3758/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend das behängende Disziplinarverfahren hinsichtlich der stellvertretenden Leiterin
der Geschäftsabteilung I für Präsidial - und Personalangelegenheiten, Dr. Brigitte Baschny,
und das eventuell zwischenzeitlich eingeleitete Disziplinarverfahren gegen den Vizepräs -
denten und Disziplinarreferenten, HR. Dr. Josef Oswald,
wegen des Verdachtes der Schwarzbeschäfiigung eines Frühpensionisten im Eigenheim der
Genannten
Informationen zufolge ist das eingeleitete Disziplinarverfahren gegen Dr. Brigitte Baschny,
welches seit dem Jahre 1995 behängt, noch nicht abgeschlossen worden.
Das Disziplinarverfahren wurde in der Finanzverwaltung aus folgenden Gründen eingeleitet:
Die in der Personalverwaltung der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg in Feldkirch tätige
Beamtin und stellvertretende Leiterin des Hofrates Dr. Josef Oswald, Dr. Brigitte Baschny,
hat mit Kaufvertrag vom 3.5.1993 die in EZ 2707 Grundbuch 92102 Altenstadt, GB Feldkirch
vorgetragenen Grundstücke 2663/22 und .1098 im Gesamtausmaß von 890 m2 samt darauf
befindlichen Hause Feldkirch, Sandgrubenweg 29, erworben. In der Folge ließ Dr. Brigitte
Baschny das Haus Feldkirch, Sandgrubenweg 29 zur Gänze umbauen und renovieren und
bediente sich dabei während eines Zeitraumes von neun Monaten eines frühpensionierten
Malers, der unter ihrer Aufsicht und nach ihren Weisungen gegen Entgelt beschäftigt wurde.
Dr. Baschny hat für diesen jedoch weder die erforderlichen Steuern noch die Sozialversiche -
rungsabgaben entrichtet.
Wegen dieses Sachverhaltes hat die Vorarlberger Wirtschaftskammer eine Anzeige bei der
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch eingebracht. Dieser Sachverhalt wurde seitens der
Vorarlberger Wirtschaftskammer auch der Gebietskrankenkasse und dem Dienstgeber -
nämlich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg - im Sommer 1995 zur Kenntnis gebracht,
da dieses Verhalten der pragmatisierten Finanzverwaltungsbeamtin und stellvertretenden
Leiterin von Hofrat Dr. Oswald nicht mit den Dienstpflichten von Finanzverwaltungsbeamten
in Einklang gebracht werden kann.
Besonders erwähnenswert scheint in diesem Zusammenhang der Umstand zu sein, daß Hofrat
Dr. Josef Oswald,
der u.a. folgende Ämter bekleidet:
• ständiger Disziplinarreferent und Vizepräsident der FLD für Vorarlberg
• Leiter der Geschäftsabteilung 1 und somit zuständig für Präsidial - und Personalangelegen -
heiten für das gesamte Bundesland Vorarlberg
• Vorsitzender der Gewerkschaft
„Öffentlicher Dienst"
bereits seit Beginn des Jahres 1995 Kenntnis von dieser gewählten Vorgangsweise Dris.
Baschny hatte; dagegen aber keine Disziplinar - oder sonstige rechtlichen Schritte unternahm.
Hinweisen und der Stellungnahme des ehemaligen Finanzministers Dr. Andreas Staribacher
zufolge wurden auch gegen den Vizepräsidenten der Finanzlandesdirektion Vorarlberg, Hofrat
Dr. Josef Oswald, wegen seines Verhaltens gegenüber Dr. Baschny entsprechende Erhebungen
eingeleitet. Die Aufgabe des unmittelbar oder mittelbar zur Führung der Dienstaufsicht
berufenen Vorgesetzten (Dienstvorgesetzten) besteht gern. Disziplinarrecht für Beamte darin,
„daß er bei jedem begründeten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung die zur vorläufigen
Klarstellung des Sachverhaltes erforderlichen Erhebungen zu pflegen und sodann
unverzüglich im Dienstwege der Dienstbehörde Disziplinaranzeige zu erstatten hat. Erweckt
der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung auch den Verdacht einer von Amts wegen zu
verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung, so hat sich der Dienstvorgesetzte in dieser
Eigenschaft jeder Erhebung zu enthalten und sofort der Dienstbehörde zu berichten." Da der
Vizepräsident Hofrat Dr. Oswald nicht entsprechend dem Disziplinarrecht vorgegangen ist,
sollen auch hinsichtlich diesem im selben Jahr Erhebungen eingeleitet worden sein, die ebenfalls
noch nicht abgeschlossen wurden.
Der weitere Sachverhalt ergibt sich aus den Anfragen zu den Nummern 1560 /J, 1561/ J, die im
Hohen Haus am 5.7.1995 eingebracht wurden.
