3758/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend das behängende Disziplinarverfahren hinsichtlich der stellvertretenden Leiterin

der Geschäftsabteilung I für Präsidial - und Personalangelegenheiten, Dr. Brigitte Baschny,

und das eventuell zwischenzeitlich eingeleitete Disziplinarverfahren gegen den Vizepräs -

denten und Disziplinarreferenten, HR. Dr. Josef Oswald,

wegen des Verdachtes der Schwarzbeschäfiigung eines Frühpensionisten im Eigenheim der

Genannten

Informationen zufolge ist das eingeleitete Disziplinarverfahren gegen Dr. Brigitte Baschny,

welches seit dem Jahre 1995 behängt, noch nicht abgeschlossen worden.

Das Disziplinarverfahren wurde in der Finanzverwaltung aus folgenden Gründen eingeleitet:

Die in der Personalverwaltung der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg in Feldkirch tätige

Beamtin und stellvertretende Leiterin des Hofrates Dr. Josef Oswald, Dr. Brigitte Baschny,

hat mit Kaufvertrag vom 3.5.1993 die in EZ 2707 Grundbuch 92102 Altenstadt, GB Feldkirch

vorgetragenen Grundstücke 2663/22 und .1098 im Gesamtausmaß von 890 m2 samt darauf

befindlichen Hause Feldkirch, Sandgrubenweg 29, erworben. In der Folge ließ Dr. Brigitte

Baschny das Haus Feldkirch, Sandgrubenweg 29 zur Gänze umbauen und renovieren und

bediente sich dabei während eines Zeitraumes von neun Monaten eines frühpensionierten

Malers, der unter ihrer Aufsicht und nach ihren Weisungen gegen Entgelt beschäftigt wurde.

Dr. Baschny hat für diesen jedoch weder die erforderlichen Steuern noch die Sozialversiche -

rungsabgaben entrichtet.

Wegen dieses Sachverhaltes hat die Vorarlberger Wirtschaftskammer eine Anzeige bei der

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch eingebracht. Dieser Sachverhalt wurde seitens der

Vorarlberger Wirtschaftskammer auch der Gebietskrankenkasse und dem Dienstgeber -

nämlich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg - im Sommer 1995 zur Kenntnis gebracht,

da dieses Verhalten der pragmatisierten Finanzverwaltungsbeamtin und stellvertretenden

Leiterin von Hofrat Dr. Oswald nicht mit den Dienstpflichten von Finanzverwaltungsbeamten

in Einklang gebracht werden kann.

Besonders erwähnenswert scheint in diesem Zusammenhang der Umstand zu sein, daß Hofrat

Dr. Josef Oswald,

der u.a. folgende Ämter bekleidet:

• ständiger Disziplinarreferent und Vizepräsident der FLD für Vorarlberg

• Leiter der Geschäftsabteilung 1 und somit zuständig für Präsidial - und Personalangelegen -

heiten für das gesamte Bundesland Vorarlberg

• Vorsitzender der Gewerkschaft „Öffentlicher Dienst"

bereits seit Beginn des Jahres 1995 Kenntnis von dieser gewählten Vorgangsweise Dris.

Baschny hatte; dagegen aber keine Disziplinar - oder sonstige rechtlichen Schritte unternahm.

Hinweisen und der Stellungnahme des ehemaligen Finanzministers Dr. Andreas Staribacher

zufolge wurden auch gegen den Vizepräsidenten der Finanzlandesdirektion Vorarlberg, Hofrat

Dr. Josef Oswald, wegen seines Verhaltens gegenüber Dr. Baschny entsprechende Erhebungen

eingeleitet. Die Aufgabe des unmittelbar oder mittelbar zur Führung der Dienstaufsicht

berufenen Vorgesetzten (Dienstvorgesetzten) besteht gern. Disziplinarrecht für Beamte darin,

„daß er bei jedem begründeten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung die zur vorläufigen

Klarstellung des Sachverhaltes erforderlichen Erhebungen zu pflegen und sodann

unverzüglich im Dienstwege der Dienstbehörde Disziplinaranzeige zu erstatten hat. Erweckt

der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung auch den Verdacht einer von Amts wegen zu

verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung, so hat sich der Dienstvorgesetzte in dieser

Eigenschaft jeder Erhebung zu enthalten und sofort der Dienstbehörde zu berichten." Da der

Vizepräsident Hofrat Dr. Oswald nicht entsprechend dem Disziplinarrecht vorgegangen ist,

sollen auch hinsichtlich diesem im selben Jahr Erhebungen eingeleitet worden sein, die ebenfalls

noch nicht abgeschlossen wurden.

Der weitere Sachverhalt ergibt sich aus den Anfragen zu den Nummern 1560 /J, 1561/ J, die im

Hohen Haus am 5.7.1995 eingebracht wurden.

