3773/J XX.GP
des Abgeordneten Wahl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend ÖBF - Jagdrevier bei Laab am Walde
Bekanntlich soll für den Nationalpark Donauauen ein Gutachten über das Ausmaß der
jagdlichen Aktivitäten der ÖBF AG erstellt werden. Das Gutachten ist vom Auftraggeber
mit 250.000,- öS veranschlagt. Diese Studie ist notwendig, um den IUCN - Richtlinien für
international anerkannte Nationalparks Rechnung zu tragen. Danach sind jagdliche
Aktivitäten in Nationalparks grundsätzlich verboten; Ausnahmen gibt es nur, wenn die
Notwendigkeit durch Studien belegt werden kann.
Die Jagdpacht ist eines der lukrativsten Geschäfte der ÖBF AG, wobei besonders die
Jagdreviere rund um Wien sehr teuer und gefragt sind. Umso verwunderlicher ist es, daß
die ÖBF AG ihr Revier bei Laab a.W. einem Jagdausübungsberechtigten über einen
„Anerkennungsschilling“ zur Verfügung stellt. Paradoxerweise wurde nun auch der
alleinige Jagdausübungsberechtigte mit dem Gutachten der 0. a. Nationalparkstudie
beauftragt.
Die ÖBF haben sich bei den Verhandlungen um den Nationalpark ausbedungen, selbst Jagd
ausüben zu können. Daß sie jetzt auch noch den Gutachter aus ihren Reihen einschleusen
wollen, wodurch eine objektive Studie verunmöglicht wird, gibt Anlaß zu folgender
ANFRAGE:
1. Haben die ÖBF den Jagdausübungsberechtigten und Gutachter auch schon früher mit
Aufträgen bedacht und um welche handelte es sich dabei?
2. Stimmt es, daß die ÖBF AG ihr hochlukratives Jagdrevier bei Laab a.W. zu einem
Anerkennungsschilling zur Verfügung gestellt hat und wie wird das begründet?
3. Wie ist es zu erklären, daß der einzige Jagdausübungsberechtigte, der de facto gratis mit
einem Millionenrevier bedacht wurde, nun auch mit der Studie beauftragt wird?