3765/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Grollitsch , Dr. Pumberger
und Kollegen
an den Herrn Bundeskanzler
betreffend: Chipcard und Europäischer Notfall - Ausweis [Amtsblatt C 184 v. 23.7.86)
Die Reform der Krankenversicherung und Sozialversicherung auch im Lichte der
Vereinfachung, Kontrolle, Abrechnung der Kassen, Ärzte (extramural) und
Krankenanstalten (intramural) sieht eine Einführung der vereinfachten Chipcard ab
Mitte 1998 vor. Das Hauptaugenmerk liegt sicherlich im Datenschutz, welcher dem
BKA (Bundeskanzleramt) und der Datenschutzkommission unterliegt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
an den Herrn Bundeskanzler
folgende
Anfrage:
1. Unter Bezugnahme des oben angeführten EU Textes und der möglichen Überlegung
die Chipcard mit einem europäischen Notfall - Ausweis auf Chip zu kombinieren ; Wie
sehen Sie hier die zu berücksichtigenden Datenschutzkomponenten aus? Welche
sind in diesem Zusammenhang die EU Datenschutz Komponenten?
2. Bei eventuell gespeicherten Notfall - Daten; Welche Datenschutz Bedenken könnten
bestehen ?
3. Welcher wird vorgesehen ? Welche Einschränkungen sehen Sie aus der Sicht des
Datenschutz bei einem Zugriffsberechtigtenkreis? Welcher Personenkreis müßte
eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden ?
4. Bei vertraulichen Daten wie HIV - Infektion, unter welcher Form und für welchen
Zugriffskreis würden Sie aus der Sicht des Datenschutzes eintreten ?
5. Wie sehen sie eine Harmonisierungsmöglichkeit des DSG (DatenschutzGesetz) mit
der EU im Zusammenhang mit diesem Ausweis?
6. Wie sehen die EDV - technischenVoraussetzungen für den in Fachkreisen
kostenintensiven Sprung in das Jahr 2090 aus ? Welche Vorkehrungen werden die
diesbezüglichen Chipcards bzw. deren Periphärinfrastruktur aus der Sicht des
Datenschutzes aufweisen ? Welche Sperren für Teilzugriffe in Systeme sehen Sie im
Bereich Datenschutz vor?
7. Welche mit Österreich kompatiblen EDV Systeme existieren bereits in den EU -
Mitgliedstaaten um so möglicherweise auch ein eventuelles zukünftiges EU System
aufbauen zu können und wie sehen diese in Bezug auf Datenschutz aus?
8. Im Zuge dieser möglichen Kombination könnten auch mitversicherte Kinder,
Jugendliche, Studenten und andere Angehörige (insbesondere Frauen) ihre eigene
Karte erhalten auf denen dann Impfungen ebenso wie Vorsorge - (z.B. MKP)
Untersuchungen vermerkt werden. Gibt es Ihrerseits diesbezügliche Einwendungen
oder Bedenken aus dem Bereich Datenschutz?
9. Was halten Sie von der Überlegung: SV Karte - Notfallkarte - Impfausweis auf
Chip welche ja eine budgetneutrale Drittelung der Kosten bedeuten würde? Gibt es
hiezu Bedenken des Datenschutzes?
10. Spitäler, Ärzte Apotheker und sonstige Pharmazeutischen Einrichtungen sind
derzeit mit EDV Anlagen (im Zuge des LKF) so ausgestattet, daß eine Nachrüstung
für so ein System möglich wäre ; gäbe es hiezu Bedenken des Datenschutzes?
11. Besteht eine Analyse von Datenschutzrisken bei Einführung eines solchen Systems
und die daraus zu berücksichtigenden Änderungen in Verwaltung der SV - Träger,
Kassen, Ärzte, Spitäler, Apotheker und sonstiger Gesundheits -
einrichtungen?