Von besonderer ergänzender Bedeutung ist der Umstand zu nennen, daß die in führender
Position bei der Finanzverwaltung beschäftigte Dr. Brigitte Baschny dem wegen seines
Entgeltes bei der Arbeiterkammer beschwerdeführenden schwarzbeschäftigten Dienstnehmer
das nahezu unglaubliche Angebot machte, einen Teil des offenkundig vereinbarten Entgeltes
als ,,Prozeßkostenablöse“ getarnt zu überweisen und damit die gegenseitigen Ansprüche zu
lösen.
Hinweisen zufolge soll Dr. Baschny, die damals auch die Leitung der
,‚ZUKUNFTSWERKSTATT“ der SPÖ Vorarlbergs inne hatte, zu ihren Gunsten politische
Interventionen seitens der SPÖ, des „Bundes Sozialistischer Akademiker“ (BSA) und der
Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter im ÖGB (FSG) in Gang gesetzt haben.
Seitens des damaligen Bundesministers für Finanzen, Dr. Andreas Staribacher, wurde die
Anfrage zu 1560/J wie folgt in der Anfragebeantwortung 1589/AB beantwortet
„Die Konsequenzen im Rahmen der Dienstaufsicht sowie die weitere Vorgangsweise der
Finanzverwaltung werden derzeit geprüft. Die entsprechenden disziplinarrechtlichen Schritte
werden derzeit durch die zur Wahrung der Unbefangenheit der Behörde beauftragte
Finanzlandesdirektion für Tirol ebenfalls geprüft und gegebenenfalls eingeleitet. Ich ersuche
um Verständnis dafür, daß ich dem Ergebnis der Erhebungen, auch hinsichtlich des
Verhaltens des Dr. Oswald, nicht vorgreifen kann.
Dem Vernehmen nach sollen diese disziplinarrechtlichen Untersuchungen noch immer nicht
abgeschlossen sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen daher
folgende
A n f r a g e:
1. Wurde das Disziplinarverfahren gegen Dr. Baschny zwischenzeitlich beendet?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2. Wurde eine Disziplinarstrafe gegenüber der Genannten ausgesprochen?
Wenn ja, welche? -
Wenn nein, aus welchen Gründen wurde das Disziplinarverfahren noch nicht beendet?
3. Können Sie politische Interventionen von Seiten der SPÖ oder des BSA oder des FSG zu
Gunsten von Dr. Baschny, ausschließen?
4. Wie beurteilen Sie das Verhalten des Vizepräsidenten der FLD für Vorarlberg, Dr. Josef
Oswald, der in seiner Eigenschaft als Disziplinarreferent der FLD für Vorarlberg bereits seit
Jahresbeginn 1995 Kenntnis von der Vorgangsweise Dris. Baschny hatte, jedoch in der
Folge nichts gegen seine Kollegin in der Geschäftsabteilung I, Abteilung für Präsidial - und
Personalangelegenheiten, unternahm?
5. Wurden gegen den Vizepräsidenten HR. Dr. Oswald ebenfalls disziplinarrechtliche Schritte
eingeleitet?
Wenn ja, welche?
6. Welche Behörde der Finanzverwaltung wurde mit der Prüfung der allfälligen Versäumnisse
des Vizepräsidenten HR. Dr. Oswald betraut?
7. Kann angesichts des dargestellten Sachverhaltes noch von einer Unbefangenheit der
erhebenden Behörde ausgegangen werden?
8. Kann ausgeschlossen werden, daß der Disziplinarreferent, Vizepräsident HR Dr. Oswald,
Leiter der GA 1 und somit zuständig für Präsidial- und Personalangelegeneheiten für das
gesamte Bundesland Vorarlberg, gleichzeitig aber auch Vorsitzender der „Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst“, seine eigene Causa selbst bearbeitet? -
Wenn nein, können Sie ausschließen, daß er - angesichts seiner vielen Ämter - in
irgendeiner Weise Einfluß auf sein möglicherweise zwischenzeitlich eingeleitetes
Disziplinarverfahren genommen hat bzw. noch nehmen könnte?
9. Wie werden Sie in beiden Fällen für ein faires - dem Steuerzahler nachvollziehbares -
Verfahren sorgen?
10. Wann wird das Verfahren gegen HR. Dr. Oswald, Vizepräsident der FLD für Vorarlberg,
voraussichtlich abgeschlossen werden können?
11. Ist gegen den Vizepräsidenten der FLD für Vorarlberg, HR Dr. Oswald, ein Schuldspruch
ergangen, oder wurden in dieser behängenden Angelegenheit andere Erkenntnisse - etwa
Freispruch oder Einstellung - gefällt?
12. Von welcher Behörde wurde das
Erkenntnis gefällt?
13. Sollte das Disziplinarverfahren bereits abgeschlossen sein, wie lautet das diesbezügliche
Erkenntnis?
14. Von welcher Behörde wurde das Erkenntnis gefällt?
15. Bis wann ist mit einer Fällung der Disziplinar - Erkenntnisse gegen Dr. Baschny und HR
Dr.Oswaldd zu rechnen?