3785/J XX.GP
der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Überlastung des Verwaltungsgerichthofes
Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes hat bereits mehrmals dessen
Überlastung beklagt. Die Fremdenrechtsreform und die Errichtung des
unabhängigen Bundesasylsenates sollten zur Entlastung des VwGH beitragen.
Wie Dr. Jabloner in einer Pressekonferenz im Mai 1997 erkennen ließ, sei diese
Maßnahme für sein Dafürhalten nur „ein Tropfen auf den heißen Stein und ein
Schmalspur - Ausweg der Regierung“. Informationen der unterfertigten
Abgeordneten zufolge liegt die Überlastung des VwGH zumindest teilweise am
Verwaltungsgerichtshof selbst. Viele der Beamten sind tatsächlich an der Grenze
der Belastbarkeit angelangt, bei einigen aber ist genau das Gegenteil der Fall. Dies
gilt es anhand einiger zufällig aus dem Amtskalender ausgewählter Beamten zu
hinterfragen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundeskanzler nachstehende
ANFRAGE:
1. Durch welche Maßnahmen trägt der Vervaltungsgerichtshof selbst zu seiner
Entlastung bei?
2. Wie viele Akten wurden 1997 von den
jeweiligen Referaten erledigt?
3. Wie viele Berichteranträge haben im Jahr 1997 die folgenden - zufällig aus
dem Amtskalender ausgewählten - Beamten
a) Hofrat Dr. Schick,
b) Hofrat Dr. Karger,
c) Hofrätin Dr. Riedinger sowie
d) Hofrat Dr. Rosenmayr
in Sitzungen jeweils eingebracht?
4. Wie viele Berichteranträge haben im Jahr 1997 die anderen Hofräte
eingebracht?
5, Auf welche Höhe beläuft sich in etwa das Jahresdurchschnittsgehalt eines
Hofrates des Verwaltungsgerichtshofes?
6. Wie viel kostet - bei Division des Jahresdurchschnittsgehaltes eines Hofrates
durch die Anzahl der eingebrachten Berichteranträge den Steuerzahler ein
einziger von jedem einzelnen der oben genannten Beamten eingebrachte
Berichterantrag im Durchschnitt?