3765/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Grollitsch , Dr. Pumberger

und Kollegen

an den Herrn Bundeskanzler

betreffend: Chipcard und Europäischer Notfall - Ausweis [Amtsblatt C 184 v. 23.7.86)

Die Reform der Krankenversicherung und Sozialversicherung auch im Lichte der

Vereinfachung, Kontrolle, Abrechnung der Kassen, Ärzte (extramural) und

Krankenanstalten (intramural) sieht eine Einführung der vereinfachten Chipcard ab

Mitte 1998 vor. Das Hauptaugenmerk liegt sicherlich im Datenschutz, welcher dem

BKA (Bundeskanzleramt) und der Datenschutzkommission unterliegt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten

an den Herrn Bundeskanzler

folgende

Anfrage:

1. Unter Bezugnahme des oben angeführten EU Textes und der möglichen Überlegung

die Chipcard mit einem europäischen Notfall - Ausweis auf Chip zu kombinieren ; Wie

sehen Sie hier die zu berücksichtigenden Datenschutzkomponenten aus? Welche

sind in diesem Zusammenhang die EU Datenschutz Komponenten?

2. Bei eventuell gespeicherten Notfall - Daten; Welche Datenschutz Bedenken könnten

bestehen ?

3. Welcher wird vorgesehen ? Welche Einschränkungen sehen Sie aus der Sicht des

Datenschutz bei einem Zugriffsberechtigtenkreis? Welcher Personenkreis müßte

eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden ?

4. Bei vertraulichen Daten wie HIV - Infektion, unter welcher Form und für welchen

Zugriffskreis würden Sie aus der Sicht des Datenschutzes eintreten ?

5. Wie sehen sie eine Harmonisierungsmöglichkeit des DSG (DatenschutzGesetz) mit

der EU im Zusammenhang mit diesem Ausweis?

6. Wie sehen die EDV -  technischenVoraussetzungen für den in Fachkreisen

kostenintensiven Sprung in das Jahr 2090 aus ? Welche Vorkehrungen werden die

diesbezüglichen Chipcards bzw. deren Periphärinfrastruktur aus der Sicht des

Datenschutzes aufweisen ? Welche Sperren für Teilzugriffe in Systeme sehen Sie im

Bereich Datenschutz vor?

7. Welche mit Österreich kompatiblen EDV Systeme existieren bereits in den EU -

Mitgliedstaaten um so möglicherweise auch ein eventuelles zukünftiges EU System

aufbauen zu können und wie sehen diese in Bezug auf Datenschutz aus?

8. Im Zuge dieser möglichen Kombination könnten auch mitversicherte Kinder,

Jugendliche, Studenten und andere Angehörige (insbesondere Frauen) ihre eigene

Karte erhalten auf denen dann Impfungen ebenso wie Vorsorge - (z.B. MKP)

Untersuchungen vermerkt werden. Gibt es Ihrerseits diesbezügliche Einwendungen

oder Bedenken aus dem Bereich Datenschutz?

9. Was halten Sie von der Überlegung: SV Karte - Notfallkarte - Impfausweis auf

Chip welche ja eine budgetneutrale Drittelung der Kosten bedeuten würde? Gibt es

hiezu Bedenken des Datenschutzes?

10. Spitäler, Ärzte Apotheker und sonstige Pharmazeutischen Einrichtungen sind

derzeit mit EDV Anlagen (im Zuge des LKF) so ausgestattet, daß eine Nachrüstung

für so ein System möglich wäre ; gäbe es hiezu Bedenken des Datenschutzes?

11. Besteht eine Analyse von Datenschutzrisken bei Einführung eines solchen Systems

und die daraus zu berücksichtigenden Änderungen in Verwaltung der SV - Träger,

Kassen, Ärzte, Spitäler, Apotheker und sonstiger Gesundheits -

einrichtungen?