3749/J XX.GP
des Abgeordneten Thomas Barmüller
und weiterer Abgeordnete
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Vollzug des Telekommunikationsgesetzes 1997
Durch die Liberalisierung des Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen soll die
Versorgung mit zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Angeboten
gewährleistet werden. Damit sollen Lebensqualität und wirtschaftliche
Standortbedingungen in Österreich verbessert werden
Schlüssel zur Verbesserung des Angebots sind die Förderung des Wettbewerbs im
Bereich der Telekommunikation und des Marktzutritts neuer Anbieter, die auch explizit
Zweck des 1997 geschaffenen Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind.
Aus diesem Grund ist es von erheblicher Bedeutung, dafür Sorge zutragen, daß neben
unvermeidbaren strukturellen Vorteilen keine unzulässige Begünstigung einzelner
Mitbewerber insbesondere des einzigen marktbeherrschenden Unternehmens
verursacht wird und der Marktzutritt neuer Anbieter nicht erschwert wird.
Entsprechend § 125 Abs. 3 TKG 1997 können konzessionierte Mobiltelefonbetreiber
zusätzlich zu den bereits zugewiesenen Frequenzen die Berechtigung zur Nutzung
weiterer Funkfrequenzen in DCS - 1800 - Frequenzbereiche erhalten. Vor dem Jahr 2000
muß dafür allerdings der tatsächliche Bedarf einer Erweiterung der Konzession
nachgewiesen werden. Es ist nachzuweisen, daß die Kapazitäten unter Ausnutzung
aller wirtschaftlich vertretbaren technischen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft
wurden.
Nun wurde von der Femmeldebehörde beim Department of Systems and Computer
Engineering der kanadischen Charlton University Ottawa eine Studie in Auftrag
gegeben, die noch im Laufe des März 1998 klären soll ob die gesetzlich geforderte
technische Notwendigkeit für eine Erweiterung der Frequenzbereiche der Firma
Mobilkom vorliegt.
Aus den angeführten Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die folgende schriftliche
Anfrage:
1. Welche Unternehmen haben zu welchem Zeitpunkt neben den Firmen Mobilkom,
max.mobil und Connect - Austria bisher einen schriftlichen Antrag für die Erteilung
einer Konzession für öffentliche GSM - Mobilfunkdienste gestellt?
2. Mit welcher Begründung wurde über den Antrag der Firma mars - mobil
Telekommunikation Service GmbH von der Behörde nicht entsprechend § 15 (1)
TKG 1997 binnen sechs Wochen entschieden?
3. Welche technischen oder rechtlichen Gründe gibt es, die gegen die Vergabe einer
vierte Konzession für Mobilfunkdienste sprechen?
4. Haben Sie flankierende Maßnahmen gesetzt, um die mit dem
Telekommunikationsgesetz explizit zu erwirkende Förderung des Wettbewerbs im
Bereich der Telekommunikation und des Marktzutritts neuer Anbieter zu fördern?
5. Mit welcher Begründung hat die Femmeldebehörde eine Studie betreffend eine
Erweiterung der Frequenzbereiche der Firma Mobilkom in Auftrag gegeben?
6. Wie lautet der konkrete Untersuchungsauftrag betreffend eine mögliche Erweiterung
der Frequenzbereiche der Firma Mobilkom gemäß § 125 Abs 3 TKG 1997?
7. Für welchen Zeitpunkt bzw. welchen Zeitraum wird der Bedarf der Firma Mobilkom
nach zusätzlichen Frequenzen aus dem für DCS - 1800 reservierten
Frequenzbereich geprüft ?
8. Zu weichen Ergebnissen kommt die Studie des Department of Systems and
Computer Engineering der Charlton University Ottawa und welche Konsequenzen
für die Aufteilung der nutzbaren Mobilfunkfrequenzen ergeben sich daraus?