Von besonderer ergänzender Bedeutung ist der Umstand zu nennen, daß die in führender

Position bei der Finanzverwaltung beschäftigte Dr. Brigitte Baschny dem wegen seines

Entgeltes bei der Arbeiterkammer beschwerdeführenden schwarzbeschäftigten Dienstnehmer

das nahezu unglaubliche Angebot machte, einen Teil des offenkundig vereinbarten Entgeltes

als ,,Prozeßkostenablöse“ getarnt zu überweisen und damit die gegenseitigen Ansprüche zu

lösen.

Hinweisen zufolge soll Dr. Baschny, die damals auch die Leitung der

,‚ZUKUNFTSWERKSTATT“ der SPÖ Vorarlbergs inne hatte, zu ihren Gunsten politische

Interventionen seitens der SPÖ, des „Bundes Sozialistischer Akademiker“ (BSA) und der

Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter im ÖGB (FSG) in Gang gesetzt haben.

Seitens des damaligen Bundesministers für Finanzen, Dr. Andreas Staribacher, wurde die

Anfrage zu 1560/J wie folgt in der Anfragebeantwortung 1589/AB beantwortet

„Die Konsequenzen im Rahmen der Dienstaufsicht sowie die weitere Vorgangsweise der

Finanzverwaltung werden derzeit geprüft. Die entsprechenden disziplinarrechtlichen Schritte

werden derzeit durch die zur Wahrung der Unbefangenheit der Behörde beauftragte

Finanzlandesdirektion für Tirol ebenfalls geprüft und gegebenenfalls eingeleitet. Ich ersuche

um Verständnis dafür, daß ich dem Ergebnis der Erhebungen, auch hinsichtlich des

Verhaltens des Dr. Oswald, nicht vorgreifen kann.

Dem Vernehmen nach sollen diese disziplinarrechtlichen Untersuchungen noch immer nicht

abgeschlossen sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen daher

folgende

A n f r a g e:

1. Wurde das Disziplinarverfahren gegen Dr. Baschny zwischenzeitlich beendet?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2. Wurde eine Disziplinarstrafe gegenüber der Genannten ausgesprochen?

Wenn ja, welche? -

Wenn nein, aus welchen Gründen wurde das Disziplinarverfahren noch nicht beendet?

3. Können Sie politische Interventionen von Seiten der SPÖ oder des BSA oder des FSG zu

Gunsten von Dr. Baschny, ausschließen?

4. Wie beurteilen Sie das Verhalten des Vizepräsidenten der FLD für Vorarlberg, Dr. Josef

Oswald, der in seiner Eigenschaft als Disziplinarreferent der FLD für Vorarlberg bereits seit

Jahresbeginn 1995 Kenntnis von der Vorgangsweise Dris. Baschny hatte, jedoch in der

Folge nichts gegen seine Kollegin in der Geschäftsabteilung I, Abteilung für Präsidial - und

Personalangelegenheiten, unternahm?

5. Wurden gegen den Vizepräsidenten HR. Dr. Oswald ebenfalls disziplinarrechtliche Schritte

eingeleitet?

Wenn ja, welche?

6. Welche Behörde der Finanzverwaltung wurde mit der Prüfung der allfälligen Versäumnisse

des Vizepräsidenten HR. Dr. Oswald betraut?

7. Kann angesichts des dargestellten Sachverhaltes noch von einer Unbefangenheit der

erhebenden Behörde ausgegangen werden?

8. Kann ausgeschlossen werden, daß der Disziplinarreferent, Vizepräsident HR Dr. Oswald,

Leiter der GA 1 und somit zuständig für Präsidial- und Personalangelegeneheiten für das

gesamte Bundesland Vorarlberg, gleichzeitig aber auch Vorsitzender der „Gewerkschaft

Öffentlicher Dienst“, seine eigene Causa selbst bearbeitet? -

Wenn nein, können Sie ausschließen, daß er - angesichts seiner vielen Ämter - in

irgendeiner Weise Einfluß auf sein möglicherweise zwischenzeitlich eingeleitetes

Disziplinarverfahren genommen hat bzw. noch nehmen könnte?

9. Wie werden Sie in beiden Fällen für ein faires - dem Steuerzahler nachvollziehbares -

Verfahren sorgen?

10. Wann wird das Verfahren gegen HR. Dr. Oswald, Vizepräsident der FLD für Vorarlberg,

voraussichtlich abgeschlossen werden können?

11. Ist gegen den Vizepräsidenten der FLD für Vorarlberg, HR Dr. Oswald, ein Schuldspruch

ergangen, oder wurden in dieser behängenden Angelegenheit andere Erkenntnisse - etwa

Freispruch oder Einstellung - gefällt?

12. Von welcher Behörde wurde das Erkenntnis gefällt?

13. Sollte das Disziplinarverfahren bereits abgeschlossen sein, wie lautet das diesbezügliche

Erkenntnis?

14. Von welcher Behörde wurde das Erkenntnis gefällt?

15. Bis wann ist mit einer Fällung der Disziplinar - Erkenntnisse gegen Dr. Baschny und HR

Dr.Oswaldd zu rechnen?