3778/J XX.GP

 

(1er A1)geordneten Schmidt, Motter, Partnerinnen und Partner

in die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend Beschäftigungsgipfel in Luxemburg

Beim ersten der Beschäftigung gewidmeten europäischen Gipfel, der im November in Lu -

xemburg stattfand, haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine Reihe von

Leitlinien geeinigt. Eine der vier Aktionslinien für 1998 betrifft Maßnahmen für mehr Chan -

chengleichheit, die unter anderen durch eine Verminderung des Gefälles zwischen der

Arbeitslosenquote der Frauen und derjenigen der Männer erreicht werden soll.

Die Arbeitslosenquote der Frauen liegt nach wie vor höher als diejenige der Männer: 12,5%

gegenüber 9,2%. (Eurostat, September 1997). In Österreich waren laut Arbeitsmarktdaten

Jänner 1998 3.8% Frauen gegenüber 2,3% Männern arbeitslos.

Deshalb werden die Mitgliedstaaten durch die während des Gipfels angenommenen Leitlinien

aufgefordert: „ihren Willen zur Förderung der Chancengleichheit durch eine Erhöhung der

Frauenbeschäftigungsquote zum Ausdruck zu bringen“ und „ihre Aufmerksamkeit auf das

Ungleichgewicht beim Frauen - und Männeranteil in bestimmten Tätigkeitsbereichen und Be -

rufen zu richten“.

Zur Stärkung der Chancengleichheit fordern die in Luxemburg definierten Leitlinien die Mit -

gliedstaaten auf, angemessene Strukturen der Kinderbetreuung und der Versorgung anderer

Familienangehöriger bereitzustellen. Dies sind entscheidende Voraussetzungen, um Frauen

und Männern den Zugang zum Arbeitsmarkt und das Verbleiben im Erwerbsleben zu ermög -

lichen. Weiters werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, besondere Aufmerksamkeit den

Frauen und Männern zu widmen, die nach einer Unterbrechung ins Arbeitsleben zurückkehren

wollen. Die Mitgliedstaaten sollen in dieser Hinsicht die Mittel für eine schrittweise Beseiti -

gung der Hindernisse, die einer solchen Rückkehr im Wege stehen, prüfen.

Auf Grundlage der Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten einzelstaatliche beschäftigungspoliti -

sche Aktionspläne zur Senkung der Arbeitslosigkeit vorschlagen. Diese Pläne müssen für die

Tagung des Europäischen Rates im Juni 1998 in Cardiff bereitliegen.

In diesem Zusammenhang richten die Unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

Welche Maßnahmen wurden von Ihrer Seite ergriffen, um einen beschäftigungspolitischen

Aktionsplan zu erstellen?

2. Wird in diesem beschäftigungspolitischen Aktionsplan besonders auf die Frauenbeschäfti -

gung ein gegangen.?

Wenn ja, welche Schritte werden bezüglich der hohen Frauenarbeitslosigkeit gesetzt?

4. Welche Maßnahmen werden vorgesehen, um den Frauen die Rückkehr ins Berufsleben zu

erleichtern bzw. zu ermöglichen - wie zum Beispiel Wiedereinstiegshilfen?

5. Sind Maßnahmen geplant um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowohl für Frauen

als auch für Männer zu unterstützen wenn ja welche?

6. Abgesehen von der Bereitstellung von Mitteln für öffentliche Einrichtungen, welche zu -

sätzlichen Maßnahmen werden getroffen, um die Errichtung von Betriebskindergärten und

Privatinitiativen zu erleichtern‘?

7. Welche Maßnahmen sind geplant um für Frauen den Erwerbszugang zu erleichtern‘?

8. Welche Schritte planen Sie um die geschlechtsspezifische Segmentation am Arbeitsmarkt

und die diesbezüglichen großen Einkommensunterschiede zu beheben‘?

9. Welche Fort - und Weiterbildungsmaßnahmen bzw Umschulungen planen Sie, damit ar -

beitslose und insbesondere langzeitarbeitslose Frauen wieder in die Arbeitswelt integriert

werden können?

10. Ist eine Evaluierung der Frauenprojekte die mit EU - Geldern kofinanziert werden ge -

plant?

11.Wenn ja, in welcher Form?