3773/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wahl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend ÖBF - Jagdrevier bei Laab am Walde

Bekanntlich soll für den Nationalpark Donauauen ein Gutachten über das Ausmaß der

jagdlichen Aktivitäten der ÖBF AG erstellt werden. Das Gutachten ist vom Auftraggeber

mit 250.000,- öS veranschlagt. Diese Studie ist notwendig, um den IUCN - Richtlinien für

international anerkannte Nationalparks Rechnung zu tragen. Danach sind jagdliche

Aktivitäten in Nationalparks grundsätzlich verboten; Ausnahmen gibt es nur, wenn die

Notwendigkeit durch Studien belegt werden kann.

Die Jagdpacht ist eines der lukrativsten Geschäfte der ÖBF AG, wobei besonders die

Jagdreviere rund um Wien sehr teuer und gefragt sind. Umso verwunderlicher ist es, daß

die ÖBF AG ihr Revier bei Laab a.W. einem Jagdausübungsberechtigten über einen

„Anerkennungsschilling“ zur Verfügung stellt. Paradoxerweise wurde nun auch der

alleinige Jagdausübungsberechtigte mit dem Gutachten der 0. a. Nationalparkstudie

beauftragt.

Die ÖBF haben sich bei den Verhandlungen um den Nationalpark ausbedungen, selbst Jagd

ausüben zu können. Daß sie jetzt auch noch den Gutachter aus ihren Reihen einschleusen

wollen, wodurch eine objektive Studie verunmöglicht wird, gibt Anlaß zu folgender

ANFRAGE:

1. Haben die ÖBF den Jagdausübungsberechtigten und Gutachter auch schon früher mit

Aufträgen bedacht und um welche handelte es sich dabei?

2. Stimmt es, daß die ÖBF AG ihr hochlukratives Jagdrevier bei Laab a.W. zu einem

Anerkennungsschilling zur Verfügung gestellt hat und wie wird das begründet?

3. Wie ist es zu erklären, daß der einzige Jagdausübungsberechtigte, der de facto gratis mit

einem Millionenrevier bedacht wurde, nun auch mit der Studie beauftragt wird?