3785/J XX.GP

 

der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Überlastung des Verwaltungsgerichthofes

Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes hat bereits mehrmals dessen

Überlastung beklagt. Die Fremdenrechtsreform und die Errichtung des

unabhängigen Bundesasylsenates sollten zur Entlastung des VwGH beitragen.

Wie Dr. Jabloner in einer Pressekonferenz im Mai 1997 erkennen ließ, sei diese

Maßnahme für sein Dafürhalten nur „ein Tropfen auf den heißen Stein und ein

Schmalspur - Ausweg der Regierung“. Informationen der unterfertigten

Abgeordneten zufolge liegt die Überlastung des VwGH zumindest teilweise am

Verwaltungsgerichtshof selbst. Viele der Beamten sind tatsächlich an der Grenze

der Belastbarkeit angelangt, bei einigen aber ist genau das Gegenteil der Fall. Dies

gilt es anhand einiger zufällig aus dem Amtskalender ausgewählter Beamten zu

hinterfragen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Herrn Bundeskanzler nachstehende

ANFRAGE:

1. Durch welche Maßnahmen trägt der Vervaltungsgerichtshof selbst zu seiner

Entlastung bei?

2. Wie viele Akten wurden 1997 von den jeweiligen Referaten erledigt?

3. Wie viele Berichteranträge haben im Jahr 1997 die folgenden - zufällig aus

dem Amtskalender ausgewählten - Beamten

a) Hofrat Dr. Schick,

b) Hofrat Dr. Karger,

c) Hofrätin Dr. Riedinger sowie

d) Hofrat Dr. Rosenmayr

in Sitzungen jeweils eingebracht?

4. Wie viele Berichteranträge haben im Jahr 1997 die anderen Hofräte

eingebracht?

5, Auf welche Höhe beläuft sich in etwa das Jahresdurchschnittsgehalt eines

Hofrates des Verwaltungsgerichtshofes?

6. Wie viel kostet - bei Division des Jahresdurchschnittsgehaltes eines Hofrates

durch die Anzahl der eingebrachten Berichteranträge den Steuerzahler ein

einziger von jedem einzelnen der oben genannten Beamten eingebrachte

Berichterantrag im Durchschnitt?