet, bei der Alltagsbewältigung behilflich ist, um der drohenden
Abwärtsschraube ehestmöglich entgegenzuwirken. Insbesondere bedürfen ratsuchende
Schwangere, v.a. wenn es um eine Entscheidung pro oder kontra Abtreibung geht, eines sehr
behutsamen Umgangs, da kämpferische Methoden - in welche Richtung auch immer - bei den
Betroffenen mehr Schaden als Nutzen anrichten können. Zudem soll es ja in Zukunft keine
Schwangerenberatung bzw. -betreuung von kirchlicher Seite mehr geben.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Um -
welt, Jugend und Familie nachstehende
Anfrage:
1. Welche prozentuelle Größenordnung der Beratungstätigkeit insgesamt wurde bisher in den
Familienberatungsstellen zur Beratung schwangerer Frauen aufgewendet?
2. Wieviel Frauen in Notsituationen (inklusive Schwangerschaft) haben in den vergangenen
Jahren eine Beratung in den Familienberatungsstellen in Anspruch genommen, gegliedert
nach Bundesländern?
3. Welche Qualifikation weisen insbesondere die Berater in den Familienberatungsstellen vor,
die sich mit den Problemen schwangerer Frauen
beschäftigen?
4. Welche konkreten Rahmenbedingungen werden seitens Ihres Ressorts gesetzt, um Schwan-
geren über die Erstberatung hinaus bei der Bewältigung ihres weiteren Lebens behilflich zu
sein?
5. Wie hoch ist die zur Unterstützung Schwangerer vorgesehene jährliche Dotation innerhalb
des zur Familienberatung veranschlagten Budgets?
6. Können Sie sich zukünftig eine Ausweitung des Beratungs - bzw. Betreuungsangebotes für
Schwangere in Familienberatungsstellen vorstellen?