3749/J XX.GP

 

des Abgeordneten Thomas Barmüller

und weiterer Abgeordnete

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Vollzug des Telekommunikationsgesetzes 1997

Durch die Liberalisierung des Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen soll die

Versorgung mit zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Angeboten

gewährleistet werden. Damit sollen Lebensqualität und wirtschaftliche

Standortbedingungen in Österreich verbessert werden

Schlüssel zur Verbesserung des Angebots sind die Förderung des Wettbewerbs im

Bereich der Telekommunikation und des Marktzutritts neuer Anbieter, die auch explizit

Zweck des 1997 geschaffenen Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind.

Aus diesem Grund ist es von erheblicher Bedeutung, dafür Sorge zutragen, daß neben

unvermeidbaren strukturellen Vorteilen keine unzulässige Begünstigung einzelner

Mitbewerber insbesondere des einzigen marktbeherrschenden Unternehmens

verursacht wird und der Marktzutritt neuer Anbieter nicht erschwert wird.

Entsprechend § 125 Abs. 3 TKG 1997 können konzessionierte Mobiltelefonbetreiber

zusätzlich zu den bereits zugewiesenen Frequenzen die Berechtigung zur Nutzung

weiterer Funkfrequenzen in DCS - 1800 - Frequenzbereiche erhalten. Vor dem Jahr 2000

muß dafür allerdings der tatsächliche Bedarf einer Erweiterung der Konzession

nachgewiesen werden. Es ist nachzuweisen, daß die Kapazitäten unter Ausnutzung

aller wirtschaftlich vertretbaren technischen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft

wurden.

Nun wurde von der Femmeldebehörde beim Department of Systems and Computer

Engineering der kanadischen Charlton University Ottawa eine Studie in Auftrag

gegeben, die noch im Laufe des März 1998 klären soll ob die gesetzlich geforderte

technische Notwendigkeit für eine Erweiterung der Frequenzbereiche der Firma

Mobilkom vorliegt.

Aus den angeführten Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die folgende schriftliche

Anfrage:

1. Welche Unternehmen haben zu welchem Zeitpunkt neben den Firmen Mobilkom,

max.mobil und Connect - Austria bisher einen schriftlichen Antrag für die Erteilung

einer Konzession für öffentliche GSM - Mobilfunkdienste gestellt?

2. Mit welcher Begründung wurde über den Antrag der Firma mars - mobil

Telekommunikation Service GmbH von der Behörde nicht entsprechend § 15 (1)

TKG 1997 binnen sechs Wochen entschieden?

3. Welche technischen oder rechtlichen Gründe gibt es, die gegen die Vergabe einer

vierte Konzession für Mobilfunkdienste sprechen?

4. Haben Sie flankierende Maßnahmen gesetzt, um die mit dem

Telekommunikationsgesetz explizit zu erwirkende Förderung des Wettbewerbs im

Bereich der Telekommunikation und des Marktzutritts neuer Anbieter zu fördern?

5. Mit welcher Begründung hat die Femmeldebehörde eine Studie betreffend eine

Erweiterung der Frequenzbereiche der Firma Mobilkom in Auftrag gegeben?

6. Wie lautet der konkrete Untersuchungsauftrag betreffend eine mögliche Erweiterung

der Frequenzbereiche der Firma Mobilkom gemäß § 125 Abs 3 TKG 1997?

7. Für welchen Zeitpunkt bzw. welchen Zeitraum wird der Bedarf der Firma Mobilkom

nach zusätzlichen Frequenzen aus dem für DCS - 1800 reservierten

Frequenzbereich geprüft ?

8. Zu weichen Ergebnissen kommt die Studie des Department of Systems and

Computer Engineering der Charlton University Ottawa und welche Konsequenzen

für die Aufteilung der nutzbaren Mobilfunkfrequenzen ergeben sich daraus?