3766/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Grollitsch , Dr. Pumberger
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend: Chipcard und Europäischer Notfall - Ausweis [Amtsblatt C 184 v. 23.7.86)
Die Reform der Krankenversicherung und Sozialversicherung auch im Lichte der
Vereinfachung, Kontrolle, Abrechnung der Kassen, Ärzte (extramural) und
Krankenanstalten (intramural) sieht eine Einführung der vereinfachten Chipcard ab
Mitte 1998 vor. Das Hauptaugenmerk liegt sicherlich im Verbraucherschutz sowie im
Datenschutz
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
folgende
Anfrage:
1. Unter Bezugnahme des oben angeführten EU Textes und der möglichen Überlegung
die Chipcard mit einem europäischen Notfall - Ausweis auf Chip zu kombinieren; Wie
sehen Sie hier die zu berücksichtigenden Verbraucherschutzkomponenten aus?
Welche sind in diesem Zusammenhang die EU Verbraucherschutz Komponenten?
2. Bei eventuell gespeicherten Notfall - Daten; Welche Verbraucherschutz Bedenken
könnten bestehen?
3. Welcher wird vorgesehen ? Welche Einschränkungen sehen Sie aus der Sicht des
Verbraucherschutz bei einem Zugriffsberechtigtenkreis? Welcher Personenkreis
müßte eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden?
4. Bei vertraulichen Daten wie HIV - Infektion, unter welcher Form und für welchen
Zugriffskreis würden Sie aus der Sicht des Verbraucherschutzes eintreten ?
5. Wie sehen sie eine Harmonisierungsmöglichkeit des DSG (DatenschutzGesetz) mit
der EU im Zusammenhang mit diesem Ausweis sowie mit dem Verbraucherschutz?
6. Wie sehen die EDV - technischen Voraussetzungen für den in Fachkreisen
kostenintensiven Sprung in das Jahr 2000 aus? Welche Vorkehrungen werden die
diesbezüglichen Chipcards bzw. deren Periphärinfrastruktur aus der Sicht des
Verbraucherschutzes aufweisen ? Welche Sperren für Teilzugriffe in Systeme sehen
Sie im Bereich Verbraucherschutz vor?
7. Welche mit Österreich kompatiblen EDV Systeme existieren bereits in den EU -
Mitgliedstaaten um so möglicherweise auch ein eventuelles zukünftiges EU System
aufbauen zu können und wie sehen diese in Bezug auf Verbraucherschutz aus?
8. Im Zuge dieser möglichen Kombination könnten auch mitversicherte Kinder,
Jugendliche, Studenten und andere Angehörige (insbesondere Frauen) ihre eigene
Karte erhalten auf denen dann Impfungen ebenso wie Vorsorge- ( z.B. MKP)
Untersuchungen vermerkt werden. Gibt es Ihrerseits diesbezügliche Einwendungen
oder Bedenken aus dem Verbraucherschutz?
9. Was halten Sie von der Überlegung : SV Karte - Notfallkarte - Impfausweis auf
Chip welche ja eine budgetneutrale Drittelung der Kosten bedeuten würde? Gibt es
hiezu Bedenken des Verbraucherschutzes?
10. Spitäler, Ärzte Apotheker und sonstige Pharmazeutischen Einrichtungen sind
derzeit mit EDV Anlagen (im Zuge des LKF) so ausgestattet, daß eine Nachrüstung
für so ein System möglich wäre ; gäbe es hiezu Bedenken des Verbraucherschutzes?
11. Besteht eine Analyse von Verbraucherschutzrisken bei Einführung eines solchen
Systems und die daraus zu berücksichtigenden Änderungen in Verwaltung der SV -
Träger, Kassen, Ärzte, Spitäler, Apotheker und sonstiger Gesundheits -
einrichtungen?